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Ausschreibung: Videokonferenzsoftwarepaket - DE-Halle (Saale)
Videokonferenzsoftwarepaket
Dokument Nr...: 429940-2020 (ID: 2020091409113356625)
Veröffentlicht: 14.09.2020
*
DE-Halle (Saale): Videokonferenzsoftwarepaket
2020/S 178/2020 429940
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
IT-Servicezentrum
Postanschrift: Kurt-Mothes-Straße 1
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IT-Servicezentrum (ITZ)
E-Mail: [6]direktor@itz.uni-halle.de
Telefon: +49 34555-21800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uni-halle.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung/ Bereitstellung Videokommunikation
Referenznummer der Bekanntmachung: Z04010-20-09-98
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48515000 Videokonferenzsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung/ Bereitstellung der Videokonferenzsoftware Cisco Webex.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 42 500.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48515000 Videokonferenzsoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
06120 Halle (Saale)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aus Anlass der Umstellung der MLU auf den Online Betrieb, bedingt durch
die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, müssen geeignete
Möglichkeiten der Videokommunikation kurzfristig bereitgestellt werden.
Der Universitätsbetrieb betrifft in Forschung und Lehre etwa 20 000
Studierende, davon allein etwa 2 000 ausländische Studierende, sowie
etwa 2 800 Mitarbeiter. Dafür soll eine Videokonferenzsoftware genutzt
werden, die es ihren Nutzern ermöglicht, Ihre Arbeitsaufgaben zu
erfüllen beziehungsweise an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen
teilzunehmen.
Die Software sollte folgende Anforderungen erfüllen:
schnelle produktive Verfügbarkeit;
weite Marktdurchdringung (hoher Bekanntheitsgrad / geringer
Schulungsaufwand);
hohe Datenschutzstandards;
hinreichend gegen Angriffe gesicherter Software (Datensicherheit);
langjährige Reputation;
global verteilte Infrastruktur;
möglichst einfache Nutzbarkeit (über einen Internet-Browser);
externer Betrieb;
Ausrichtung von Meetings mit bis zu 1 000 Teilnehmern;
Teilen und gemeinsames Bearbeiten von Inhalten (Präsentationen,
Whiteboards);
Verfügbarkeit von Breakout-Räumen für Untergruppen innerhalb eines
Meetings.
Beim angegebenen Tag des Vertragsschlusses handelt es sich nicht um den
tatsächlichen Vertragsschluss, sondern lediglich um den Zeitpunkt der
internen Zuschlagsentscheidung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Auch wenn der Auftragswert dem geltenden EU-Schwellenwert weder nahe
kommt, noch diesen erreicht, sollen auf diesem Wege potentielle
Anbieter über die beabsichtigte Auftragsvergabe in Kenntnis gesetzt
werden, um diese ggf. zu rügen. Aus Sicht des AG ist die
Auftragsvergabe auf Basis von § 2 AwVO vom 13.5.20 sowie § 3 Abs. 5
lit. l) und lit. g) VOL/A 2009 gerechtfertigt. Die Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs i.V.m. geringen Infektionsrisiken ist
nur mit dieser Software möglich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung/ Bereitstellung der Videokonferenzsoftware Cisco Webex
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: avodaq AG
Postanschrift: Hohenzollerndamm 183
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [8]info@avodaq.com
Telefon: +49 30726161700
Fax: +49 30726161709
Internet-Adresse: [9]https://www.avodaq.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 42 500.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 42 500.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345514-0
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse:
[11]https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr
/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB
wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist insbesondere
unzulässig, wenn:
Nach Abs. 3 Nr. 1 ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt wurde und nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt wurde oder nach Abs. 3 Nr. 4 mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2020
References
6. mailto:direktor@itz.uni-halle.de?subject=TED
7. http://www.uni-halle.de/
8. mailto:info@avodaq.com?subject=TED
9. https://www.avodaq.com/
10. mailto:vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED
11. https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
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