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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Ahaus
Feuerwehrfahrzeuge
Fahrgestelle
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Dokument Nr...: 360843-2020 (ID: 2020073109035080092)
Veröffentlicht: 31.07.2020
*
  DE-Ahaus: Feuerwehrfahrzeuge
   2020/S 147/2020 360843
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Ahaus
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Postleitzahl: 48683
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
   Telefon: +49 2561 / 72-129
   Fax: +49 2561 / 7281-129
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ahaus.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9JFC/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9JFC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Ahaus
   Referenznummer der Bekanntmachung: 71-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144210 Feuerwehrfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Ahaus beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung näher
   beschriebene Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen mit Aufbauten für
   die Feuerwehr Ahaus zu vergeben.
   Die Ausschreibung erfolgt losweise wie folgt:
   Los 1:
   3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF 10.
   Los 2:
   Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge:
    Aufbau für den Löschzug Ahaus;
    Aufbau für den Löschzug Wüllen;
    Aufbau für die Jugendfeuerwehr/Ausbildung.
   Die Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung auf beide Lose ist möglich.
   Bei einer getrennten Vergabe von Los 1 und Los 2 sind die jeweiligen
   Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen ohne Mehrpreis aufeinander
   abzustimmen.
   Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie,
   beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen vollständig ausgefüllt bis
   zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz
   NRW einzureichen. Die Angebote müssen auch Angaben zu den
   Garantiebedingungen sowie über die zu erwartende Kulanzregelung nach
   Ablauf der Garantiezeit enthalten. Ferner sind Angaben über
   Wartungsmöglichkeiten für Fahrgestell (Los 1) und Aufbau (Los 2) zu
   machen. Soweit vorhanden, auch Angaben über Kosten und Inhalt eines
   möglichen Wartungsvertrages. Die Preis- und Datenblätter der Lose sind
   vom Bieter entsprechend auszufüllen.
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. In
   diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Ahaus ein
   detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung anwendet.
   Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie- und Lieferbedingungen
   Angaben zur Motorleistung, Wendekreis, Zuladung, Materialien des
   Aufbaues, Volumen des Aufbaues, Art der Halterung etc. abgefragt. All
   diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema
   bewertet (siehe Kriterien in der Leistungsbeschreibung). Die
   erforderlichen Angaben werden im sogenannten Preis- und Datenblatt
   erfasst.
   Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung werden dann zu der
   Vergabesitzung/Vergleichsvorführung an die Feuer- und Rettungswache
   Ahaus, Adenauerring 8, 48683 Ahaus eingeladen und stellen ihre Produkte
   vor. Die Besteller bewerten dann anhand eines gesonderten
   Qualitätsbogens". Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben
   beigefügt (siehe Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich
   günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen"). In diesem
   Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen
   Kriterien erfasst. Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert
   und führen zu der Vergabeentscheidung.
   Die Nicht-Teilnahme an der Vergabesitzung zur Qualitätsbegutachtung
   führt zum Ausschluss eines Bieters/eines Angebots vom Vergabeverfahren.
   Die Vergabesitzung wird am 23.9.2020 stattfinden. Beginn 16.00 Uhr.
   In diesem Ausschreibungsverfahren wird auf eine Sicherheitsleistung
   ganz verzichtet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF10
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34139000 Fahrgestelle
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Feuer- und Rettungswache Ahaus
   Adenauerring 8
   48683 Ahaus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von 3 Fahrgestellen für Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN
   14530-5.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin
   muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes
   entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu
   einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet
   sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der
   Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von
   0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des
   Auftragsvolumens) zu zahlen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Feuer- und Rettungswache Ahaus
   Adenauerring 8
   48683 Ahaus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10:
    Aufbau für den Löschzug Ahaus (2.1);
    Aufbau für den Löschzug Wüllen (2.2);
    Aufbau für die Jugendfeuerwehr/Ausbildung (2.3).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin
   muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes
   entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu
   einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet
   sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der
   Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von
   0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des
   Auftragsvolumens) zu zahlen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Präqualifizierung
   Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
   [10]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [11]www.pq-verein.de
   bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
   Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
   eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines
   Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom
   Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
   Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
   werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen
   Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot,
   Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich
   Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in
   der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei
   Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
   durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
   Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
    Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
   Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung;
    Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
   pauschal 3 000 000,00 EUR für Sach- und Personenschäden.
    Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
   mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des
   Auftraggebers (Referenzen).
    Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag
   bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen
   Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9JFC
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   §135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/07/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
   7. http://www.ahaus.de/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9JFC/documents
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9JFC
  10. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  11. http://www.pq-verein.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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