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Ausschreibung: Schaden- oder Verlustversicherungen - DE-Saarbrücken
Schaden- oder Verlustversicherungen
Dokument Nr...: 359659-2020 (ID: 2020073009113878650)
Veröffentlicht: 30.07.2020
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DE-Saarbrücken: Schaden- oder Verlustversicherungen
2020/S 146/2020 359659
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Manfred Karthein
E-Mail: [6]vertragswesen@evs.de
Telefon: +49 681/5000240
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.evs.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E81563349
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elektronikversicherung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Versicherung sämtlicher el. Anlagen und el. Geräte des EVS, die im
Rahmen der Elektronikversicherung versichert werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Elektronikversicherung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 01/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalig 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Vertrag gilt für sämtliche im Eigentum des EVS stehenden im
Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen
Anlagen u. Geräte (Daten- und Kommunikationstechnik, Mess- und
Prüftechnik etc.) Die Versicherungssumme beträgt rd. 104,6 Mio EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Versicherer bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss ein in
der EU zugelassener Versicherer sein.
(Nachweis oder Registrierungsnummer und zuständige Zulassungsbehörde
bzw. Link). Der Bieter erklärt, dass die im § 123 GWB und § 124 GWB des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen.
([9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html;
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) Soweit
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren
Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen,
dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
([11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Elektronikversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er mindestens 2 Versicherungsverträge zur
Elektronikversicherung mit einem Bedingungswerk auf Basis der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)
im Bestand führt, deren Versicherungssumme den Wert von 20 Mio. EUR.
auf Basis des Neuwerts übersteigen sowie die Angabe von 2 Referenzen.
Die Referenzen sollen idealerweise aus den Bereichen Abwasserreinigung,
Abfallentsorgung oder vergleichbaren Bereichen stammen und können vom
Führenden oder von den Beteiligten angegeben werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Schadenbetreuung:
Der Bieter erklärt, dass die Vertragsverwaltung, die Betreuung von
Schäden vor Ort, die Schadenbesichtigung und die Kommunikation zum
Versicherungsvertrag sowie die Regulierung von Schäden in deutscher
Sprache erfolgt.
Reaktion bei Schadenfällen:
Der Bieter erklärt, dass er maximal 24 h nach Meldung eines
Versicherungsfalls Kontakt mit dem Versicherungsnehmer aufnimmt, die
sachgerechte Erfassung der schaden relevanten Informationen übernimmt
und die Bearbeitung der Schadenregulierung veranlasst.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über
die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland(Saarländisches
Tariftreuegesetz STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die
Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3
STTG vom 7. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 808).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder eines Konsortiums hat die
Zeichnungsquote als führender Versicherer mindestens 50 % zu betragen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und
Verkehr, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse:
[13]https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/v
ergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird
ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im
Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein
wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage
bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen
Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB,
insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
References
6. mailto:vertragswesen@evs.de?subject=TED
7. http://www.evs.de/
8. https://www.subreport.de/E81563349
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html
12. mailto:vergabekammern@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
13. https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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