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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Schwerin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 359646-2020 (ID: 2020073009110978595)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
DE-Schwerin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 146/2020 359646
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Schwerin Der
Oberbürgermeister
Postanschrift: Am Packhof 2-6
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@ks-mecklenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.schwerin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Schwerin Der
Oberbürgermeister c/o KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR Zentrale
Vergabestelle
Postanschrift: Eckdrift 41
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabestelle@ks-mecklenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.schwerin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010080
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
19053 Schwerin Die Adressliste mit den Standorten im Stadtgebiet sind
in den Vergabeunterlagen enthalten.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger,
Gewerbetreibenden, Schulen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und
institutionellen Nachfragern in den unten näher bezeichneten
Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden
Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat
im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie für die Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland einen Förderantrag sowie einen Antrag auf Kofinanzierung
zur Bundesförderung nach der Richtlinie zur Förderung des
Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie
BrbFöRL M-V) gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe
bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen, die unter
[[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]
heruntergeladen werden können.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1 000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke max. 350 Punkte;
2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der
Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept max. 320 Punkte.
Hiervon:
2.1 Backbone 70 Punkte,
2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes 200 Punkte,
2.3 Alternative Verlegemethoden 50 Punkte,
3. Endkundenprodukte max. 80 Punkte,
4. Vertriebs- und Servicekonzept max. 80 Punkte,
5. Vertrag 70 Punkte,
6. Realisierungszeitraum max. 30 Punkte,
7. Vortrieb max. 70 Punkte.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das
Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der
Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit
bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6
(Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind
diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen
Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese
die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter
Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger
Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr,
Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes Formular,
[[13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]),
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular,
[[14]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]),
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
Formular,
[[15]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]);
7. Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. dem Gesetz über die
Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)
(bereitgestelltes Formular,
[[16]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]);
8. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG
M-V (bereitgestelltes Formular,
[[17]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen
Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese
die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[[18]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden
Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu
erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[[19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]),
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus
den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
[[20]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents] und
dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/09/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem
Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des
förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den
Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch
auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung
Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag, Teilnahmeantrag etc.
verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
(Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
(herunterzuladen unter
[[21]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]
genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
[[22]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]
Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift, ist ein
spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht
eröffnet.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der
in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die
beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des
Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern
erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal
[[23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]. Der
Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf
dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht
zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem
öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses
Portal ([24]http://ted.europa.eu) und
[[25]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents]
bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YY7P
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB
eingreift, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der
Vergabekammer nicht eröffnet.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
References
6. mailto:vergabestelle@ks-mecklenburg.de?subject=TED
7. https://www.schwerin.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
9. mailto:vergabestelle@ks-mecklenburg.de?subject=TED
10. https://www.schwerin.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
13. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
14. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
15. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
16. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
17. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
18. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
19. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
20. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
21. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
22. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
23. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
24. http://ted.europa.eu/
25. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents
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