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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Pforzheim
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 358603-2020 (ID: 2020073009041377565)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
DE-Pforzheim: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2020/S 146/2020 358603
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.Vergabe24.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1738f89f15f-
5ffebbe9cd768b64
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf von Hardware im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: ABS 2020.05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kauf von Hardware im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für
Schulen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Notebooks
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Lieferung von 525 Stück Notebooks.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Rahmen der Prüfung und Wertung werden auf Wunsch der
ausschreibenden Dienststelle innerhalb von 5 Werktagen nach
Anforderung zur technischen Prüfung der angebotenen Geräte ein
Testgerät kostenlos zur Verfügung gestellt, das in der Ausstattung mit
dem angebotenen Gerät identisch ist.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
IPads u. Pencil
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2.1: Lieferung von 2 200 Stück Apple iPads 128 GB, Los 2.2: 1.851
Stück Apple Pencil.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
An einem Teil der betroffenen Schulen sind bereits Apple-Geräte im
Einsatz. Für diese Schulen sollen aus Gründen der Kompatibilität
Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen erfolgen. Davon abgesehen werden
das Applezubehör beziehungsweise die von Apple zertifizierten Geräte
aus Kompatibilitätsgründen und zur Gewährleistunge einer
uneingeschränkten Funktionalität für die in Los 2 ausgeschriebenen
Apple-Geräte benötigt. Daneben werden Apple-Geräte auch zur Nutzung des
MDM benötigt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Slim Tastatur Hülle etc.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 3.1: Lieferung von 1.578 Stück Slim Tastatur Hüllen, Los 3.2.:
622 Stück Hüllen mit integriertem Pencilhalter.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
An einem Teil der betroffenen Schulen sind bereits Apple-Geräte im
Einsatz. Für diese Schulen sollen aus Gründen der Kompatibilität
Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen erfolgen. Davon abgesehen werden
das Applezubehör beziehungsweise die von Apple zertifizierten Geräte
aus Kompatibilitätsgründen und zur Gewährleistunge einer
uneingeschränkten Funktionalität für die in Los 2 ausgeschriebenen
Apple-Geräte benötigt. Daneben werden Apple-Geräte auch zur Nutzung des
MDM benötigt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Android Tablet Samsung
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 4: Lieferung von 60 Stück Android Tablets Samsung Galaxy Tab S6
Wi-Fi.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
In den betroffenen Schulen sind bereits Samsung Tablets im Einsatz. Für
diese Schulen sollen aus Gründen der Kompatibiliät Ergänzungs- und
Ersatzbeschaffungen erfolgen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Windows Tablet etc.
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 5.1: Lieferung von 56 Stück Windows Tablets, Los 5.2: 56 Stück
Surface Pro Pen, Los 5.3: 56 Stück Go Type CoverN.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Schulen haben sich im Rahmen Ihrer Medienentwicklung für das
Windows Betriebssystem entschieden. Daher ist eine produktscharfe
Ausschreibung von Microsoft Produkten notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach
Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist,
oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser
nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom
Datum der Erstellung die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine
eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen
Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3
Jahren;
Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2. Mio.
EUR für Personen- und 1. Mio. EUR für Sachschäden (siehe Vordruck
Eigenerklärung).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung von Firmenprofil und -struktur.
Referenzen der letzen 3 Jahre (2017, 2018, 2019) (siehe Vordruck
Eigenerklärung)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss Produktblätter/ Technische Daten der angebotenen
Produkte beifügen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Sofortausstattungsprogramm mit Mitteln des Bundes und des Landes für
Schulen mit Hardware im Rahmen der durch Covid-19 entstandenen
Dringlichkeit ermöglicht verkürzte Fristen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/08/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand
elektronischer Mittel zur Verfügung zu Stellen sowie die Kommunikation
mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV Ihre Angebote
mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [11]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System
Download der Software Bietercockpit" für die Angebotserstellung
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
Baden-Württemberg
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen
Stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf
der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
sind bis zum 7.8.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende
Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von
der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über
die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben
keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten
Antworten.
Zu Ziffer II 2.7) Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung
oder des dynahmischen Beschaffungssystems": Innerhalb von 6 Wochen nach
Auftragserteilung. Die Lieferung und Ausführung hat in Abstimmung mit
dem Amt für Bildung und Sport zu erfolgen. Mit Abgabe eines Angebots
ist ein Rollout-Konzept für die zu liefernden Positionen an die 36
Schulen Pforzheimer Schulen vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [13]www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
Der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
7. http://www.pforzheim.de/
8. https://www.Vergabe24.de/
9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1738f89f15f-5ffebbe9cd768b64
10. http://www.vergabe24.de/
11. http://www.vergabe24.de/
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. http://www.rp-karlsruhe.de/
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