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Ausschreibung: Wasserbauarbeiten - DE-Rosenheim
Wasserbauarbeiten
Dokument Nr...: 358344-2020 (ID: 2020073009024577313)
Veröffentlicht: 30.07.2020
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DE-Rosenheim: Wasserbauarbeiten
2020/S 146/2020 358344
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 19
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@wwa-ro.bayern.de
Telefon: +49 8031 / 305-01
Fax: +49 8031 / 305-179
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/183460
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [11]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Absperrdamm mit Massivbauwerken Überleitungsbauwerk und
Auslassbauwerk Hauptbecken
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-1277300-041
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45240000 Wasserbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Absperrdamm mit Massivbauwerken Überleitungsbauwerk und
Auslassbauwerk Hauptbecken sowie Straßenanhebung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Feldkirchen-Westerham
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Absperrdamm mit Massivbauwerken Überleitungsbauwerk und
Auslassbauwerk Hauptbecken sowie Straßenanhebung:
Asphaltflächen herstellen ca. 11 300 m^2;
Rückbau Asphalt ca. 3 700 t;
Boden lösen ca. 23 000 m^3;
Boden einbauen ca. 285 000 m^3;
Leitungsgräben/Baugrubenaushub ca. 3 400 m^3;
Wegebau ca. 11 100 m^2;
Bohrpfahlwand, d 880 mm herstellen ca. 1 700 m^2;
Einphasenschlitzwand, d = 0,8 m ca. 21 100 m^2;
Erdbetonwand, d = 0,5 m ca. 8 400 m^2;
Spundwand und Verbau herstellen ca. 430 t;
Spundwand als Dauerkonstruktion ca. 530 m^2;
Beton ca. 2. 170 m^3;
Unterwasserbeton ca. 1 450 m^3;
Betonstahl ca. 280 t.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/12/2020
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung oder
Handelsregisterauszug oder
Eintrag in die Handwerksrolle (Handwerkskarte).
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich
bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von
jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein
Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung
auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen
Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmer können die
vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung -
näheres siehe Ziffer VI.3)) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder eine
Eigenerklärung mit folgenden Inhalt:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl.
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen
vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Erklärung, dass:
a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs.
1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen
mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung
oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c
StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB),
Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§
129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§
233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§
266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit
Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB),
Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde
(einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der
genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ab einer
Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die
Bewerber auf besonderes Verlangen der Vergabestelle folgende
Nachweise/Erklärungen vorzulegen/abzugeben:
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich
bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von
jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein
Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung
auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen
Unternehmen vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes
(Erklärungen zur Eignungsvoraussetzung Baugeräte für Arbeitsebene im
Nassen näheres siehe Ziffer VI. 3) im Auftragsfall über folgende
Baugeräte für die Herstellung und den abschnittsweisen Rückbau einer
Arbeitsebene im Nassen zu verfügen, deren Leistungsfähigkeit durch
Datenblätter nachgewiesen wird:
Seilbagger mit Schlitzwandgeifer mit mindestens 2,5 t Traglast bei
mindestens 30 m Ausladung (Nachweis mit einem Datenblatt mit
Lastkurve);
Langstielbagger mit mindestens 18 m Ausladung bzw. mindestens 16 m
Ausladung bei 6 m Grabtiefe unter Arbeitsebene (Nachweis mit einem
Datenblatt mit Grabkurve).
2. Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
anzugeben,
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
Unternehmen näheres siehe Ziffer VI.3.),
4. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind folgende
Eignungsmerkmale nachzuweisen:
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und
Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV M13 oder gleichwertiger
Qualifikationsnachweise;
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 Fassung
2017 oder gleichwertiger Nachweis;
Zertifikat bzw. Einzelnachweise entsprechend der Erklärung im in den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 2481 (Erklärung zur Lieferung
und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen näheres siehe Ziffer
VI.3.).
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich
bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Auftragsunterlagen:
[12]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
d/platformId/1/tenderId/183460
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2019/S 205-498185
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden nur in elektronischer Form einschließlich
der Formblätter auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3.) zum
Download bereitgestellt); einer Abforderung bei der Vergabestelle
bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in
Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter
Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der
Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich
in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3.
genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten
Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der
Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig
unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der
Vergabestelle einzusehen.
Auskünfte können nur bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilt werden (§ 12a EU Abs. 3 VOB/A).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen
Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf
der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-0
Fax: +49 89 / 2176-2859
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekamme Südbayern
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
Dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach
Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis spätestens zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 19
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: +49 8031 / 305-01
Fax: +49 8031 / 305-179
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:poststelle@wwa-ro.bayern.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/183460
10. https://my.vergabe.bayern.de/
11. https://my.vergabe.bayern.de/
12. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/183460
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:498185-2019:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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