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Ausschreibung: Video-Identifikationssysteme - DE-Köln
Video-Identifikationssysteme
Dokument Nr...: 357043-2020 (ID: 2020072909092576223)
Veröffentlicht: 29.07.2020
*
  DE-Köln: Video-Identifikationssysteme
   2020/S 145/2020 357043
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Köln
   Postanschrift: Walter-Pauli-Ring 2-6
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 51103
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): DirZA/ZA1/ZA15
   E-Mail: [6]ZA15.Koeln@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 221229-0
   Fax: +49 221229-3682
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://koeln.polizei.nrw/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erneuerung Videobeobachtung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35123500 Video-Identifikationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Austausch und technische Nachrüstung von einzelnen Kameras.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 210 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgrund der neuesten Rechtsprechung ist das bestehende
   Videobeobachtungssystem technisch so umzugestalten, dass für
   Versammlungsteilnehmer optisch erkennbar ist, dass die Anlage
   ausgeschaltet ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Auftragsvergabe ist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an
   den bisherigen Lieferanten und Hersteller Fa. Dallmeier electronic GmbH
   & Co. KG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV Vergabeverordnung zulässig.
   Daneben liegt auch der Ausnahmetatbestand gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.
   b) VgV vor.
   Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), lit. b) VgV gelten
   auch hier, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt
   und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen
   Einschränkung der Auftragsvergabeparameter nach § 14 Abs. 6 VgV ist.
   In dem bestehenden und eingesetzten Videobeobachtungssystem Panomera
   der Fa.Dallmeier electronic GmbH & Co. KG sollen 14 Kameras im Rahmen
   eines Austauschs an den neuesten Stand der Technik angepasst werden.
   Weiterhin sollen 48 bereits eingesetzte Kameras um mechanische Sperren
   ergänzt werden.
   Ein Herstellerwechsel würde zu schwerwiegenden und aus Gründen einer
   effektiven Gefahrenabwehr vom Auftraggeber nicht hinnehmbaren
   Kompatibilitätsproblemen und Schnittellenrisiken führen, da
   insbesondere für die datentechnische Anbindung der
   ausgetauschten/umgerüsteten Kameras die bestehende Videotechnik,
   Software und Server vollumfänglich in das Videobeobachtungssystem
   integrierbar sein müssen. Auch wäre die Kompatibilität mit bereits
   vorhandenen Ersatzteilen nicht gewährleistet. Eine weitere Entwertung
   der vorhandenen Infrastruktur läge zudem in der Notwendigkeit zum
   Aufbau eines parallelen, physikalisch völlig getrennten Netzes. Dies
   wäre mit erheblichem finanziellem Mehraufwand verbunden und zudem
   räumlich beim Auftraggeber nicht möglich.
   Die Beschaffung eines alternativen Videobeobachtungssystems würde
   aufgrund des erhöhten Umstellungs- und Schulungsaufwands auch zu einer
   Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Polizeipräsidiums Köln
   führen. Das Betreiben eines zweiten Videobeobachtungssystems auf dem
   aktuellen Netz bzw. die Ausrüstung der Kameras mit mechanischen Sperren
   eines anderen Herstellers würde zudem zu Abgrenzungsproblemen zwischen
   den Herstellern bezüglich der Verantwortlichkeit für auftretende
   Störungen und damit zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei deren
   Behebungen führen, wodurch das Risiko von Betriebsunterbrechungen und
   Einsatzausfällen erhöht würde. Ein Wechsel auf einen anderen Hersteller
   wäre folglich mit gravierenden Nachteilen für das Polizeipräsidium Köln
   verbunden. Die Beschaffung der Kameras über einen anderen
   Vertriebspartner bzw. Lieferanten ist nicht möglich. Die Fa. Dallmeier
   besitzt als Urheber alle ausschließlichen Rechte, so dass eine
   Beauftragung eines anderen Herstellers nicht möglich ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   27/07/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Dallmeier electronic GmbH & co. KG
   Postanschrift: Bahnhofstr. 16
   Ort: Regensburg
   NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 93047
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 9418700-0
   Fax: +49 9418700-180
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 210 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 210 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das in Abschnitt V.2.1) (Tag der Zuschlagsentscheidung) angegebene
   Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und stellt
   nicht den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss)
   dar. Die Zuschlagserteilung und der Vertragsschluss erfolgen nicht vor
   Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der
   Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   (vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) und ist (frühestens) ab dem 7.8.2020
   beabsichtigt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und
   die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1
   Ort: Köln
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/07/2020
References
   6. mailto:ZA15.Koeln@polizei.nrw.de?subject=TED
   7. https://koeln.polizei.nrw/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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