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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Hannover
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen von Fachärzten
Dokument Nr...: 357147-2020 (ID: 2020072909083076063)
Veröffentlicht: 29.07.2020
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DE-Hannover: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2020/S 145/2020 357147
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]IV.Radiochirurgie@nds.aok.de
Fax: +49 51128533-15229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://aok-niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [8]http://aok-niedersachsen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
GB Selektivverträge
Postanschrift: Postfach 81 02 62
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30502
Land: Deutschland
E-Mail: [9]IV.Radiochirurgie@nds.aok.de
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://aok-niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die
besondere Versorgung mit radiochirurgischer Therapie
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-108
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die
besondere Versorgung der Versicherten der AOK Die Gesundheitskasse
für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit
radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 1.10.2020
bis zum
30.9.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während
der Laufzeit. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022
nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete
Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten,
III.1.) erfüllt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt
sich um ein sog. Open-House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden
Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen
gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der
AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit Diagnostik, Behandlung
und Betreuung in Teilgebieten der intrazerebralen Erkrankungen bei
bestehender Behandlungsindikation nach Maßgabe des Vertrages.
Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten
Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme
ergeben sich aus dem Vertrag.
Alle Verträge enden spätestens zum 30.9.2020, frühestens jedoch mit dem
Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2020
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Alle Verträge enden spätestens zum 30.9.2020, frühestens jedoch mit dem
Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger
Unterlagen bis zum 26.8.2020) ist der 1.10.2020. Spätere
Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines
Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten
ist der 30.11.2021 für einen Vertragsstart zum 1.1.2022. Alle
geschlossenen Verträge enden spätestens am 30.9.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei
Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen
entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig
sind, vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis des Leistungserbringers über eine
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie
des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der
Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel,
ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt
wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen,
hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen
nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in
angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Qualitäts- und Strukturvorrausetzungen
1. Die Vertragsärzte müssen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig
sein, in der mindestens ein Facharzt für Strahlentherapie und/oder
Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet
der Stereotaxie bzw. Radiochirurgie tätig ist.
(2) Darüber hinaus bindet die Berufsausübungsgemeinschaft in
Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die
folgenden Disziplinen durch Kooperationen ein bzw. beschäftigt diese:
Neurochirurgie;
Strahlentherapie;
Radiologie;
Neuro-Radiologie;
Chirurgisch-onkologische Disziplinen;
Internistisch-onkologische Disziplinen
Die Vorstellung der Patienten in einem multiprofessionell besetzten
Tumorboard bzw. vaskulären Board ist davon unabhängig.
3. Der Leistungserbringer verfügt über
a) Ein Cyberknife ab Baujahr 2010 oder
b) ein Gammaknife vom Typ PERFEXION oder ICON oder
c) ein ZAP-X® (Gyroscopic Radiosurgery Platform, ZAP surgical systems,
Inc., San Carlos, CA) ab Baujahr 2017.
4. Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses
Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung.
5. In den vergangenen 2 Jahren vor Vertragsbeitritt müssen mindestens
200 Behandlungen mit dem Cyberknife, Gammaknife oder ZAP-X®
durchgeführt worden sein.
6. Eine regelmäßige Wartung nach Vorgaben des Herstellers erfolgt.
7. Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.
8. Beim Gammaknife erfolgt ein Quellenaustausch mindestens alle 6
Jahre.
9. Eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der
Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 erfolgt regelmäßig.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 140a SGB V
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage
erfüllen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der
Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung
jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.10.2020 und
danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur
Einreichung von Angeboten gilt
Jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter
Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt
werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen
(Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei
der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum
Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere
elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die
interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich,
dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen
können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen im August an
die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die
Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den
Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer
verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere
Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten
Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen.
Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen
Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren
ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht
erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem
Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum
1.10.2020) spätestens am 26. August 2020, 12 Uhr, im Original
unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle
eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen
spätestens am letzten Tag des mittleren Monats des Kalenderquartals,
das dem Beitrittsdarum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per
E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 26.8.2020, 12 Uhr, eingereichte
Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.9.2020 und
informiert die interessierten Leistungserbringer über die
Prüfergebnisse. Zwischen dem 16.9.2020 und dem 30.9.2020 werden keine
Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle
eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten
Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des
Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art.
1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2020
References
6. mailto:IV.Radiochirurgie@nds.aok.de?subject=TED
7. http://aok-niedersachsen.de/
8. http://aok-niedersachsen.de/
9. mailto:IV.Radiochirurgie@nds.aok.de?subject=TED
10. http://aok-niedersachsen.de/
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