Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020072809190274736" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Groß-Gerau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 355844-2020 (ID: 2020072809190274736)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Groß-Gerau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 144/2020 355844
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis
   Groß-Gerau
   Postanschrift: Jahnstraße 1
   Ort: Groß-Gerau
   NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
   Postleitzahl: 64521
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Christian Sommer
   E-Mail: [5]Christian.Sommer@LNVG-GG.de
   Telefon: +49 6152939511
   Fax: +49 6152939529
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.LNVG-GG.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [7]https://seafile.LNVG-GG.de/d/cde47026cc
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel LGG Nordost
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Groß-Gerau
   Stadt Frankfurt am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   i. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt
   als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche
   Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit §§ 5 bis 7 des
   Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) die
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche
   Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für 72 Monaten im
   Linienbündel LGG Nordost (auf dem Gebiet des Kreises Groß-Gerau mit
   abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main)
   nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsdienste des
   Linienbündels LGG Nordost mit einer jährlichen Verkehrsleistung von ca.
   816 500 km erfasst. Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt
   II.3) die Verkehrsdienste auf den Linien 67 (Arbeitstitel) (Rüsselsheim
   Bahnhof Südseite  Mörfelden  Walldorf  Frankfurt/M. Flughafen T1)
   und 69 (Arbeitstitel) (Groß Gerau Prälat-Diehl-Schule  Mörfelden 
   Walldorf Werrastraße).
   Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine
   Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche
   Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten
   von ihm abgedeckten Gebiet.
   Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von
   § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im
   Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und
   flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6
   oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in
   den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.
   Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
   innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung
   (siehe [8]http://www.lnvg-gg.de/ (dort unter Nahverkehrsplan")) sowie
   an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen,
   Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die
   Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der
   Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich
   Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als
   auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der
   Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible
   Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B.
   Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
   sich Linien ändern, können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien
   wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei
   reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser
   Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007
   nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für
   eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei
   auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   ii. [Fortsetzung von Ziffer VI.1 E]:
   Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21
   IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine
   Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer
   Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt
   ist, kommt diese nach Auffassung der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft
   mbH Kreis Groß-Gerau als zuständiger Behörden/Aufgabenträger nur mit
   einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist,
   um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind
   mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße
   Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung
   von der Betriebspflicht notwendig wird.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 12/12/2021
   Laufzeit in Monaten: 72
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis
   Diese Bekanntmachung stellt eine Berichtigung der Bekanntmachung vom
   7.4.2018 (Az. [9]2018/S 068-151932), erstmalig berichtigt am 6.3.2019
   (Az. [10]2019/S 046-106626), dar! Aus technischen Gründen konnte keine
   direkt mit dem Ursprungsformular verknüpfte Berichtigung vorgenommen
   werden.
   B) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II
   S. 2 PBefG,
   Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die
   gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt II.2.7) innerhalb der 3-Monats-Frist
   nach § 12 VI S. 1 zu stellen. Diese Frist wird durch diese Berichtigung
   für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre
   (siehe Abschnitt II.2.4. i) erneut ausgelöst! Die Betriebsaufnahme der
   Verkehrsleistung ist der 12.12.2021. Der Betrieb der oben genannten
   Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7. genannten Betriebsbeginn
   aufzunehmen.
   C) Vergabe als Gesamtleistung:
   Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen
   in Abschnitt II.2.4 als Gesamtleistung (vgl. § 8a II S. 4 PBefG).
   D) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche
   Genehmigungserteilung:
   Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen
   an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt
   und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen
   sind in dem ergänzenden Dokument Zusätzliche Angaben im Rahmen der
   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   gemäß § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz
   einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das
   ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download
   unter dem Link siehe: Adresse des Beschafferprofils unter I.1. zur
   Verfügung.
   Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von
   § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa
   PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit
   eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa
   PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen
   Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende
   eigenwirtschaftliche Anträge.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
   Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
   Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1. bei B.) auch voraussetzt, dass die in
   dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der
   in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als
   Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden.
   Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl.
   Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in
   diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls
   verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf
   Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses
   Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständigen
   Behörden sind in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen
   einzubeziehen.
   E) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für
   eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre.
   Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für
   Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia
   PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar
   sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen
   anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der
   Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif,
   der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen
   wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit
   gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit
   abzuschätzen.
   (weiter unter II.2.4.ii)
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   5. mailto:Christian.Sommer@LNVG-GG.de?subject=TED
   6. http://www.LNVG-GG.de/
   7. https://seafile.LNVG-GG.de/d/cde47026cc
   8. http://www.lnvg-gg.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:151932-2018:TEXT:DE:HTML
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:106626-2019:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau