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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Siegen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 355842-2020 (ID: 2020072809185174698)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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DE-Siegen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2020/S 144/2020 355842
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd
(ZWS)
Postanschrift: Koblenzer Straße 73
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZWS, Herr Günter Padt
E-Mail: [5]padt@zws-online.de
Telefon: +49 2713332433
Fax: +49 2713332430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.zws-online.de
Adresse des Beschafferprofils:
[7]https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd
(ZWS)
Postanschrift: Koblenzer Straße 73
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZWS, Herr Günter Padt
E-Mail: [8]padt@zws-online.de
Telefon: +49 2713332433
Fax: +49 2713332430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://www.zws-online.de
Adresse des Beschafferprofils:
[10]https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Buss in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und
Olpe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung:
Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe
NUTS-Code DEA5A und DEA59
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der ZWS beabsichtigt im Auftrag der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein
als zuständige Behörde gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) in Verbindung mit
§ 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Bussen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem
Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 10 Jahren erteilt
werden. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die
Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen als
Schnellbus Olpe (ZOB) A 4 B 54 (Hüttentalstraße, (HTS)) Kreuztal
B 54 (Hüttentalstraße, (HTS)) Siegen ZOB. Die für den
Schnellbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen vor dem Hintergrund der
angestrebten Förderung des NWL (Richtlinie des Zweckverbandes
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) für die Förderung von
Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien) folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
Es müssen mindestens Standard-Solobusse eingesetzt werden.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen bei Maßnahmenbeginn max. 6 Monate
alt sein.
Die Fahrzeuge müssen barrierefrei sein, d. h., dass Niederflur- oder
Low-Entry-Fahrzeuge mit einer entsprechenden Rampe eingesetzt werden.
Ebenso ist eine Mehrzweckfläche für Rollstühle und Kinderwagen
vorzusehen, ein Gepäckaufbewahrungsmöglichkeit ist wünschenswert.
Es ist eine Überlandbestuhlung vorzusehen, eine Konferenzbestuhlung
mit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Sitzen ist ausgeschlossen. Es
ist ein Mindestabstand der Sitze von 68 cm einzuhalten.
Die Fahrzeuge müssen klimatisiert sein.
Die Fahrgastinformation muss sowohl akustisch als auch optisch
(TFT-Monitore) erfolgen. Des Weiteren sollen wie im SPNV Echtzeitdaten
geliefert werden. Ebenso sind ein elekt-ronischer Fahrscheindrucker mit
E-Ticketing-Funktion Stufe 3 sowie ein Bordrechnersystem zur
Echtzeitdaten-Auskunft und mindestens ein elektronischer Entwerter
vorzusehen.
Es ist ein kostenloser WLAN-Zugang vorzusehen, ebenso sind alle
Sitzgruppen mit USB-Steckdosen auszustatten.
Die Fahrzeuge müssen an allen Ein- und Ausgängen mit automatischen
Fahrgastzähl-systemen ausgestattet sein, die gemäß VDV-Richtlinie 457
Version 2.0 zertifiziert sind. Die Daten sind im
NWL-mabinso-Datenformat zu liefern. Es können auch vergleichbare
Systeme angewandt werden, sofern diese ebenso belastbare,
fahrtenscharfe Daten liefern können.
Alternative Antriebsmöglichkeiten werden ausdrücklich begrüßt,
mindestens aber müssen Fahrzeuge mit Euro-VI-Standard eingesetzt
werden.
In den Fahrzeugen ist eine Videoüberwachung vorzusehen.
Die Zielbeschilderung am Fahrzeug muss als Matrix-Anzeige vorhanden
sein.
Die Fensterbereiche müssen von Werbung freigehalten werden,
kommerzielle Werbung ist nicht gestattet.
An den Fahrzeugen muss ein gemeinsames Label (Logos vom Land NRW
sowie NVR, NWL und VRR) gut sichtbar angebracht werden.
Montags bis freitags ist ein Stundentakt mit 33 Fahrten und samstags
ein Stundentakt mit 20 Fahrten zu erbringen. An Sonn- und Feiertagen
sind keine Fahrten vorgesehen. Insgesamt umfasst das Leistungsvolumen
rund 300 000 Nutzkilometer pro Kalenderjahr.
Weitergehende Anforderungen an die Linienführung und die Betriebszeiten
ergeben sich aus dem Fahrplan sowie für den Anschluss an den SPNV, den
Tarif, dem Vertrieb und der Fahrgastzählung (NWL-Förderrichtinie
Schnellbus) stehen jeweils als Download unter folgendem Link zur
Verfügung:
[11]https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/09/2022
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese
Vorinformation zur Vergabe der Schnellbuslinie (siehe Abschnitt II)
ausgelöst. Der Betrieb ist zu dem unter Ziffer II.2.7. genannten Datum
aufzunehmen.
Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG die
Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch
Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner
Vorschriften im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Art. 3 und
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 Art. 3
erfordern.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG.
Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
eigenwirtschaftliche Antragssteller wegen fehlender Kostendeckung die
Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zu Grunde liegenden Umfang
betreiben kann, ist dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2
PBefG zu versagen. Es obliegt dem Antragsteller, die Zweifel an der
Dauerhaftigkeit auszuräumen.
B. Anforderungen an die Verkehrsdienste:
Gemäß § 8a Abs. 2 PBefG werden in der Vorabbekanntmachung des
angestrebten öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen an
Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards angegeben. Diese
Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Anlage zur
Vorinformation zusammengefasst und stehen als Download unter dem
folgenden Link zur Verfügung:
[12]https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
Dies ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Abs.
2a Sätze 3-6 PBefG. Sie sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a PBefG
ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher
Anträge. Sie führen nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Sätze 2ff. PBefG zur
Ablehnung eines hiervon abweichenden Antrags. In diesem Rahmen wird
darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
eigenwirtschaftlichen Antrags neben der unter VI 1 Abschnitt A
dargestellten Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser
Anforderung einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen
Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich
zugesichert werden.
Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesem
Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden:
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Tel. 0251 411-1691
Fax. 0251 411-2165
E-Mail: [13]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
5. mailto:padt@zws-online.de?subject=TED
6. https://www.zws-online.de/
7. https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
8. mailto:padt@zws-online.de?subject=TED
9. https://www.zws-online.de/
10. https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
11. https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
12. https://www.zws-online.de/der-zws/wettbewerb-im-busverkehr/
13. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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