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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Düsseldorf
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsserversoftwarepaket
Kommunikationssoftwarepaket
IT-Softwarepaket
Informationssysteme und Server
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von Webserversoftware
Dokument Nr...: 355474-2020 (ID: 2020072809170474378)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Düsseldorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 144/2020 355474
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Friedrichstraße 62-80
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@im.nrw.de
Telefon: +49 211871-01
Fax: +49 21187133-55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.im.nrw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einführung und Betrieb eines bundesweiten, barrierefreien
Notruf-App-Systems
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft ein bundesweites und barrierefreies
Notruf-App-System. Das System besteht aus einer Notruf-App für mobile
Geräte der Endanwender/-innen, zentralen Serverdiensten und einer
Web-App für die Notrufabfragestellen. Daneben sind Supportleistungen
notwendig.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48219700 Kommunikationsserversoftwarepaket
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
48517000 IT-Softwarepaket
48800000 Informationssysteme und Server
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72212222 Entwicklung von Webserversoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft ein bundesweites und barrierefreies
Notruf-App-System. Mit dem Notruf-App-System soll Menschen mit
Behinderungen ein gleichwertiger Zugang zu Notrufdiensten ermöglicht
werden. Das Notruf-App-System besteht aus einer Notruf-App für mobile
Geräte der Endanwender/-innen, zentralen Serverdiensten und einer
Web-App für die Notrufabfragestellen. Daneben sind Supportleistungen
notwendig.
Das System muss Notrufe direkt an die zuständige Notrufabfragestelle
übermitteln. Die App muss den Notrufenden die Möglichkeit bieten, einen
Notruf auszulösen, der ohne zwischengeschaltete Instanz die direkte
Kommunikation zwischen der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle und
der notrufenden Person herstellt. Die App muss allen Bürgern/-innen der
Bundesrepublik und auch ausländischen Gästen kostenlos, werbefrei,
barrierefrei und ergonomisch bedienbar zur Verfügung gestellt werden.
Der/die Notrufende muss präzise und mit höchst möglicher
Geschwindigkeit geortet werden. Das Modul zentrale Server-Dienste muss
in der Lage sein, aufgrund der von der App abgesendeten Notruf-Daten
zuverlässig die örtlich zuständige Notrufabfragestelle anhand der
Geopositionsdaten und des Allgemeinen Gemeindeschlüssels zu ermitteln.
Dieses direkte Routing der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle ist
für Gleichwertigkeit zum sprachbasierten Notruf zwingend erforderlich.
Als Kommunikationskanal zwischen Notruf-App, den zentralen
Serverdiensten und der Notrufabfragestelle ist das Internet ohne
tiefgreifende Eingriffe in die Netzinfrastruktur der nicht vom
Auftraggeber verwalteten Notrufabfragestellen vorgesehen. Das
Notruf-App-System muss geeignete Monitoring-Werkzeuge vorsehen, um die
Funktionsfähigkeit des gesamten Notruf-App-System zu überwachen und
ggf. frühzeitig Maßnahmen gegen Störungen ergreifen zu können. Das
System muss gegen Missbrauch, Datenabfluss und -diebstahl nach dem
jeweils aktuellsten Stand der Technik gesichert sein.
Das Notruf-App-System muss zukünftig erweiterbar und skalierbar sein.
Vom Beschaffungsbedarf sind auch drittanbieterfreundliche
Schnittstellen umfasst. Das heißt: Nach Einführung des
Notruf-App-Systems wird es anderen Wettbewerbern in Verbindung mit
einem Zertifizierungsverfahren möglich sein, alternative native
Notruf-Apps für Endanwender/-innen anzubieten. Zudem wird es eine
Schnittstelle zur Anbindung der Notrufabfrageabwendung in die
verschiedenen Einsatzleitsysteme geben. Der Auftraggeber beschafft
vorliegend lediglich eine Art Basis-System, um schnellstmöglich
Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Notruf zu ermöglichen.
Darüber hinaus gehende, ggf. sogar komfortablere Systeme können für
jene Menschen nach wie vor Mittel der Wahl bleiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
lit. c VgV zu wählen. Vorliegend verfügt die Bevuta IT GmbH über ein
ausschließliches Nutzungsrecht des rechtsbeständigen Europäischen
Patents EP 2 804 407 B1.
In einem in dem Verfahren durchgeführten Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer Rheinland (Az. VK 56/2019 L) bestätigte diese bereits:
Hinsichtlich der am Markt bereits vorhandenen Lösungen hat der
Antragsgegner eine umfassende Markterkundung im Sinne des § 28 VgV
durchgeführt. Dabei hat er sich ausweislich der Vergabeakte alle
infrage kommenden Lösungen vorstellen und erläutern lassen.
Eine externe Prüfung des Europäischen Patents EP 2 804 407 B1 durch die
Patentkanzlei Cohausz & Florack ergab, dass das Europäische Patent EP 2
804 407 B1 zum Betrieb des geplanten Notruf-App-Systems ein
essentielles Patent ist. Der Beschaffungsbedarf fällt in den
unabhängigen Patentanspruch 1. Es werden sämtliche Merkmale dieses
Patentanspruchs verwirklicht. Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c)
VgV ist damit erfüllt.
Denn der Beschaffungswille betrifft eine textbasierte Notrufnachrichten
mittels eines mobilen Telekommunikationsendgeräts und eines
Mobilfunkkommunikationsnetzes übertragen. Das geplante
Notruf-App-System realisiert einen Messenger-Dienst. Hierbei wird die
Notrufnachricht als notrufabfragestellenspezifische Textnachricht den
Notrufabfragestellen zugeleitet. Die notrufabfragestellenspezifische
Textnachricht wird gewandelt, nachdem die textbasierte Notrufnachricht
vom Telekommunikationsendgerät generiert wird und an das
Mobilfunkkommunikationsnetz oder über das Mobilfunkkommunikationsnetz
an eine geeignete Servereinrichtung zur Verarbeitung der textbasierten
Notrufnachricht übertragen wurde. Die Adressierung eines Datenpakets,
umfassend die Notrufinformationen an die zuständige Leitstelle,
beinhaltet technisch bei IP-basierten Datenübertragungen immer eine
Veränderung, zumindest des sogenannten Headers, von einem Datenpaket.
In dem Header wird die Zieladresse, an die das Datenpaket übermittelt
werden soll, eingetragen. Dies ist bereits als Wandlung anzusehen.
Ferner bestimmt der Server auch in Abhängigkeit einer Geoinformation,
die von dem von der App empfangenen Datenpaket umfasst ist, die lokal
zuständige Leitstelle. Seitens des Servers handelt es sich um keine
simple Weiterleitung, sondern es erfolgt eine wie auch immer geartete
Wandlung der initialen textbasierten Nachricht in eine zweite, sich
unterscheidende, für die Notrufabfragestelle kompatible Nachricht.
Beim Notruf-App-System muss zwingend zunächst die lokal zuständige
Notrufabfragestelle in Abhängigkeit der momentanen räumlichen Zuordnung
des Telekommunikationsendgeräts ermittelt werden. Dann wird das
Kommunikationsprofil der zuständigen Notrufabfragestelle ermittelt und
erst dann wird die Notrufnachricht als notrufabfragestellen-spezifische
Textnachricht an die lokal zuständige Notrufabfragestelle, unter
Verwendung des ermittelten Kommunikationsprofils, übertragen.
Ein für eine Mehrzahl von Teilgebieten umfassendes Gesamtgebiet
eingerichteter Notrufdienst, weist in der Bundesrepublik zwingend eine
Mehrzahl von Notrufabfragestellen auf. Wobei hier jeweils eine lokal
zuständige Notrufabfragestelle der Mehrzahl von Notrufabfragestellen
einem bestimmten Teilgebiet der Mehrzahl von Teilgebieten zugeordnet
ist. Die Notrufabfragestellen weisen hierbei jeweils unterschiedliche
Kommunikationsprofile auf.
Der Auftraggeber führte eine umfangreiche, weltweite Markterkundung
durch und prüfte mehrere denkbare Alternativen und Ersatzlösungen.
Hierbei stellte sich jedoch heraus, dass diese Lösungen auch in den
Schutzbereich des Patents fallen bzw. dass die Lösungen nicht
vernünftig i.S.d. § 14 Abs. 6 VgV sind. Berücksichtigt hat der
Auftraggeber, unter anderem Lösungen unter Verwendung der Technik
NG112, eine SMS-Lösung mit Link auf ein Web-Portal, eine
Stand-Alone-App-Lösung oh
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bevuta IT GmbH
Postanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 35
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [8]mail@bevuta.com
Telefon: +49 22128267-80
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die
geplante Auftragsvergabe.
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der
Veröffentlichung erteilt werden.
Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt
es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht
offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des
Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen
würde.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [9]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[10]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [11]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[12]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2020
References
6. mailto:poststelle@im.nrw.de?subject=TED
7. https://www.im.nrw/
8. mailto:mail@bevuta.com?subject=TED
9. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
10. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
11. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
12. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
13. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
14. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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