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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Düsseldorf
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsserversoftwarepaket
Kommunikationssoftwarepaket
IT-Softwarepaket
Informationssysteme und Server
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von Webserversoftware
Dokument Nr...: 355474-2020 (ID: 2020072809170474378)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Düsseldorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 144/2020 355474
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern des Landes
   Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Friedrichstraße 62-80
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40217
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@im.nrw.de
   Telefon: +49 211871-01
   Fax: +49 21187133-55
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.im.nrw/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einführung und Betrieb eines bundesweiten, barrierefreien
   Notruf-App-Systems
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beschafft ein bundesweites und barrierefreies
   Notruf-App-System. Das System besteht aus einer Notruf-App für mobile
   Geräte der Endanwender/-innen, zentralen Serverdiensten und einer
   Web-App für die Notrufabfragestellen. Daneben sind Supportleistungen
   notwendig.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48219700 Kommunikationsserversoftwarepaket
   48510000 Kommunikationssoftwarepaket
   48517000 IT-Softwarepaket
   48800000 Informationssysteme und Server
   72212000 Programmierung von Anwendersoftware
   72212222 Entwicklung von Webserversoftware
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft ein bundesweites und barrierefreies
   Notruf-App-System. Mit dem Notruf-App-System soll Menschen mit
   Behinderungen ein gleichwertiger Zugang zu Notrufdiensten ermöglicht
   werden. Das Notruf-App-System besteht aus einer Notruf-App für mobile
   Geräte der Endanwender/-innen, zentralen Serverdiensten und einer
   Web-App für die Notrufabfragestellen. Daneben sind Supportleistungen
   notwendig.
   Das System muss Notrufe direkt an die zuständige Notrufabfragestelle
   übermitteln. Die App muss den Notrufenden die Möglichkeit bieten, einen
   Notruf auszulösen, der ohne zwischengeschaltete Instanz die direkte
   Kommunikation zwischen der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle und
   der notrufenden Person herstellt. Die App muss allen Bürgern/-innen der
   Bundesrepublik und auch ausländischen Gästen kostenlos, werbefrei,
   barrierefrei und ergonomisch bedienbar zur Verfügung gestellt werden.
   Der/die Notrufende muss präzise und mit höchst möglicher
   Geschwindigkeit geortet werden. Das Modul zentrale Server-Dienste muss
   in der Lage sein, aufgrund der von der App abgesendeten Notruf-Daten
   zuverlässig die örtlich zuständige Notrufabfragestelle anhand der
   Geopositionsdaten und des Allgemeinen Gemeindeschlüssels zu ermitteln.
   Dieses direkte Routing der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle ist
   für Gleichwertigkeit zum sprachbasierten Notruf zwingend erforderlich.
   Als Kommunikationskanal zwischen Notruf-App, den zentralen
   Serverdiensten und der Notrufabfragestelle ist das Internet ohne
   tiefgreifende Eingriffe in die Netzinfrastruktur der nicht vom
   Auftraggeber verwalteten Notrufabfragestellen vorgesehen. Das
   Notruf-App-System muss geeignete Monitoring-Werkzeuge vorsehen, um die
   Funktionsfähigkeit des gesamten Notruf-App-System zu überwachen und
   ggf. frühzeitig Maßnahmen gegen Störungen ergreifen zu können. Das
   System muss gegen Missbrauch, Datenabfluss und -diebstahl nach dem
   jeweils aktuellsten Stand der Technik gesichert sein.
   Das Notruf-App-System muss zukünftig erweiterbar und skalierbar sein.
   Vom Beschaffungsbedarf sind auch drittanbieterfreundliche
   Schnittstellen umfasst. Das heißt: Nach Einführung des
   Notruf-App-Systems wird es anderen Wettbewerbern in Verbindung mit
   einem Zertifizierungsverfahren möglich sein, alternative native
   Notruf-Apps für Endanwender/-innen anzubieten. Zudem wird es eine
   Schnittstelle zur Anbindung der Notrufabfrageabwendung in die
   verschiedenen Einsatzleitsysteme geben. Der Auftraggeber beschafft
   vorliegend lediglich eine Art Basis-System, um schnellstmöglich
   Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Notruf zu ermöglichen.
   Darüber hinaus gehende, ggf. sogar komfortablere Systeme können für
   jene Menschen nach wie vor Mittel der Wahl bleiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
   lit. c VgV zu wählen. Vorliegend verfügt die Bevuta IT GmbH über ein
   ausschließliches Nutzungsrecht des rechtsbeständigen Europäischen
   Patents EP 2 804 407 B1.
   In einem in dem Verfahren durchgeführten Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer Rheinland (Az. VK 56/2019  L) bestätigte diese bereits:
   Hinsichtlich der am Markt bereits vorhandenen Lösungen hat der
   Antragsgegner eine umfassende Markterkundung im Sinne des § 28 VgV
   durchgeführt. Dabei hat er sich ausweislich der Vergabeakte alle
   infrage kommenden Lösungen vorstellen und erläutern lassen.
   Eine externe Prüfung des Europäischen Patents EP 2 804 407 B1 durch die
   Patentkanzlei Cohausz & Florack ergab, dass das Europäische Patent EP 2
   804 407 B1 zum Betrieb des geplanten Notruf-App-Systems ein
   essentielles Patent ist. Der Beschaffungsbedarf fällt in den
   unabhängigen Patentanspruch 1. Es werden sämtliche Merkmale dieses
   Patentanspruchs verwirklicht. Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c)
   VgV ist damit erfüllt.
   Denn der Beschaffungswille betrifft eine textbasierte Notrufnachrichten
   mittels eines mobilen Telekommunikationsendgeräts und eines
   Mobilfunkkommunikationsnetzes übertragen. Das geplante
   Notruf-App-System realisiert einen Messenger-Dienst. Hierbei wird die
   Notrufnachricht als notrufabfragestellenspezifische Textnachricht den
   Notrufabfragestellen zugeleitet. Die notrufabfragestellenspezifische
   Textnachricht wird gewandelt, nachdem die textbasierte Notrufnachricht
   vom Telekommunikationsendgerät generiert wird und an das
   Mobilfunkkommunikationsnetz oder über das Mobilfunkkommunikationsnetz
   an eine geeignete Servereinrichtung zur Verarbeitung der textbasierten
   Notrufnachricht übertragen wurde. Die Adressierung eines Datenpakets,
   umfassend die Notrufinformationen an die zuständige Leitstelle,
   beinhaltet technisch bei IP-basierten Datenübertragungen immer eine
   Veränderung, zumindest des sogenannten Headers, von einem Datenpaket.
   In dem Header wird die Zieladresse, an die das Datenpaket übermittelt
   werden soll, eingetragen. Dies ist bereits als Wandlung anzusehen.
   Ferner bestimmt der Server auch in Abhängigkeit einer Geoinformation,
   die von dem von der App empfangenen Datenpaket umfasst ist, die lokal
   zuständige Leitstelle. Seitens des Servers handelt es sich um keine
   simple Weiterleitung, sondern es erfolgt eine wie auch immer geartete
   Wandlung der initialen textbasierten Nachricht in eine zweite, sich
   unterscheidende, für die Notrufabfragestelle kompatible Nachricht.
   Beim Notruf-App-System muss zwingend zunächst die lokal zuständige
   Notrufabfragestelle in Abhängigkeit der momentanen räumlichen Zuordnung
   des Telekommunikationsendgeräts ermittelt werden. Dann wird das
   Kommunikationsprofil der zuständigen Notrufabfragestelle ermittelt und
   erst dann wird die Notrufnachricht als notrufabfragestellen-spezifische
   Textnachricht an die lokal zuständige Notrufabfragestelle, unter
   Verwendung des ermittelten Kommunikationsprofils, übertragen.
   Ein für eine Mehrzahl von Teilgebieten umfassendes Gesamtgebiet
   eingerichteter Notrufdienst, weist in der Bundesrepublik zwingend eine
   Mehrzahl von Notrufabfragestellen auf. Wobei hier jeweils eine lokal
   zuständige Notrufabfragestelle der Mehrzahl von Notrufabfragestellen
   einem bestimmten Teilgebiet der Mehrzahl von Teilgebieten zugeordnet
   ist. Die Notrufabfragestellen weisen hierbei jeweils unterschiedliche
   Kommunikationsprofile auf.
   Der Auftraggeber führte eine umfangreiche, weltweite Markterkundung
   durch und prüfte mehrere denkbare Alternativen und Ersatzlösungen.
   Hierbei stellte sich jedoch heraus, dass diese Lösungen auch in den
   Schutzbereich des Patents fallen bzw. dass die Lösungen nicht
   vernünftig i.S.d. § 14 Abs. 6 VgV sind. Berücksichtigt hat der
   Auftraggeber, unter anderem Lösungen unter Verwendung der Technik
   NG112, eine SMS-Lösung mit Link auf ein Web-Portal, eine
   Stand-Alone-App-Lösung oh
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   23/07/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bevuta IT GmbH
   Postanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 35
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 51149
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]mail@bevuta.com
   Telefon: +49 22128267-80
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
   unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die
   geplante Auftragsvergabe.
   Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der
   Veröffentlichung erteilt werden.
   Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt
   es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht
   offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des
   Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen
   würde.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Börsenplatz 1
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Börsenplatz 1
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland· c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Börsenplatz 1
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/07/2020
References
   6. mailto:poststelle@im.nrw.de?subject=TED
   7. https://www.im.nrw/
   8. mailto:mail@bevuta.com?subject=TED
   9. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  10. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
  11. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  12. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
  13. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  14. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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