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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 355497-2020 (ID: 2020072809170074362)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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  DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2020/S 144/2020 355497
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG(Bukr 16)
   Nationale Identifikationsnummer: 2017-017964
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
   Südwest
   E-Mail: [7]markus.metz@deutschebahn.com
   Telefon: +49 7219386265
   Fax: +49 7219386279
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   Adresse des Beschafferprofils: [9]http://www.deutschebahn.com
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn.
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus-
   und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die
   Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten
   Güterverkehraufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura
   2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu
   können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h
   zuertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu
   bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn
   zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der
   A5.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/06/2017
   Ende: 31/12/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   2014-DE-TM-0094-M
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2017/S 082-159269
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   07/04/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/06/2017
   Ende: 31/12/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Vorläufige Ablöseberechnung SÜ Gewerbestraße
   Für die Planung des Großprojekts soll eine vorläufige Ablöseberechnung
   für den Ersatzneubau der SÜ Gewerbestraße auf Grundlage des Vorentwurfs
   Stand 12/2019 ohne Fiktiventwürfe aufgestellt werden. Ziel ist die
   Ermittlung eines möglichen Kostenbeitrags der DB zum Projekt
   Durchbindung Erzstraße an B3 des Lkr. Emmendingen. NA26
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Gemäß Projektauftrag ist für den Haltepunkt Ringsheim kein ICE-Halt
   vorgesehen, sondern lediglich ein Nahverkehrshalt. Die abgefragte
   Leistung beinhaltet die Prüfung der Machbarkeit und Ermittlung von
   Mehrkosten für den Fall, dass bei HP Ringsheim doch ein ICE-Halt
   ermöglicht werden soll. Der entstehende Aufwand ist nicht Teil des
   Projektauftrages, sondern eine zusätzliche Leistung. Es würden
   beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
   Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
   müssten. Ein zweiter AN würde den Aufwand in der Abstimmung mit dem AG
   deutlich erhöhen, da die Planungsstände jeweils erst nach Rückmeldung
   des anderen AN angepasst werden könnten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:markus.metz@deutschebahn.com?subject=TED
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   9. http://www.deutschebahn.com/
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159269-2017:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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