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Ausschreibung: E-Learning - DE-Düsseldorf
E-Learning
Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
Dokument Nr...: 354733-2020 (ID: 2020072809131573716)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Düsseldorf: E-Learning
2020/S 144/2020 354733
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesanstalt für Medien NRW
Postanschrift: Zollhof 2
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Tina Halfmann
E-Mail: [6]tina.halfmann@medienanstalt-nrw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.medienanstalt-nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8DS0Y/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8DS0Y
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medienregulierung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
E-Learning-Einheiten und Video- und Audiotutorials für die Medienbox
NRW
Referenznummer der Bekanntmachung: 07-2020/MO/TH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80420000 E-Learning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landesanstalt für Medien NRW hat mit der Medienbox NRW ein
E-Learning-Angebot für bürgermediale Qualifizierungsangebote
aufgesetzt. Für die Weiterentwicklung sollen nun die Konzeption und
Erstellung von 18 E-Learning-Einheiten (Lose 1A und 1B, jeweils 9
Einheiten) sowie von 18 Video- und Audiotutorials (Los 2) für die
Medienbox NRW vergeben werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
In Bezug auf die Lose 1A und 1B gilt eine Zuschlagslimitierung auf ein
Los, wobei unter bestimmten in den Bewerbungsbedingungen näher
beschriebenen Voraussetzungen auch eine Vergabe der Lose 1A und 1B an
einen Bieter möglich ist. Das kommt dann in Betracht, wenn ein Bieter
in beiden Losen 1A und 1B mit deutlichem Abstand das beste Angebot
abgegeben hat.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Erstellung von 9 E-Learning-Einheiten
Los-Nr.: 1A
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80420000 E-Learning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Erstellung von 9 E-Learning-Einheiten für die Medienbox
NRW.
Bürgermedien ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 40 Absatz
1 LMG NRW, sich an der Schaffung und Veröffentlichung von Inhalten in
Medien zu beteiligen, und tragen so zur Ausbildung ihrer
Medienkompetenz bei. Die Landesanstalt für Medien NRW hat gemäß § 40
Absatz 6 LMG NRW die Aufgabe, die Qualifizierung von Bürgerinnen und
Bürgern zu unterstützen.
Die Medienbox NRW richtet sich an all jene Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalens, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit proaktiv
anwenden und sich medial öffentlich äußern möchten. Dies kann
grundsätzlich jede und jeder tun. Wer sich für die Produktion
multimedialer Beiträge zusätzliche Qualifikationen aneignen möchte,
damit auch nicht-professionelle Beiträge im öffentlichen Raum
wahrgenommen werden, findet hier entsprechende E-Learning-Angebote.
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung sowie Bereitstellung
(inklusive Einräumung entsprechender Nutzungsrechte) kundenspezifischer
(Arbeits- und Lern-)Inhalte (Content) für die zuvor beschriebenen
Zwecke. Der Content soll so erstellt werden, dass er in das für die
Medienbox NRW verwendete Learning-Management- System (LMS) Avendoo
integriert werden kann. Dabei ist eine modulare Produktionsweise zu
beachten, damit die einzelnen Lerneinheiten bzw. Elemente daraus auch
anderer Stelle im System miteinander verbunden respektive ausgespielt
werden können.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/10/2020
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag
angegebenen Unternehmensreferenzen. Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Konzeption und Erstellung von weiteren bis zu 8 E-Learning-Einheiten
für die Medienbox NRW in dem Zeitraum 2021-2022
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Erstellung von 9 E-Learning-Einheiten
Los-Nr.: 1B
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80420000 E-Learning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Erstellung von 9 E-Learning-Einheiten für die Medienbox
NRW.
Bürgermedien ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 40 Absatz
1 LMG NRW, sich an der Schaffung und Veröffentlichung von Inhalten in
Medien zu beteiligen, und tragen so zur Ausbildung ihrer
Medienkompetenz bei. Die Landesanstalt für Medien NRW hat gemäß § 40
Absatz 6 LMG NRW die Aufgabe, die Qualifizierung von Bürgerinnen und
Bürgern zu unterstützen.
Die Medienbox NRW richtet sich an all jene Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalens, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit proaktiv
anwenden und sich medial öffentlich äußern möchten. Dies kann
grundsätzlich jede und jeder tun. Wer sich für die Produktion
multimedialer Beiträge zusätzliche Qualifikationen aneignen möchte,
damit auch nicht-professionelle Beiträge im öffentlichen Raum
wahrgenommen werden, findet hier entsprechende E-Learning-Angebote.
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung sowie Bereitstellung
(inklusive Einräumung entsprechender Nutzungsrechte) kundenspezifischer
(Arbeits- und Lern-)Inhalte (Content) für die zuvor beschriebenen
Zwecke. Der Content soll so erstellt werden, dass er in das für die
Medienbox NRW verwendete Learning-Management- System (LMS) Avendoo
integriert werden kann. Dabei ist eine modulare Produktionsweise zu
beachten, damit die einzelnen Lerneinheiten bzw. Elemente daraus auch
anderer Stelle im System miteinander verbunden respektive ausgespielt
werden können.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/10/2020
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag
angegebenen Unternehmensreferenzen. Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Konzeption und Erstellung von weiteren bis zu 8 E-Learning-Einheiten
für die Medienbox NRW in dem Zeitraum 2021-2022
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Erstellung von Video- und Audiotutorials für 18
E-Learning-Einheiten für die Medienbox NRW
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92111100 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Erstellung von Video- und Audiotutorials für 18
E-Learning-Einheiten für die Medienbox NRW.
Bürgermedien ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 40 Absatz
1 LMG NRW, sich an der Schaffung und Veröffentlichung von Inhalten in
Medien zu beteiligen, und tragen so zur Ausbildung ihrer
Medienkompetenz bei. Die Landesanstalt für Medien NRW hat gemäß § 40
Absatz 6 LMG NRW die Aufgabe, die Qualifizierung von Bürgerinnen und
Bürgern zu unterstützen.
Die Medienbox NRW richtet sich an all jene Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalens, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit proaktiv
anwenden und sich medial öffentlich äußern möchten. Dies kann
grundsätzlich jede und jeder tun. Wer sich für die Produktion
multimedialer Beiträge zusätzliche Qualifikationen aneignen möchte,
damit auch nicht-professionelle Beiträge im öffentlichen Raum
wahrgenommen werden, findet hier entsprechende E-Learning-Angebote.
Gegenstand der Vergabe ist die Konzeption, Erstellung sowie
Bereitstellung (inklusive Einräumung entsprechender Nutzungsrechte)
kundenspezifischer, crossmedialer Video-/ und Audioproduktionen
(Medienproduktionen) für die zuvor beschriebenen Zwecke. Die
Medienproduktionen sollen so erstellt werden, dass sie in das für die
Medienbox NRW verwendete Learning-Management-System (LMS) Avendoo bzw.
die dafür produzierten E-Learnings integriert werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/10/2020
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag
angegebenen Unternehmensreferenzen. Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Konzeption und Erstellung von Video- und Audiotutorials für weitere bis
zu 16 E-Learning-Einheiten für die Medienbox NRW in dem Zeitraum
2021-2022.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftraggeber verlangt, dass die Bewerber je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch
eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechenden
Eigenerklärungen sind in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines
Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem
Vordruck Eignungsanforderungen anzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen im Wege einer
Eigenerklärung (wahrheitsgemäß) zu erklären, dass er über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt,
um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss der
Verpflichtungen aus dem ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß
nachzukommen.
Außerdem hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf dem Vordruck Eignungsanforderungen
Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu
den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) zu machen.
Der Vordruck Eignungsanforderungen ist vollständig auszufüllen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bewerber über eine ausreichende Anzahl an
Fachpersonal und die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für
die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität
erforderlich sind.
a) Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
verlangt der Auftraggeber die Angabe der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl - differenziert nach Führungskräften und sonstigen
Fachkräften
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019).
Sonstige Fachkräfte sind solche Mitarbeiter, die in der Vergangenheit
mit der Konzeption und Erstellung von E-Learning-Angeboten (Los 1) bzw.
mit der Konzeption und Erstellung von Video- und Audiotutorials (Los 2)
betraut waren und entsprechende Aufgaben selbstständig ausgeführt
haben. Diese Angaben sind in dem Vordruck Eignungsanforderungen zu
machen.
b) Zudem hat der Bieter mind. 3 geeignete Unternehmensreferenzen
anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der
Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Projekte
umgesetzt hat. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als 3
Jahre (nach Projektabschluss) sein. Für jede Unternehmensreferenz ist
eine Referenzperson mit aktuellen Kontaktdaten bei der jeweiligen
Auftraggeberin bzw. beim jeweiligen Auftraggeber anzugeben, die von dem
Auftraggeber auch kontaktiert werden kann. Ferner müssen die
angegebenen Unternehmensreferenzen folgende Kriterien erfüllen: Der
Bewerber hat
entweder das komplette Projekt selbst abgewickelt oder
die Federführerschaft in einer Bietungsgemeinschaft gehabt oder
mind. 75 % des gesamten Projektvolumens selbst abgearbeitet.
Bewirbt sich ein Bieter sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2, so dürfen
sich die angegebenen Unternehmensreferenzen auf dieselben Projekte
beziehen.
Weitere Einzelheiten zu den Unternehmensreferenzen sind dem Vordruck
Eignungsanforderungen zu entnehmen.
Die vollständigen Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind in dem
Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter verpflichtet sich, die Vorgaben des § 2 TVgG NRW zur
Tariftreue und Mindestlohn einzuhalten. Vertragsbestandteil werden dazu
auch die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/08/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die
ggf. fortgeschriebenen
Vergabeunterlagen sowie Bewerber- und Bieterinformationen über die in
Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1
VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf
zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs
resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und
eigenverantwortlichen Information etwaiger Änderungen der
Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an
registrierte Bieter. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und auch der
späteren Angebote sind ausschließlich diejenigen Formblätter und
Vordrucke zu verwenden, welche der Auftraggeber auf der
Vergabeplattform zur Verfügung stellt, sofern in den
Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich anderes gestattet ist (z. B.
die Erstellung einer eigenen Unterlage). Hinweise und Anforderungen zur
Eignungsleihe, zu Bewerber- und Bietergemeinschaften sowie zum Einsatz
von Unterauftragnehmern sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC8DS0Y
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045/3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach
§ 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:tina.halfmann@medienanstalt-nrw.de?subject=TED
7. http://www.medienanstalt-nrw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8DS0Y/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8DS0Y
10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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