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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-München
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 354831-2020 (ID: 2020072809131073703)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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DE-München: Personensonderbeförderung (Straße)
2020/S 144/2020 354831
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Japanische Intern. Schule München e. V.
Postanschrift: Bleyerstr. 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Miki Saito
E-Mail: [6]sai@jism.de
Telefon: +49 8974857313
Fax: +49 89789263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19862
8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Internationale Privatschule
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Referenznummer der Bekanntmachung: JISM-201
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat ca. 140 Schüler der Japanischen Internationalen
Schule München im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Die
Japanische Internationale Schule befindet sich in der Bleyerstraße 4,
81371 München. Die Schüler sind zwischen 6 und 15 Jahre alt und wohnen
im Großraum München.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Großraum München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Japanische Internationale Schule München ist eine staatlich
genehmigte private Ganztagsschule mit Sitz in München. Sie wurde 1994
gegründet und umfasst eine Grundschule und eine weiterführende
Mittelschule. Als anerkannte Ersatzschule bietet sie Schülerinnen und
Schülern mit der Erstsprache Japanisch die Möglichkeit einer dem
japanischen Bildungssystem äquivalenten Schulbildung in Deutschland.
Die Japanische Internationale Schule München bietet Unterricht in den
Klassenstufen 1 bis 9. Das Schuljahr ist in Trimester organisiert. Das
japanische Schuljahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des
folgenden Jahres. Im Schuljahr 2020/2021 dauert das erste Trimester vom
14.4.2020 bis 21.8.2020. Das zweite Trimester dauert vom 20.8.2020 bis
22.12.2020. Das dritte Trimester dauert vom 8.1.2021 bis 12.3.2021.
Die Japanische Internationale Schule befindet sich in der Bleyerstraße
4, 81371 München. Die Schüler sind zwischen 6 und 15 Jahre alt und
wohnen im Großraum München. Die Anzahl der mit dem Schulbus zu
befördernden Schülerinnen und Schüler beträgt ca. 140 und Wohnorte der
Schüler können sich im Verlaufe eines Trimesters, sowie insbesondere
zum Beginn eines neuen Trimesters ändern. Die Schultage werden von der
Schulleitung festgelegt und von der Regierung von Oberbayern genehmigt.
Ihre Zahl beträgt ca. 200. An Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen
Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Auftraggeber beabsichtigt während der Vertragslaufzeit eine
IT-Lösung zur Verwaltung der Schülerbeförderung einzuführen. Dabei wird
es sich voraussichtlich um ein Produkt der niederländischen Firma
Together School B.V. handeln. Einzelheiten zum geplanten
Funktionsumfang lassen sich Ziffer 4.2 des Beförderungsvertrags
entnehmen.
Der Auftraggeber besitzt noch keine Erfahrung bei der Einführung und
Durchführung IT-gestützter Verwaltung der Schülerbeförderung. Aufgrund
bisheriger Planung erwartet der Auftraggeber eine hohe Komplexität des
Vorhabens, die hohe Anforderungen an die IT-Lösung und das
Beförderungsunternehmen stellen wird, damit für die Schulverwaltung,
Eltern und Schüler der beabsichtigte Vorteil aus der IT-gestützten
Verwaltung der Schülerbeförderung erreicht wird.
Der Auftragnehmer muss deshalb willens und in der Lage sein, seine
Betriebsabläufe und Fahrzeuge so einzurichten und seine Fahrer so
schulen zu lassen, dass die IT-gestützte Verwaltung der
Schülerbeförderung erfolgreich eingesetzt werden kann. Die
Auschreibungsbedingungen sehen deshalb vor, dass der Bieter Erfahrung
mit IT-gestützter Verwaltung der Schülerbeförderung besitzen muss. Er
muss dies durch Referenz früherer Aufträge belegen, bei denen die
mobile App der Firma Together School B.V. oder eine vergleichbare App
erfolgreich eingesetzt wurde.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherheitskonzept des Auftragnehmers /
Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung siehe Link
[10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=1
98628
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung siehe Link
[11]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=1
98628
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung siehe Link
[12]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=1
98628
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Direkter Link zur Eigenerklärung siehe Link
[13]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=1
98628
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte
Fragen auf [14]https://www.staatsanzeigereservices.de/ eingestellt
werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu
informieren.Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal
[15]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ gestellt werden. Der
Auftraggeber behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen
und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der
Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare,
widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den
Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers. Sämtlicher
Schriftverkehr wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform
bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern/Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse:
[17]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
ergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:sai@jism.de?subject=TED
7. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=198628
9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=198628
11. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=198628
12. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=198628
13. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=198628
14. https://www.staatsanzeigereservices.de/
15. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
16. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
17. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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