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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Starnberg
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 354757-2020 (ID: 2020072809124373622)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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  DE-Starnberg: Schlammentsorgung
   2020/S 144/2020 354757
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abwasserverband Starnberger See
   Postanschrift: Am Schloßhölzl 25
   Ort: Starnberg
   NUTS-Code: DE21L Starnberg
   Postleitzahl: 82319
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Dipl.-Ing. (FH) Dirk Lehnberg, Leiter Abteilung
   Kläranlage
   E-Mail: [6]lehnberg@av-sta-see.de
   Telefon: +49 81519088275
   Fax: +49 081519088284
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.av-starnberger-see.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abwasserbeseitigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klärschlammentsorgung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 80363-2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513900 Schlammentsorgung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den
   gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG
   anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu
   übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN
   überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder
   durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet.
   Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die
   Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und
   Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms. Voraussichtlich sind
   pro Kalenderjahr etwa 3 400 Tonnen ausgefaulter, entwässerter
   Klärschlamm mit einem Trockenrückstandgehalt von 23 % bis 26 %, derzeit
   im Mittel von ca. 24,5 %, zu entsorgen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90513900 Schlammentsorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21L Starnberg
   Hauptort der Ausführung:
   Starnberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der AG betreibt zur Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet eine
   öffentliche Entwässerungseinrichtung, die überwiegend häusliches
   Abwasser aufnimmt. Zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehört
   eine Kläranlage, die sich auf dem Betriebsgelände des Verbands, Am
   Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, befindet. Das in der Kläranlage
   anfallende Abwasser wird mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt.
   In der biologischen Stufe wird eine vorgeschaltete Denitrifikation
   betrieben. Der anfallende Klärschlamm wird anaerob ausgefault. Bei der
   Abwasserbehandlung fallen jährlich etwa 3 400 Tonnen entwässerter
   Klärschlamm mit einem Trockenrückstand-Gehalt von 23 % bis 26 %,
   derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, an. Dieser Klärschlamm ist in
   Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Der AN ist
   verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der
   Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm
   fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren
   und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm
   durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines
   Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer
   Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN
   besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu
   entsorgenden Klärschlamms.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Die maximale
   Laufzeit beträgt 3 bzw. 4 Jahre, wenn der Bieter eine entsprechende
   maximale Laufzeit in seinem Angebot anbietet. In diesem Fall verlängert
   sich der Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren jeweils um ein weiteres Jahr
   bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit, wenn er nicht vom AG 6 Monate
   vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Die maximale
   Laufzeit beträgt 3 bzw. 4 Jahre, wenn der Bieter eine entsprechende
   maximale Laufzeit in seinem Angebot anbietet. In diesem Fall verlängert
   sich der Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren jeweils um ein weiteres Jahr
   bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit, wenn er nicht vom AG 6 Monate
   vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der AN hat den Klärschlamm auf dem Betriebsgelände des AG, Am
   Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, zu übernehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
   vorliegen (Mindestkriterium);
    Nachweis  nicht älter als 6 Monate  über die Eintragung in einem
   Berufs- oder Handelsregister oder über eine sonstige Erlaubnis zur
   Berufsausübung, § 44 VgV (Mindestkriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §
   45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV. Der Bieter hat einen Nachweis
   (Kopie der Versicherungspolice)  nicht älter als 10 Monate  einer
   gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht einschließlich
   Umwelthaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
   Haftpflichtversicherer vorzulegen. Deckungssummen: 2 Mio. EUR für
   Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die
   Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit
   bestehen, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä.
   abgeschlossen sein. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung
   des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den
   Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch
   bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die
   vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen
   eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht:
   Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die
   Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge
   erhöht wird (Mindestkriterium).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
   nach § 56 KrWG für die Entsorgung von Klärschlamm bezogen auf den mit
   der Auftragsausführung vorgesehenen Standort im Sinne von § 56 Abs. 3
   Satz 2 KrWG oder Nachweise über eine vergleichbare Zertifizierung.
   Vorlage einer Verpflichtungserklärung, wonach die vorgenannte
   Zertifizierung für die Dauer der Auftragsdurchführung aufrechterhalten
   wird (Mindestkriterium);
    Der Bieter hat mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen über ab
   dem Jahr 2017 begonnene Aufträge mit Angabe des Leistungsgegenstandes,
   des Werts, des Erbringungszeitraums, des Leistungsempfängers mit
   Ansprechpartner und der pro Kalenderjahr entsorgten Klärschlammmenge
   anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die mit
   den ausgeschriebenen Leistungen der Übernahme, des Transports und der
   Entsorgung von Klärschlamm vergleichbar sind. Solche Leistungen können
   nur dann als vergleichbar angesehen werden, wenn sie die Übernahme, den
   Transport und die Entsorgung von 3 000 Tonnen Klärschlamm oder mehr pro
   Kalenderjahr zum Gegenstand haben (Mindestkriterium);
    Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu
   vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/09/2020
   Ortszeit: 12:30
   Ort:
   Starnberg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 08921762411
   Fax: +49 08921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein
   Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160
   Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:lehnberg@av-sta-see.de?subject=TED
   7. https://www.av-starnberger-see.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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