(1) Searching for "2020072809122573567" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Laatzen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 354720-2020 (ID: 2020072809122573567)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Laatzen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 144/2020 354720
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [6]TeamFinanzen@Laatzen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.laatzen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld
Referenznummer der Bekanntmachung: 33/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren einen
Generalplaner mit der Erbringung der für den Neubau der Grundschule Im
Langen Feld erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Der
Leistungsumfang umfasst insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und
Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Bauphysik (§ 3 HOAI i. V. m.
Anlage 1), Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (§§ 45 ff.
HOAI). Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des
Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
Grundschule im Langen Feld
Im Langen Feld 49
30880 Laatzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die bestehende Grundschule Im Langen Feld, Baujahr 1969/70, genügt aus
heutiger Sicht nicht mehr den Anforderungen und muss baulich und
konzeptionell verändert werden. Eine Studie zur Machbarkeit und
Wirtschaftlichkeit (Anlage B02) ergab den Beschluss zum Abriss des
Schulgebäudes. Der Neubau soll zeitgemäß und mit einem neuen
pädagogischen Konzept entstehen.
Zurzeit ist die Schule eine drei- bis vierzügige verlässliche
Grundschule, in der ca. 280 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen
unterrichtet werden. Zusätzlich wird eine Sprachlerngruppe für Kinder
mit geringen Sprachkenntnissen vorgehalten.
Neben der individuellen Förderung der Kinder hat die Schule einen
Schwerpunkt im musisch-kulturellen Bereich; es gibt einen Chor, eine
Orchester-, Tanz- und eine Theatergruppe.
Im Rahmen der internen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass
sich ein Abriss und Neubau nur stufenweise bewerkstelligen lässt. Da es
keine räumlichen Auslagerungsmöglichkeiten auf einem anderweitigen
Grundstück gibt, ist der Abriss und Neubau des Schulgebäudes im
laufenden Schulbetrieb und auf begrenzter Fläche zu planen.
Lärmbelästigungen, provisorische Übergangslösungen und mehrmaliges
Umziehen der Schüler soll so gering wie möglich gehalten werden.
Die Auftraggeberin hat in den als Anlage B05 beigefügten
Entwurfsvarianten mögliche Wege zur Realisierung unter diesen
Voraussetzungen entwickelt: Der erste Teil des Neubaus der Grundschule
ist mit Klassenräumen und Räume für Inklusion vorgesehen. Die
Verwaltung und eine Hortgruppe bleiben im eingeschossigen Teil des
Bestandsgebäudes, während der 2-geschossige Gebäudeteil zurückgebaut
wird. Auf dieser Fläche wird dann der zweite Teil des Neubaus für
Verwaltung, Aula und Mensa geschaffen. Nach dem Umzug der Verwaltung
und des Horts wird der restliche Teil des Bestandgebäudes zurückgebaut.
Die infrastrukturelle Versorgung des geplanten Neubaus soll durch die
Anpassung und Optimierung an die bestehenden Versorgungsarten erfolgen.
Die Wärmeversorgung des Quartiers und damit auch die des Grundstückes
der Grundschule wird aktuell über das Nahwärmenetz der angrenzenden
Albert-Einstein-Schule sichergestellt. Ziel ist die Einbindung des neu
geschaffenen Gebäudekomplexes in dieses bestehende Netz. Die
Stromversorgung wird aktuell komplett konventionell über das
öffentliche Netz abgedeckt. Eine bestehende Photovoltaik-Anlage zur
Stromerzeugung wird auf dem Dach des Schulgebäudes z.Zt. von einer
Fremdfirma genutzt und soll beim Neubau an geeigneter Stelle wieder
installiert werden.
Für den Standort des Neubaus ist eine Standortanalyse durchzuführen.
Ziel der Standortanalyse soll es sein, auf dem vorhandenen Grundstück
den bestmöglichen Standort für den Schulneubau zu finden, der
Schulpädagogische Abläufe, Wegbeziehungen auf dem Grundstück,
Freiraumbezüge zur Schaffung von Pausenhoffläche und den Bezug der
umliegenden bestehenden pädagogischen Einrichtungen berücksichtigt. Es
ist zu untersuchen, an welcher Stelle, passend zum pädagogischem
Schulkonzept und der umliegenden Bildungseinrichtungen, die
Haupterschließung erfolgen soll.
Grundsätzlich soll das gesamte vorhandene Schulgebäude abgebrochen und
ersetzt werden. Der Jugendtreff ist von der Planung ausgenommen, dieses
Gebäude soll bestehen bleiben. Die vorhandene Hausmeisterwohnung soll
ebenfalls abgerissen, jedoch nicht ersetzt werden. Die Planungsaufgabe
beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der
Hausmeisterwohnung unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens
(Anlage B06).
Die vorhandenen medientechnischen Erschließungsanlagen sind im Bestand
aufzunehmen und im Hinblick auf die von der Stadt gewünschte Versorgung
des Neubaus über diese Anlagen auf Anpassungsbedarf zu prüfen.
Der Entwurf des Schulneubaus muss zukunftsorientiert entwickelt werden.
Die Schülerzahlprognose ergab einen 4-zügigen Bedarf, außerdem soll
eine Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung angeboten werden. Es ist
geplant, einzelne Hortgruppen aus anderen Einrichtungen zu
zentralisieren und in das Raumprogramm einzubinden.
In der Planung sind die Themen Schulpädagogisches Konzept, vernetzte
Schule, Inklusion, barrierefreies Bauen etc. zu integrieren. Ein
barrierefreier Zugang muss zu allen Räumen im Gebäude geschaffen
werden. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen der Landeshauptstadt
Hannover gilt dabei als Orientierung und ist im Planungsprozess zu
beachten.
Neben der Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes und der städtebaulichen
Optimierung wird eine ökologisch nachhaltige Gestaltung gewünscht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 54
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Darstellung der stufenweisen Beauftragung in Ziffer II.2.11).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51
VgV mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt
III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern
die Anzahl der Bewerber, die diese Anforderungen erfüllen, weniger als
3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den
oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die
Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt in
mehreren Stufen: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im
vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zum Abschluss der
Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) erforderlichen
Planungsleistungen (Leistungsstufe 1). Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Vorplanung und der dann zur Verfügung stehenden
Finanzmittel wird der Auftraggeber anschließend über die
Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI
(Leistungsstufe 2) nach freiem Ermessen entscheiden. Über die
Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der
Beauftragung eines Generalunternehmers erforderlichen
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Leistungsstufe
3) wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens
und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden
Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Ein Rechtsanspruch des
Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die
Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Details sind dem
Generalplanervertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich
um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung
des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der
stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11)) vollständig
ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger
Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies
ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am
Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den
Jahren 2017 bis 2019 (insgesamt und aus Planungsleistungen für
Schulbauvorhaben). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der
Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B.
(testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer berufsüblichen
Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der
Versicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge (Bezeichnung des Projekts, Auftraggeber,
Anschrift, Ansprechpartner, Telefon/E-Mail, Ort/Zeitraum
Leistungserbringung, Art des Objekts, Art und Umfang der Baumaßnahmen,
Abgeschlossene Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI,
Gesamtbauwerkskosten). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben
durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu
überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im
Jahresdurchschnitt in den Jahren 2017 bis 2019, gegliedert nach
Büroinhaber/Geschäftsführer/in, Architekten/Ingenieure/innen und
Kaufmännische/technische Mitarbeiter/innen.
5. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen
Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name,
Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den
Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie
ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des
Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß §
47 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen
nachfolgende Merkmale kumulativ vorliegen:
Neubau einer Kindertagesstätte, Schule, oder eines anderen Gebäudes
für Bildungszwecke,
Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 300 und 400) mindestens 2 Mio. EUR
(netto);
Abgeschlossene Leistungen mindestens entsprechend Leistungsphasen 1
bis 4 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI;
Leistungsbeginn des Bewerbers frühestens 1.1.2017.
Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen
Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw.
Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architekten- oder
Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ergänzung zu Ziffer III.1) Weiteres Eignungskriterium:
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Vorliegen bzw.
Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7DFQQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem
Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [10]TeamFinanzen@Laatzen.de
Internet-Adresse: [11]www.laatzen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:TeamFinanzen@Laatzen.de?subject=TED
7. http://www.laatzen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DFQQ
10. mailto:TeamFinanzen@Laatzen.de?subject=TED
11. http://www.laatzen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|