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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Schwandorf
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 352843-2020 (ID: 2020072709141571608)
Veröffentlicht: 27.07.2020
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  DE-Schwandorf: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 143/2020 352843
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Schwandorf
   Postanschrift: Wackersdorfer Str. 80
   Ort: Schwandorf
   NUTS-Code: DE239 Schwandorf
   Postleitzahl: 92421
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sachgebiet A.4 Wirtschaftsförderung und
   Kreisentwicklung
   E-Mail: [5]oepnv@lra-sad.de
   Telefon: +49 9431 / 471-481
   Fax: +49 9431 / 471-110
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.landkreis-schwandorf.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60140000 Bedarfspersonenbeförderung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE239 Schwandorf
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Schwandorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf
   mit Wirkung zum 16.12.2021 die Vergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf
   mit einer Dauer von 4 Jahren zur Durchführung von Rufbusverkehren auf
   den BAXI-Rufbus-Linien 8401 bis einschließlich 8412 auf dem Gebiet des
   Landkreises Schwandorf. Jede Linie stellt dabei ein eigenständiges Los
   dar. Die groben Linienverläufe der einzelnen Lose sind nachfolgend
   dargestellt:
    Los 1: Trausnitz  Wernberg-Köblitz  Pfreimd;
    Los 2: Gleiritsch  Guteneck  Altendorf  Schwarzach  Nabburg;
    Los 3: Weiding  Stadlern  Schönsee  Teunz  Oberviechtach;
    Los 4: Stulln  Nabburg  Schmidgaden  Fensterbach  Schwarzenfeld;
    Los 5: Schwarzach  Schwarzenfeld  Schwandorf;
    Los 6: Neunburg vorm Wald  Schwarzhofen  Altendorf  Niedermurach 
   Oberviechtach;
    Los 7: Neunburg vorm Wald  Dieterskirchen  Thanstein  Einklarn 
   Oberviechtach;
    Los 8: Teublitz  Burglengenfeld  Maxhütte-Haidhof;
    Los 9: Neunburg vorm Wald  Bodenwöhr  Wackersdorf  Schwandorf;
    Los 10: Nittenau  Bruck i. d. Opf.  Steinberg am See  Schwandorf;
    Los 11: Neukirchen-Balbini  Bodenwöhr  Neunburg vorm Wald;
    Los 12: Bodenwöhr  Bruck i. d. Opf.  Maxhütte-Haidhof.
   Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als losweise Vergabe, bei
   welcher jede Linie ein vollständiges Los darstellt und nur als
   Gesamtleistung je Los vergeben wird (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. §
   13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur
   auf die Gesamtleistung je Los, nicht aber auf Teilleistungen je Los
   beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Geplant ist hierzu ein
   offenes Verfahren nach § 15 VgV durchzuführen.
   Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente
   enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
   PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
   abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 12
   Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für
   eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung zu stellen.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 16/12/2021
   Laufzeit in Monaten: 48
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den
   öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i. V. m. § 8a
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007, beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum
   16.12.2021 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für
   Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf für 4 Jahre.
   Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine
   Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen
   Personenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm
   abgedeckten Verkehrsgebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird
   hierfür auch Regelungen enthalten, wonach das Verkehrsangebot an sich
   ändernde Verkehrsbedürfnisse und die jeweils ggf. geltenden
   Nahverkehrspläne anzupassen ist. Es können sich daher spätere
   Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als
   auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der
   Qualitätsstandards und sonstiger Anforderungen ergeben. Es können auch
   neue Linien hinzukommen oder derzeit bestehende Linien wegfallen,
   Verknüpfungen der Linien infolge von Umlaufoptimierungen und/oder
   infolge von Anpassungen der Nachfrageentwicklung anders festgelegt,
   Bedienzeiten und Takte verändert werden etc. Die im Rahmen dieser
   Vorinformation angegebene Verkehrsmenge kann sich nach Maßgabe der
   Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags reduzieren oder
   erweitern.
   Der Landkreis Schwandorf kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. Art. 7
   Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a
   Abs. 2 Satz 2 PBefG
   Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftl.
   Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 Satz 2 PBefG ist innerhalb der
   3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist
   wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten
   Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.
   Der Betrieb der o. g. Verkehre ist zu dem in Abschnitt II.2.7.
   genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.
   Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den
   sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1
   Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran,
   dass der Antragsteller des eigenwirtschaftlichen Verkehrs wegen
   fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten
   Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem zur Vergabe
   beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag zugrundeliegenden
   Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   B) Anforderungen an die Verkehrsdienste:
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) Anforderungen an die
   umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt
   und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen
   sind in dem ergänzenden Dokument und den Anlagen (Fahrpläne zu den
   einzelnen Losen) zu dieser Vorinformation angegeben; darüber hinaus
   ergeben sich solche Anforderungen aus dem jeweils geltenden
   Nahverkehrsplänen des Kreises. Das Ergänzende Dokument und die
   zugehörigen Anlagen stehen als Download unter
   [7]https://www.landkreis-schwandorf.de/B%C3%BCrgerservice/%C3%96ffentli
   cher-Personennahverkehr/, im Drop-Down-Feld Vorinformation
   Ausschreibung BAXI LKR SAD 2021, zur Verfügung.
   Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
   26.7.2021
   Die angegebenen CPV-Codes unter II.1.2. und II.2.2. gelten für alle 12
   Lose.
   Der angegebene NUTS-Code unter I.1. gilt für alle 12 Lose.
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/07/2020
References
   5. mailto:oepnv@lra-sad.de?subject=TED
   6. http://www.landkreis-schwandorf.de/
   7. https://www.landkreis-schwandorf.de/B%C3%BCrgerservice/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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