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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 351998-2020 (ID: 2020072709092870848)
Veröffentlicht: 27.07.2020
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  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2020/S 143/2020 351998
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341957
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341957
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.14.5
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Städtebauförderung wurde 2020 neu aufgestellt und konzentriert sich
   nun auf 3 Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und nachhaltige
   Erneuerung  Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die bisherigen
   Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger
   Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei der
   Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur
   Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen
   für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und
   den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten
   Wohnungen.
   Für das neue Programm bildet die bisherige Programmatik des Stadtumbaus
   die Ausgangsbasis zur Gestaltung aktueller Veränderungsprozesse. Die
   bereits im Stadtumbauprogramm vorhandene Bezugnahme zu Klimaschutz und
   Klimaanpassung dokumentiert den Einstieg, diese als
   Querschnittsaufgaben der nachhaltigen Erneuerung zu integrieren. So
   sollen mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung noch
   stärker umweltbezogene und ökologische Aspekte in städtischen
   Erneuerungsprozessen berücksichtigt werden. Die städtebaulichen
   Entwicklungskonzepte, bilden weiter eine wichtige Grundlage für das
   Management nachhaltiger Quartiersentwicklungen. Zunehmend rückt die
   Gleichzeitigkeit von Schrumpfungs- und Wachstumstendenzen in
   benachbarten Teilräumen in den Fokus. Auf diese parallel stattfindenden
   Entwicklungen konzentriert sich u. a. die Aufgabe der bedarfsgerechten
   Ausstattung mit städtischer Infrastruktur.
   Mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung besteht die
   Chance, inhaltliche Akzente zu setzen und neue Verfahren
   auszuprobieren, damit Kommunen unter den verändernden Umwelt- und
   Rahmenbedingungen reaktionsfähig bleiben. Hier setzt die Arbeit der
   ausgeschriebenen Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige
   Erneuerung an.
   Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
    Fachliche Begleitung des Programms;
    Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur
   Programmumsetzung;
    Effiziente interne und externe Programmkommunikation;
    Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
    Grundlagen für die Programmevaluierung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 315 966.38 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 315 966.38 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2020
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 2 Jahre mit Endtermin
   31.12.2024
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Eignungskriterien.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/07/2020
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341957
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341957
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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