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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 351987-2020 (ID: 2020072709091370802)
Veröffentlicht: 27.07.2020
*
DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2020/S 143/2020 351987
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32.36
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen
verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf
bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die
Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und
weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung
mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend
fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter
Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende 3 Programme:
Das Programm Sozialer Zusammenhalt Zusammenleben im Quartier
gemeinsam gestalten;
Das Programm Lebendige Zentren Erhalt und Entwicklung der Orts-
und Stadtkerne;
Das Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung Lebenswerte
Quartiere gestalten
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde
bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige
Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt.
Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme
kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der
Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext
der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale
Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer
programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings
stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen
Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und
auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes
bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme
berät.
Zu den Aufgaben gehören:
die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung
inhaltlicher Grundlagen;
das Management des Fachausschusses Städtebauförderung;
die Sicherstellung von Beratung/Wissensmanagement/Vernetzung;
Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu
erstellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 487 394.95 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Leistungsbeschreibung"
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 487 394.95 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 3 Jahre mit Endtermin
31.12.2025
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Leistungsbeschreibung"
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe "Eignungskriterien"
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe"
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2020
References
6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
7. http://www.bbsr.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935
10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
12. http://www.bundeskartellamt.de/
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