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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Rosenheim
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 305045-2020 (ID: 2020063009191321751)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
  DE-Rosenheim: Verpflegungsdienste für Schulen
   2020/S 124/2020 305045
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  Konzessionen
   Vorinformation
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rosenheim
   Postanschrift: Wittelsbacherstraße 53
   Ort: Rosenheim
   NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
   Postleitzahl: 83022
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
   Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
   E-Mail: [6]info@mayburg.de
   Fax: +49 89451088969
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-rosenheim.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession Verpflegung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Rosenheim (im Folgenden Konzessionsgeber genannt)
   möchte die Bewirtschaftung der Mensa der Staatlichen Berufsschule
   Wasserburg a. Inn (im Folgenden Betrieb, Mensa oder Mensabetrieb
   genannt), in Form einer Dienstleistungskonzession zur gastronomischen
   Bewirtschaftung von Mittags- und Zwischenverpflegung sowie die
   Abendverpflegung der Schülerwohnheime Wasserburg a. Inn an einen
   Dienstleister (im Folgenden Konzessionsnehmer genannt) vergeben.
   Zielsetzung ist es, einen für den Konzessionsgeber geeigneten
   Konzessionsnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus
   fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und
   zuverlässiger Vertragspartner ist.
   Gegenstand dieser Vergabe ist die eigenverantwortliche Bewirtschaftung
   der Mensa des Schulzentrums der Staatlichen Berufsschule Wasserburg a.
   Inn.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Wasserburg a. Inn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Rosenheim (im Folgenden Konzessionsgeber genannt)
   möchte die Bewirtschaftung der Mensa der Staatlichen Berufsschule
   Wasserburg a. Inn (im Folgenden Betrieb, Mensa oder Mensabetrieb
   genannt), in Form einer Dienstleistungskonzession zur gastronomischen
   Bewirtschaftung von Mittags- und Zwischenverpflegung sowie die
   Abendverpflegung der Schülerwohnheime Wasserburg a. Inn an einen
   Dienstleister (im Folgenden Konzessionsnehmer genannt) vergeben.
   Zielsetzung ist es, einen für den Konzessionsgeber geeigneten
   Konzessionsnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus
   fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und
   zuverlässiger Vertragspartner ist.
   Gegenstand dieser Vergabe ist die eigenverantwortliche Bewirtschaftung
   der Mensa des Schulzentrums der Staatlichen Berufsschule Wasserburg a.
   Inn, die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den
   Mensaräumlichkeiten für die Schüler und Lehrkräfte sowie die
   Belieferung von portionierfertiger warmer und kalter Abendverpflegung
   an 3 zu dem Schulzentrum gehörigen Schülerwohnheime im Stadtgebiet von
   Wasserburg a. Inn.
   Es ist den Schülern und Lehrkräften freigestellt an der Verpflegung
   teilzunehmen. Es ist durch den Konzessionsnehmer an allen
   Verpflegungstagen eine Verpflegung auch bei geringerer Teilnehmeranzahl
   in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Vergabeverfahren wird gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV als
   Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV ausgerichtet. Es wird nach § 12
   Abs. 2 S. 1 KonzVgV einstufig durchgeführt.
   Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 vor, den Auftrag auf
   Grundlage der Erstangebote zu vergeben,ohne in Verhandlungen
   einzutreten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 27/07/2020
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis:
   Interessierte Bieter müssen sich unverzüglich unter
   [10]https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/ als elektronische
   Bieter registrieren, damit sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   können. Ohne diese Registrierung können die interessierten Bieter an
   diesem Einladungsverfahren nicht teilnehmen!
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
   die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134
   GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn
   Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
   Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu
   rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die
   Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
   Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
   Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
   diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
   (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Kontaktstelle gemäß I.1.
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/06/2020
References
   6. mailto:info@mayburg.de?subject=TED
   7. https://www.landkreis-rosenheim.de/
   8. https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/
   9. https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/
  10. https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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