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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Emmendingen
Internetdienste
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 304082-2020 (ID: 2020063009115920743)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
DE-Emmendingen: Internetdienste
2020/S 124/2020 304082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emmendingen
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Emmendingen; Herr Thomas Kille;
Bahnhofstraße 2-4; 79312 Emmendingen
E-Mail: [6]t.kille@landkreis-emmendingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.landkreis-emmendingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Aussch
reibung/2352
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis
Emmendingen; Verhandlungsverfahren mit parallelem Teilnahmewettbewerb
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines
Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in den unter
Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des
Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße
NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach
Ziff. II.2.ff).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
72400000 Internetdienste
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Hauptort der Ausführung:
Teilgebiete im Landkreis Emmendingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche
passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie
zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und
Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den
Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und
betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven
Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der
Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger
Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff.
5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen
Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein
technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und
plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B.
Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der
technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die
Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden
permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die
zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z.
B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B.
Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und
Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für
Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von
zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem
Verlust an Qualität kommen kann.
In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden
Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das
geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7
Jahren Mindestbetriebsdauer.
Weiße NGA-Flecken
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL
BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen
soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung
gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand
beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem
Gigabit/s im Download und 500 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei
erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im
Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung
einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20 800 000,00 EUR wegen
Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur
Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in
Höhe von 25 Prozent des Zuschusses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger
Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch
Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate
sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen
Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen
Unternehmen.
c) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung.
d) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der
Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die
Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte
Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
beziehen, eingehalten werden.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines
rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine
berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen.
g) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von
Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig
gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt
hat.
h) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB
genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
i) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und
Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
j) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Unternehmen, welche gem. § 6 TKG die Erbringung von
Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben und
die entsprechenden Wegerechte gem. §§ 68 Abs. 1, 69 TKG des
ausgeschriebenen Ausbaugebietes durch die Bundesnetzagentur übertragen
wurden.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung
einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung
der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der
Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten
Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde.
Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden
Ausschreibungsunterlagen wie z. B. der Leistungsbeschreibung, welche
bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden kann.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession
eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der
Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten
primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers
hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen
Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der
Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der
Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom
herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten
Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die
Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der
Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf
die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
nicht begründet.
Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie
Auftrag, Teilnahmeantrag etc. verwendet werden.
Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung
einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte
Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren
als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert
aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über
den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat
den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die
Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und
Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke
berücksichtigungsfähig.
Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit
gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der
Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des
Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform
[9]www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber enthaltenen
Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen, wie auch der
GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) einzuhalten
und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen
Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die
Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der
NGA-Rahmenregelung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg;
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe VI.4.1 dieser Bekanntmachung.
Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich
der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2020
References
6. mailto:t.kille@landkreis-emmendingen.de?subject=TED
7. http://www.landkreis-emmendingen.de/
8. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung/2352
9. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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