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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Emmendingen
Internetdienste
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 304082-2020 (ID: 2020063009115920743)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
  DE-Emmendingen: Internetdienste
   2020/S 124/2020 304082
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emmendingen
   Ort: Emmendingen
   NUTS-Code: DE133 Emmendingen
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Emmendingen; Herr Thomas Kille;
   Bahnhofstraße 2-4; 79312 Emmendingen
   E-Mail: [6]t.kille@landkreis-emmendingen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.landkreis-emmendingen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [8]https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Aussch
   reibung/2352
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis
   Emmendingen; Verhandlungsverfahren mit parallelem Teilnahmewettbewerb
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72400000 Internetdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines
   Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in den unter
   Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des
   Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße
   NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach
   Ziff. II.2.ff).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz
   72400000 Internetdienste
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE133 Emmendingen
   Hauptort der Ausführung:
   Teilgebiete im Landkreis Emmendingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche
   passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie
   zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und
   Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den
   Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und
   betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven
   Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der
   Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger
   Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff.
   5.1 RL BMVI).
   Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen
   Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein
   technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und
   plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B.
   Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der
   technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die
   Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden
   permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die
   zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z.
   B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B.
   Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und
   Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für
   Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
   Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von
   zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem
   Verlust an Qualität kommen kann.
   In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden
   Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das
   geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7
   Jahren Mindestbetriebsdauer.
   Weiße NGA-Flecken
   Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL
   BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen
   soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung
   gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand
   beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem
   Gigabit/s im Download und 500 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei
   erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im
   Ausbaugebiet zu tätigen sind.
   Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung
   einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20 800 000,00 EUR wegen
   Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
   Sicherheitsleistung:
   Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur
   Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in
   Höhe von 25 Prozent des Zuschusses.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
   a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger
   Angaben über den Bewerber.
   b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch
   Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der
   zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate
   sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen
   Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen
   Unternehmen.
   c) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung.
   d) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der
   Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die
   Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte
   Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
   Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
   beziehen, eingehalten werden.
   e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines
   rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine
   berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
   f) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen
   Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
   Zuverlässigkeit in Frage stellen.
   g) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von
   Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig
   gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt
   hat.
   h) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB
   genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
   i) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur
   Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und
   Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
   j) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Unternehmen, welche gem. § 6 TKG die Erbringung von
   Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben und
   die entsprechenden Wegerechte gem. §§ 68 Abs. 1, 69 TKG des
   ausgeschriebenen Ausbaugebietes durch die Bundesnetzagentur übertragen
   wurden.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung
   einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung
   der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der
   Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten
   Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde.
   Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden
   Ausschreibungsunterlagen wie z. B. der Leistungsbeschreibung, welche
   bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden kann.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession
   eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der
   Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten
   primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von
   Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers
   hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen
   Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der
   Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der
   Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom
   herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten
   Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die
   Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der
   Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf
   die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
   nicht begründet.
   Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie
   Auftrag, Teilnahmeantrag etc. verwendet werden.
   Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung
   einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte
   Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren
   als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert
   aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über
   den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat
   den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die
   Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und
   Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke
   berücksichtigungsfähig.
   Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit
   gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen.
   Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der
   Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des
   Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform
   [9]www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
   Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums
   für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber enthaltenen
   Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen, wie auch der
   GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) einzuhalten
   und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen
   Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die
   Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der
   NGA-Rahmenregelung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg;
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe VI.4.1 dieser Bekanntmachung.
   Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich
   der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
   Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/06/2020
References
   6. mailto:t.kille@landkreis-emmendingen.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-emmendingen.de/
   8. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung/2352
   9. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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