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Ausschreibung: Diverse Softwarepakete und Computersysteme - DE-Berlin
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Softwarepaket und Informationssysteme
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 303848-2020 (ID: 2020063009095320495)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
  DE-Berlin: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
   2020/S 124/2020 303848
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Friedrichstrasse 71/Q206
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes  Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
   Fax: +49 30-403680810
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.autobahn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH im Bundeseigentum
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
   Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
   Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung einer deutschlandweiten Verkehrs-App (Autobahn-App)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung einer deutschlandweiten Verkehrs-App (Autobahn-App).
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   48800000 Informationssysteme und Server
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung einer deutschlandweiten
   Verkehrs-App (Autobahn-App). Ziel ist eine Migration der
   Verkehrsinformationen von Verkehr.NRW, die bereits eine entsprechende
   App betreibt, in die zu entwickelnde Autobahn-App. Die Bereitstellung
   erfolgt durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Wege
   einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Die
   öffentlichen Dienstleistungen werden im Hinblick auf die Erreichung
   gemeinsamer Ziele ausgeführt. Zudem liegen die Voraussetzungen einer
   Direktbeauftragung an den Bestandsauftragnehmer nach § 14 Abs.
   4 Nr. 2 b) VgV vor, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
   vorhanden ist. Da die Entwicklung einer vergleichbaren Verkehrs-App
   bereits durch das Land NRW beauftragt wurde und erfolgreich betrieben
   wird, soll die Beschaffung über eine Vertragsergänzung der bestehenden
   Service- und Betriebsverträge zwischen
   Den Auftragnehmern und dem Land NRW vom 28.5.2019 sowie vom 16.9.2016
   erfolgen. Dabei soll auf die bestehende App, welche seitens der
   Auftragnehmer für das Land NRW entwickelt wurde, aufgebaut und diese
   auf die erweiterten Bedürfnisse der Auftraggeberin angepasst werden.
   Aus technischen Gründen sind allein die
   Derzeitigen Auftragnehmer geeignet und im Stande, gemeinsam die
   erforderliche Entwicklung der Autobahn-App in Gestalt einer
   Weiterentwicklung der bereits bestehenden und ebenfalls durch sie
   entwickelten Verkehrs-App aus NRW zu leisten. Denn allein die
   Auftragnehmer haben Zugriff auf den Quellcode der bestehenden App der
   Verkehr. NRW, die aktuell schon Informationen über sämtliche
   Bundesautobahnen im Bundesgebiet umfasst. Eine alternativ vollständige
   Neuentwicklung zöge einen unverhältnismäßigen faktischen, technischen,
   sowie finanziellen Aufwand nach sich. Eine komplette Neuentwicklung der
   App würde nach erfolgter Recherche
   Am Markt einen vielfachen finanziellen Aufwand im Vergleich zur
   Weiterentwicklung erfordern. Denn zum einen verfügt kein anderer
   Mitbewerber am Markt über den erforderlichen Quellcode. Zum anderen
   müssten die Mitarbeiter der Autobahn GmbH umfangreich geschult werden.
   Da ein Großteil der im Bundesland NRW
   Tätigen Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung im Kontext der Reform
   der Bundesfernstraßenverwaltung auf die Autobahn GmbH des Bundes
   übergehen wird, könnte jedenfalls ein Großteil der Mitarbeiter aus NRW
   mit der bestehenden App ohne weiteren nennenswerten Schulungsaufwand
   weiterarbeiten, da geplant ist, die Grundsätzlichen Strukturen der App
   beizubehalten. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass zukünftige
   Erweiterungen und Aktualisierungen (z. B. Navigation) durch die Firma
   Almo Consult nur einmal entwickelt werden müssen, jedoch sowohl im
   Landes-, als auch im Portal zum Einsatz kommen können. Dies führt zu
   Finanziellen und zeitlichen Synergieeffekten. Schließlich ist es eine
   zwingende Anforderung, dass das Portal und die dazugehörige App zum
   offiziellen Start der Autobahn GmbH am 1.1.2021 bereit steht. Die
   komplette Neuentwicklung eines Verkehrsportals durch einen Dritten nach
   den derzeitigen Anforderungen der Autobahn
   GmbH alleine für den Autobahn-Bereich würde eine Entwicklungszeit von
   mindestens 1,5 Jahren beanspruchen und könnte die gestellten
   Anforderungen an die Leistung daher nicht erfüllen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung einer deutschlandweiten
   Verkehrs-App (Autobahn-App). Ziel ist eine Migration der
   Verkehrsinformationen von Verkehr.NRW, die bereits eine entsprechende
   App betreibt, in die zu entwickelnde Autobahn-App. Die Bereitstellung
   erfolgt durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Wege
   einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Die
   öffentlichen Dienstleistungen werden im Hinblick auf die Erreichung
   gemeinsamer Ziele ausgeführt. Zudem liegen die Voraussetzungen einer
   Direktbeauftragung an den Bestandsauftragnehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
   b) VgV vor, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
   Da die Entwicklung einer vergleichbaren Verkehrs-App bereits durch das
   Land NRW beauftragt wurde und erfolgreich betrieben wird, soll die
   Beschaffung über eine Vertragsergänzung der bestehenden Service- und
   Betriebsverträge zwischen den Auftragnehmern und dem Land NRW vom
   28.5.2019 sowie vom 16.9.2016 erfolgen. Dabei soll auf die bestehende
   App, welche seitens der Auftragnehmer für das Land NRW entwickelt
   wurde, aufgebaut und diese auf die erweiterten Bedürfnisse der
   Auftraggeberin angepasst werden. Aus technischen Gründen sind allein
   die derzeitigen Auftragnehmer geeignet und im Stande, gemeinsam die
   erforderliche Entwicklung der Autobahn-App in Gestalt einer
   Weiterentwicklung der bereits bestehenden und ebenfalls durch sie
   entwickelten Verkehrs-App aus NRW zu leisten. Denn allein die
   Auftragnehmer haben Zugriff auf den Quellcode der bestehenden App der
   Verkehr.NRW, die aktuell schon Informationen über sämtliche
   Bundesautobahnen im Bundesgebiet umfasst. Eine alternativ vollständige
   Neuentwicklung zöge einen unverhältnismäßigen faktischen, technischen,
   sowie finanziellen Aufwand nach sich. Eine komplette Neuentwicklung der
   App würde nach erfolgter Recherche am Markt einen vielfachen
   finanziellen Aufwand im Vergleich zur Weiterentwicklung erfordern. Denn
   zum einen verfügt kein anderer Mitbewerber am Markt über den
   erforderlichen Quellcode. Zum anderen müssten die Mitarbeiter der
   Autobahn GmbH umfangreich geschult werden. Da ein Großteil der im
   Bundesland NRW tätigen Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung im
   Kontext der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung auf Die Autobahn
   GmbH des Bundes übergehen wird, könnte jedenfalls ein Großteil der
   Mitarbeiter aus NRW mit der bestehenden App ohne weiteren nennenswerten
   Schulungsaufwand weiterarbeiten, da geplant ist, die grundsätzlichen
   Strukturen der App beizubehalten. Des Weiteren muss berücksichtigt
   werden, dass zukünftige Erweiterungen und Aktualisierungen (z. B.
   Navigation) durch die Firma Almo Consult nur einmal entwickelt werden
   müssen, jedoch sowohl im Landes-, als auch im Portal zum Einsatz kommen
   können. Dies führt zu finanziellen und zeitlichen Synergieeffekten.
   Schließlich ist es eine zwingende Anforderung, dass das Portal und die
   dazugehörige App zum offiziellen Start der Autobahn GmbH am 1.1.2021
   bereit steht. Die komplette Neuentwicklung eines Verkehrsportals durch
   einen Dritten nach den derzeitigen Anforderungen der Autobahn GmbH
   alleine für den Autobahn-Bereich würde eine Entwicklungszeit von
   mindestens 1,5 Jahren beanspruchen und könnte die gestellten
   Anforderungen an die Leistung daher nicht erfüllen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   26/06/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Momatec/Almo GmbH
   Postanschrift: Weiern 171
   Ort: Aachen
   NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
   Postleitzahl: 52078
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499561
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
   erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
   10 Kalendertagen zu rügen.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, zu stellen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/06/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
   7. http://www.autobahn.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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