(1) Searching for "2020063009095320495" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Diverse Softwarepakete und Computersysteme - DE-Berlin
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Softwarepaket und Informationssysteme
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 303848-2020 (ID: 2020063009095320495)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
DE-Berlin: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2020/S 124/2020 303848
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstrasse 71/Q206
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
Fax: +49 30-403680810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH im Bundeseigentum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung einer deutschlandweiten Verkehrs-App (Autobahn-App)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung einer deutschlandweiten Verkehrs-App (Autobahn-App).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung einer deutschlandweiten
Verkehrs-App (Autobahn-App). Ziel ist eine Migration der
Verkehrsinformationen von Verkehr.NRW, die bereits eine entsprechende
App betreibt, in die zu entwickelnde Autobahn-App. Die Bereitstellung
erfolgt durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Wege
einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Die
öffentlichen Dienstleistungen werden im Hinblick auf die Erreichung
gemeinsamer Ziele ausgeführt. Zudem liegen die Voraussetzungen einer
Direktbeauftragung an den Bestandsauftragnehmer nach § 14 Abs.
4 Nr. 2 b) VgV vor, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist. Da die Entwicklung einer vergleichbaren Verkehrs-App
bereits durch das Land NRW beauftragt wurde und erfolgreich betrieben
wird, soll die Beschaffung über eine Vertragsergänzung der bestehenden
Service- und Betriebsverträge zwischen
Den Auftragnehmern und dem Land NRW vom 28.5.2019 sowie vom 16.9.2016
erfolgen. Dabei soll auf die bestehende App, welche seitens der
Auftragnehmer für das Land NRW entwickelt wurde, aufgebaut und diese
auf die erweiterten Bedürfnisse der Auftraggeberin angepasst werden.
Aus technischen Gründen sind allein die
Derzeitigen Auftragnehmer geeignet und im Stande, gemeinsam die
erforderliche Entwicklung der Autobahn-App in Gestalt einer
Weiterentwicklung der bereits bestehenden und ebenfalls durch sie
entwickelten Verkehrs-App aus NRW zu leisten. Denn allein die
Auftragnehmer haben Zugriff auf den Quellcode der bestehenden App der
Verkehr. NRW, die aktuell schon Informationen über sämtliche
Bundesautobahnen im Bundesgebiet umfasst. Eine alternativ vollständige
Neuentwicklung zöge einen unverhältnismäßigen faktischen, technischen,
sowie finanziellen Aufwand nach sich. Eine komplette Neuentwicklung der
App würde nach erfolgter Recherche
Am Markt einen vielfachen finanziellen Aufwand im Vergleich zur
Weiterentwicklung erfordern. Denn zum einen verfügt kein anderer
Mitbewerber am Markt über den erforderlichen Quellcode. Zum anderen
müssten die Mitarbeiter der Autobahn GmbH umfangreich geschult werden.
Da ein Großteil der im Bundesland NRW
Tätigen Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung im Kontext der Reform
der Bundesfernstraßenverwaltung auf die Autobahn GmbH des Bundes
übergehen wird, könnte jedenfalls ein Großteil der Mitarbeiter aus NRW
mit der bestehenden App ohne weiteren nennenswerten Schulungsaufwand
weiterarbeiten, da geplant ist, die Grundsätzlichen Strukturen der App
beizubehalten. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass zukünftige
Erweiterungen und Aktualisierungen (z. B. Navigation) durch die Firma
Almo Consult nur einmal entwickelt werden müssen, jedoch sowohl im
Landes-, als auch im Portal zum Einsatz kommen können. Dies führt zu
Finanziellen und zeitlichen Synergieeffekten. Schließlich ist es eine
zwingende Anforderung, dass das Portal und die dazugehörige App zum
offiziellen Start der Autobahn GmbH am 1.1.2021 bereit steht. Die
komplette Neuentwicklung eines Verkehrsportals durch einen Dritten nach
den derzeitigen Anforderungen der Autobahn
GmbH alleine für den Autobahn-Bereich würde eine Entwicklungszeit von
mindestens 1,5 Jahren beanspruchen und könnte die gestellten
Anforderungen an die Leistung daher nicht erfüllen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung einer deutschlandweiten
Verkehrs-App (Autobahn-App). Ziel ist eine Migration der
Verkehrsinformationen von Verkehr.NRW, die bereits eine entsprechende
App betreibt, in die zu entwickelnde Autobahn-App. Die Bereitstellung
erfolgt durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Wege
einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Die
öffentlichen Dienstleistungen werden im Hinblick auf die Erreichung
gemeinsamer Ziele ausgeführt. Zudem liegen die Voraussetzungen einer
Direktbeauftragung an den Bestandsauftragnehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
b) VgV vor, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Da die Entwicklung einer vergleichbaren Verkehrs-App bereits durch das
Land NRW beauftragt wurde und erfolgreich betrieben wird, soll die
Beschaffung über eine Vertragsergänzung der bestehenden Service- und
Betriebsverträge zwischen den Auftragnehmern und dem Land NRW vom
28.5.2019 sowie vom 16.9.2016 erfolgen. Dabei soll auf die bestehende
App, welche seitens der Auftragnehmer für das Land NRW entwickelt
wurde, aufgebaut und diese auf die erweiterten Bedürfnisse der
Auftraggeberin angepasst werden. Aus technischen Gründen sind allein
die derzeitigen Auftragnehmer geeignet und im Stande, gemeinsam die
erforderliche Entwicklung der Autobahn-App in Gestalt einer
Weiterentwicklung der bereits bestehenden und ebenfalls durch sie
entwickelten Verkehrs-App aus NRW zu leisten. Denn allein die
Auftragnehmer haben Zugriff auf den Quellcode der bestehenden App der
Verkehr.NRW, die aktuell schon Informationen über sämtliche
Bundesautobahnen im Bundesgebiet umfasst. Eine alternativ vollständige
Neuentwicklung zöge einen unverhältnismäßigen faktischen, technischen,
sowie finanziellen Aufwand nach sich. Eine komplette Neuentwicklung der
App würde nach erfolgter Recherche am Markt einen vielfachen
finanziellen Aufwand im Vergleich zur Weiterentwicklung erfordern. Denn
zum einen verfügt kein anderer Mitbewerber am Markt über den
erforderlichen Quellcode. Zum anderen müssten die Mitarbeiter der
Autobahn GmbH umfangreich geschult werden. Da ein Großteil der im
Bundesland NRW tätigen Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung im
Kontext der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung auf Die Autobahn
GmbH des Bundes übergehen wird, könnte jedenfalls ein Großteil der
Mitarbeiter aus NRW mit der bestehenden App ohne weiteren nennenswerten
Schulungsaufwand weiterarbeiten, da geplant ist, die grundsätzlichen
Strukturen der App beizubehalten. Des Weiteren muss berücksichtigt
werden, dass zukünftige Erweiterungen und Aktualisierungen (z. B.
Navigation) durch die Firma Almo Consult nur einmal entwickelt werden
müssen, jedoch sowohl im Landes-, als auch im Portal zum Einsatz kommen
können. Dies führt zu finanziellen und zeitlichen Synergieeffekten.
Schließlich ist es eine zwingende Anforderung, dass das Portal und die
dazugehörige App zum offiziellen Start der Autobahn GmbH am 1.1.2021
bereit steht. Die komplette Neuentwicklung eines Verkehrsportals durch
einen Dritten nach den derzeitigen Anforderungen der Autobahn GmbH
alleine für den Autobahn-Bereich würde eine Entwicklungszeit von
mindestens 1,5 Jahren beanspruchen und könnte die gestellten
Anforderungen an die Leistung daher nicht erfüllen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/06/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Momatec/Almo GmbH
Postanschrift: Weiern 171
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, zu stellen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
7. http://www.autobahn.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|