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Ausschreibung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten - DE-Bielefeld
Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Bewachungsdienste
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 301873-2020 (ID: 2020062909121918480)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Bielefeld: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
2020/S 123/2020 301873
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt f¿r Organisation, IT und
Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]jakob.sawatzky@bielefeld.de
Telefon: +49 52151
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZGN/doc
uments
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZGN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB
Bielefeld vom 1.1.2021 bis 31.12.2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5033
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Sicherheit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), deren ungestörter
Betrieb sowie die Sicherheit der sich dort meldenden und aufhaltenden
Asylsuchenden und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der
Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bielefeld - Zentrale Ausländerbehörde Die Zentrale
Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld betreibt im Auftrag und auf Kosten des
Landes Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), in der
ankommende Asylbewerber registriert werden. Die ZAB ist in einem Teil
der ehemaligen Richmond-Kaserne, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld
untergebracht. In dem denkmalgeschützten Gebäude wird eine erhebliche
Bandbreite asyl- und ausländerrechtlicher Fragen bearbeitet. Die ZAB
unterliegt wegen der sensiblen Thematik besonderen
Sicherheitsanforderungen, die in und um das Gebäude herum
berücksichtigt wurden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten
wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden
Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes
keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte
führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B.
Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist
grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei
Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische,
religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und
Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler
Personen.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören:
Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung
möglicher Gefährdungen aufgrund von menschlichem Fehlverhalten,
technischen Ursachen und Naturereignissen,
Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der
Einrichtungsleitung
Absicherung der störungsfreien Organisation der
Erstaufnahmeeinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer
unterstützende Aufsicht
während der Taschengeldauszahlungen;
während Neuankünften und Transfers;
ggf. während weiterer von der Einrichtungsleitung zu benennender
Abläufe
Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits
eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände,
Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall,
umgehende Information des Auftraggebers sowie weiterer vom
Auftraggeber benannter Personen bei erheblichen technischen oder
infrastrukturellen Problemen,
Es sind mindestens 2 Kontrollgänge pro Dienstzeit unter Einbeziehung
der Überprüfung der Umzäunung bzw. Umfriedung des Geländes
durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der
Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume,
insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten
nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter
Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle;
ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder in sonstigen Notfällen ist
umgehend die Polizei bzw. die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu
alarmieren und einzuweisen. Um Mehrfachmeldungen zu vermeiden, wird die
Polizei während der üblichen Büroarbeitszeiten nur durch die
ZAB-Mitarbeiter in der Pforte informiert. Darüber hinaus leitet der
Auftragnehmer die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von
Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein und übernimmt die Warnung
der Anwesenden. Des Weiteren ist umgehend die Einrichtungsleitung bzw.
eine andere vom Auftraggeber benannte Person zu informieren.
Pfortendienst
Der Auftragnehmer gewährleistet in der Erstaufnahmeeinrichtung die
durchgängige Besetzung der Pforte während der Dienstzeit. Der
Auftragnehmer sichert die Erstaufnahmeeinrichtung vor unbefugtem
Zutritt.
Zu den Sicherheitsdienstleistungen an der Pforte/am Empfang gehören
nach Maßgabe der Einrichtungsleitung insbesondere die folgenden
Aufgaben:
1. Zugangs-/Eingangskontrolle; Überprüfung der Zugangsberechtigung und
ggf. Zutrittsverwehrung;
2. Empfangnahme und Weiterleitung der in der ZAB ankommenden
Asylsuchenden in die Unterkunft (Späteinweisung)
a) Entgegennahme von Personalpapieren,
b) Erfassen der Personalien auf einem Späteinweisungs-Vordruck,
c) während der Fahrzeiten des ÖPNV,
i) Aushändigung eines Fahrplanes, Tickets für den ÖPNV und einer Weg
Beschreibung,
d) außerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV,
i) Organisation der gemeinsamen Beförderung mehrerer Asylsuchenden mit
einem Taxi,
ii) Ausgabe eines Taxigutscheins an den Taxifahrer,
e) Alleinreisende minderjährige Asylbewerber sind über die Leitstelle
der Feuerwehr an den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes zu vermitteln.
3. Bedienung der Telefonzentrale der Erstaufnahmeeinrichtung,
4. Entgegennahme der Post und Weiterleitung an die Einrichtungsleitung
nach Maßgabe der Einrichtungsleitung,
5. Kontaktstelle für den Bereitschaftsdienst der ZAB.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a
Gewerbeordnung besitzen und auf Grundlage dieser über eine betriebliche
Praxis von mindestens 2 Jahren in der eigenständigen Erbringung von
Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen. Ferner muss der
Auftragnehmer in das Handels- und Berufsgenossenschaftsregister
eingetragen sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage
stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art
steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und
Preisbildung ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter soll im Rahmen seines Angebots eine Betriebsbeschreibung zur
Verfügung stellen, aus der die Anzahl und Qualifikation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklung der Mitarbeiterzahl
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
hervorgehen. Des Weiteren soll der Bieter eine Liste mit drei
Referenzen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen
Auftraggebern vorlegen, für die er bereits der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Leistungen seit 2017 mit einer Mindestdauer von
12 Monaten erbracht hat (incl. Nennung des Jahres der
Auftragsausführung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des dortigen
Ansprechpartners).
Die Angebotsdokumentation soll darüber hinaus folgende Angaben bzw.
Nachweise enthalten:
Gewerbeanmeldung nach § 34 a Gewerbeordnung (in Kopie);
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zum Submissionstermin nicht
älter als 3 Monate, in Kopie);
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (Seite 1 und 2) und
der für den AN wichtigen Sozialversicherungsträger aus dem laufenden
Geschäftsjahr (in Kopie);
Aussagen zur tariflichen Eingruppierung und Entlohnung sowie ggf.
freiwillige, d. h. übertarifliche Leistungen;
sofern vorhanden: Zertifikat nach DIN 77200 (in Kopie).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den
nachfolgenden Risiken je Einzelschaden d. h. je Schadensfall
vorweisen können:
Schadensart/Mindesversicherungssumme:
Personenschäden (für einzelne Personen) 1 500 000 EUR;
Sachschäden 1 000 000 EUR;
Verlust von Schlüsseln 250 000 EUR;
Vermögensschäden.
Sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250 000 EUR
Verlust bewachter Sachen 250 000 EUR
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom
Auftragnehmer vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des
Versicherungsunternehmens zu führen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch
das Verhalten seines Personals entstehen.
Es wird ausschließlich Personal des Auftrag nehmenden
Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag mit fachkundigen und
zuverlässigen Kräften, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den
Einsatz im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe sowie die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen.
Es sind stets Personen einzusetzen, die die deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrschen; soweit möglich werden Personen eingesetzt, die
auch Sprachen der Hauptherkunftsländer sprechen. Mindestens jeweils die
Hälfte der eingesetzten Sicherheitskräfte muss über grundlegende
Englischkenntnisse verfügen. Das in der Pforte eingesetzte Personal
muss über gute Englischkenntnisse verfügen.
Während der gesamten Dienstzeiten herrscht striktes Alkohol- und
Betäubungsmittelverbot. Ein Dienstantritt im bereits alkoholisierten
oder berauschten Zustand ist ebenfalls untersagt. Im gesamten Gebäude
der ZAB gilt absolutes Rauchverbot.
Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Sicherheits- und
Pfortenpersonals
Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich
abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in
Verbindung mit §§ 5a ff. BewachV oder gleichwertig (vgl. § 5d BewachV);
bei Unterbringungseinrichtungen mit einer Regelbelegung von mehr als 1
001 Personen hat die Schichtleitung die Qualifikation als Fachkraft für
Schutz und Sicherheit oder gleichwertig
bei mindestens 30 % des in jeder Schicht eingesetzten Personals
Erfahrung im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen von mindestens 2
Jahren
Einweisung in die rechtlichen Grenzen des vorläufigen Festhalterechts
(§ 127 Abs. 1 StPO) und das Notwehr- und Nothilferecht (§§ 32, 34 StGB)
Schulung in deeskalierendem Verhalten bei Gefahrensituationen; der
letzte Besuch einer Schulung darf nicht länger als 2 Jahre
zurückliegen; spätestens nach diesem Zeitraum sind
Auffrischungs-Lehrgänge zu belegen
Schulung in Erster-Hilfe; der letzte Besuch darf nicht länger als 2
Jahre zurückliegen; der Kurs ist spätestens alle 2 Jahre aufzufrischen,
Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten dürfen nicht
eigenverantwortlich als Sicherheitskräfte eingesetzt werden und werden
auf den Personalschlüssel nicht angerechnet.
Persönliche Eignung des Sicherheits- und Pfortenpersonals
Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes für alle im
Sicherheitsdienst Beschäftigten;
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne relevante
Eintragungen;
Einverständnis aller Beschäftigten, dass betreffend ihrer Person
Unbedenklichkeitsprüfungen durch die Sicherheitsorgane (Polizei und
Verfassungsschutz) über die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt
werden;
persönlich zuverlässiges Personal, das körperlich und geistig den
Anforderungen des Sicherheitsdienstleistungsbereichs gewachsen ist;
Meldung nach § 9 Abs. 3 BewachV auf Verlangen ist die Meldung
nachzuweisen;
der Aufgabe entsprechendes gepflegtes äußeres Erscheinungsbild;
freundliches und sympathisches Auftreten;
ausreichende medizinische Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen
(Hepatitis A+B, Grippe).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sobald die grundsätzliche Zustimmung zur Auftragsvergabe des
stadtintern zu beteiligenden Ausschusses vorliegt, teilt der AG dem zum
Zuschlag vorgesehenen Bieter dieses mit. Innerhalb von 5 Werktagen hat
der ausgewählte Bieter dem AG unaufgefordert die Namen der
Beschäftigten schriftlich mitzuteilen, die zur Auftragserfüllung
eingesetzt werden sollen.
Gleichzeitig übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für das
eingeplante Personal jeweils die u. a. Unterlagen per E-Mail, sofern
sie nicht bereits dem Angebot beigefügt waren.
1. die Personaldaten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten),
2. ein Kurzprofil (1 DIN A4-Seite pro Person) über den beruflichen
Werdegang und die persönliche Qualifikation
3. Kopien des erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate
bei Abgabe);
4. Kopien der Ausbildungsnachweise (IHK-Nachweise, Nachweise über evtl.
geforderte Zusatzqualifikation, etc.);
5. Computerschriftlich ausgefüllte und mit dem Stempel des Arbeitgebers
versehene Einverständniserklärung der jeweiligen Personen, dass eine
Unbedenklichkeitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und
Verfassungsschutz) durchgeführt wird;
6. Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes
7. eine Eigenerklärung der jeweiligen Personen, dass keine für die
Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs-,
Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen
und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Eine endgültige Auftragserteilung kann erst nach Vorlage und Prüfung
aller zuvor genannten Nachweise erfolgen.
Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster
Arbeitsvertrag, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages
des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in
seiner jeweils gültigen Fassung enthält, bestehen. Der AN muss vor
Aufnahme der Arbeit und bei Erfordernis im Verlaufe des
Arbeitsverhältnisses den Nachweis der Eignung der Beschäftigten für den
BD sicherstellen.
Der AN muss bei Angebotsabgabe seinen Offenlegungspflichten nachkommen
und sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den für den
Erfüllungsort Bielefeld anzuwendenden Mantel-, Lohn und
Gehalts-Flächentarifverträgen zwischen Arbeitsgeberverband und einer
Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden.
Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und
Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen
Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung).
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei
Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige
Auftragnehmer einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim
Auftraggeber stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen
Änderung des Tariflohnes und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen
auf der Grundlage der in der vorgelegten Kalkulation enthaltenen Werte.
Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder
Rahmenvertrages bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen
Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des
Eingangsmonats berücksichtigt werden. Anträge auf Preisanpassung können
nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der
Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen)
übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ZGN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig,
wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2020
References
6. mailto:jakob.sawatzky@bielefeld.de?subject=TED
7. http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZGN/documents
9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZGN
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
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