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Ausschreibung: Schulungsseminare - DE-Groß-Gerau
Schulungsseminare
Personalschulung
Dokument Nr...: 299461-2020 (ID: 2020062609104215884)
Veröffentlicht: 26.06.2020
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DE-Groß-Gerau: Schulungsseminare
2020/S 122/2020 299461
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [6]beschaffungsstelle@he.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.aok.de/hessen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYR9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYR9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Durchführung von modernen Kommunikationstraining
Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2020_008_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80522000 Schulungsseminare
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von
zeitgemäßen Kommunikationstrainings.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79632000 Personalschulung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Hauptort der Ausführung:
AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von
zeitgemäßen Kommunikationstrainings (Gruppentrainings,
Teilnehmerinnen/Teilnehmer ca. 12 Personen) in deutscher Sprache mit
verschiedenen Schwerpunkten und Zielen für unterschiedliche
Personenkreise (über alle Hierarchie-Ebenen). Die
Kommunikationstrainings sollen die stellenbezogenen Kompetenzen unserer
Mitarbeitenden in den Dimensionen Integrations- und
Kooperationsfähigkeit und Kunden- und Vertriebsorientierung verbessern.
Sämtliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/08/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für 24 Monate geschlossen, mit der einseitigen Option
der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Anlage_16_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer;
Anlage_17_Eigenerklärung Handelsregisterauszug.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage_15_Umsatz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der
durchschnittlich jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den
Betrag: 1 000 000. EUR aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die
Umsatzzahlen addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter,
die den Mindestumsatz nach Punkt 2.11.3 lit b der Bewerbungsbedingungen
nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage_04_Referenzliste;
Anlage_14_Berufserfahrung_Qualifikation;
Anlage_18_Betriebs- oder Berufshaftpflicht;
Anlage_19_Mitarbeitendenzahlen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/bzw.
Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzprojekte nach
Punkt 2.11.3 lit g der Bewerbungsbedingungen. vorweisen können, als für
die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen
werden.
Die durchschnittlich jährliche Mindestanzahl eingesetzter
Trainerinnen/Trainer, die Kommunikationstrainings (Gruppentrainings,
Teilnehmerinnen/Teilnehmer ca. 12 Personen) in deutscher Sprache mit
verschiedenen Schwerpunkten und Zielen für unterschiedliche
Personenkreise (über alle Hierarchie-Ebenen) durchgeführt haben,
beträgt in den letzten 3 Jahre 5.
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/bzw.
Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 5 dauerhaft eingesetzte
Trainerinnen/Trainer nach Punkt 2.11.3 lit c der Bewerbungsbedingungen
vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, sodass
diese ausgeschlossen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anlage_14_Berufserfahrung_Qualifikation
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter die nicht nachweisen
können, dass mindestens eine/ein bei der AOK Hessen voraussichtlich
eingesetzte/r Trainerin/Trainer nach Punkt 2.11.3 lit. h der
Bewerbungsbedingungen ein ab-geschlossenes Psychologie-Studium
vorweisen können, als nicht geeignet, sodass diese ausgeschlossen
werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen
(siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung)
bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der
Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal [10]www.dtvp.de bei der
Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote
abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der
Bewerbungsbedingungen).
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge,
Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der
E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das
Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer
installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools
werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das
entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und
Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für
die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere
Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information
nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist vorbehaltlich abweichender
Angaben im konkreten Verfahren für das vorliegende Vergabeverfahren
die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des
Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger
gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht
notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe
der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll.
Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen
Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete
Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem
bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach §
126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit
Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen
Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren
Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die
Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der
ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur
Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in
PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch
elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden.
Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der
Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile
nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per
Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche Kommunikation auf der
Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und
werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind
insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax,
E-Mail, über die Schaltfläche Kommunikation auf der Vergabeplattform
dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYR9
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2020
References
6. mailto:beschaffungsstelle@he.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/hessen
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYR9/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYR9
10. http://www.dtvp.de/
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