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Ausschreibung: Reparatur- und Wartungsdienste - DE-Stuttgart
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 238121-2020 (ID: 2020052209152252390)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
DE-Stuttgart: Reparatur- und Wartungsdienste
2020/S 99/2020 238121
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.vm.baden-wuerttemberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und Service von Anlagen zur Filtrierung von Luftschadstoffen in
Stuttgart im Bereich Am Neckartor.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung in Stuttgart im Bereich Am
Neckartor wurden im Rahmen eines Förderprojekts mehrere technische
Anlagen zur Filtrierung der Umgebungsluft installiert. Der Betrieb der
Filtersäulen wird nach auslaufender Laufzeit des Förderprojekts
fortgesetzt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 875 401.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen umfassen den Service/Wechsel von Kombi-Filterelemente,
Entsorgung beladener Kombi-Filterelemente, Reinigung der Filtersäulen
und Betrieb und Überwachung der Filtersäulen.
Ziel ist die Verringerung der Luftschadstoffbelastung in dem genannten
Straßenabschnitt. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben zur
schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes, den Gerichtsurteilen
zur Einhaltung ebendiesem Grenzwert und der Verantwortung gegenüber des
Gesundheitsschutzes.
Nach eingehender Marktanalyse ist lediglich ein Anbieter geeignet,
diese durch das Förderprojekt beschafften Anlagen zu betreiben. Der
Auftrag soll daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i. V. m. Abs. 6 und Abs.
4 Nr. 5 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit
einem Teilnehmer vergeben werden. Nach Einschätzung des Auftraggebers
ist durch das angestrebte Vergabeverfahren keine Schädliche selektive
Begünstigung eines einzelnen Unternehmens vorgenommen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem
bestimmten.
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen;
dringende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen.
Erläuterung:
Ziel ist die Verringerung der Luftschadstoffbelastung in dem genannten
Straßenabschnitt. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben zur
schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes, den Gerichtsurteilen
zur Einhaltung ebendiesem Grenzwert und der Verantwortung gegenüber des
Gesundheitsschutzes.
Nach eingehender Marktanalyse ist lediglich ein Anbieter geeignet,
diese durch das Förderprojekt beschafften Anlagen zu betreiben. Der
Auftrag soll daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i. V. m. Abs. 6 und Abs.
4 Nr. 5 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit
einem Teilnehmer vergeben werden. Nach Einschätzung des Auftraggebers
ist durch das angestrebte Vergabeverfahren keine Schädliche selektive
Begünstigung eines einzelnen Unternehmens vorgenommen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und Service von Anlagen zur Filtrierung von Luftschadstoffen in
Stuttgart im Bereich Am Neckartor.
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: MANN+HUMMEL GmbH
Postanschrift: Schwieberdinger Str. 126
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE11
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 875 401.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 875 401.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als freiwillige
ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Vorsorglich wird
klargestellt, dass der bei Ziffer V.1.2) genannte Tag der
Zuschlagsentscheidung nicht dem Datum des Abschlusses des Auftrages
entspricht. Der Abschluss ist noch nicht erfolgt. Der geplante
Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2)
1 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
2 Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2 Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2020
References
6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.vm.baden-wuerttemberg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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