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Ausschreibung: Reparatur- und Wartungsdienste - DE-Stuttgart
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 238121-2020 (ID: 2020052209152252390)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
  DE-Stuttgart: Reparatur- und Wartungsdienste
   2020/S 99/2020 238121
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
   Postanschrift: Dorotheenstraße 8
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.vm.baden-wuerttemberg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb und Service von Anlagen zur Filtrierung von Luftschadstoffen in
   Stuttgart im Bereich Am Neckartor.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung in Stuttgart im Bereich Am
   Neckartor wurden im Rahmen eines Förderprojekts mehrere technische
   Anlagen zur Filtrierung der Umgebungsluft installiert. Der Betrieb der
   Filtersäulen wird nach auslaufender Laufzeit des Förderprojekts
   fortgesetzt.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 875 401.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistungen umfassen den Service/Wechsel von Kombi-Filterelemente,
   Entsorgung beladener Kombi-Filterelemente, Reinigung der Filtersäulen
   und Betrieb und Überwachung der Filtersäulen.
   Ziel ist die Verringerung der Luftschadstoffbelastung in dem genannten
   Straßenabschnitt. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben zur
   schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes, den Gerichtsurteilen
   zur Einhaltung ebendiesem Grenzwert und der Verantwortung gegenüber des
   Gesundheitsschutzes.
   Nach eingehender Marktanalyse ist lediglich ein Anbieter geeignet,
   diese durch das Förderprojekt beschafften Anlagen zu betreiben. Der
   Auftrag soll daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i. V. m. Abs. 6 und Abs.
   4 Nr. 5 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit
   einem Teilnehmer vergeben werden. Nach Einschätzung des Auftraggebers
   ist durch das angestrebte Vergabeverfahren keine Schädliche selektive
   Begünstigung eines einzelnen Unternehmens vorgenommen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
    die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem
   bestimmten.
   Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen;
    dringende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die den strengen
   Bedingungen der Richtlinie genügen.
   Erläuterung:
   Ziel ist die Verringerung der Luftschadstoffbelastung in dem genannten
   Straßenabschnitt. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben zur
   schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes, den Gerichtsurteilen
   zur Einhaltung ebendiesem Grenzwert und der Verantwortung gegenüber des
   Gesundheitsschutzes.
   Nach eingehender Marktanalyse ist lediglich ein Anbieter geeignet,
   diese durch das Förderprojekt beschafften Anlagen zu betreiben. Der
   Auftrag soll daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i. V. m. Abs. 6 und Abs.
   4 Nr. 5 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit
   einem Teilnehmer vergeben werden. Nach Einschätzung des Auftraggebers
   ist durch das angestrebte Vergabeverfahren keine Schädliche selektive
   Begünstigung eines einzelnen Unternehmens vorgenommen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb und Service von Anlagen zur Filtrierung von Luftschadstoffen in
   Stuttgart im Bereich Am Neckartor.
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/05/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: MANN+HUMMEL GmbH
   Postanschrift: Schwieberdinger Str. 126
   Ort: Ludwigsburg
   NUTS-Code: DE11
   Postleitzahl: 71636
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 875 401.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 875 401.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als freiwillige
   ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Vorsorglich wird
   klargestellt, dass der bei Ziffer V.1.2) genannte Tag der
   Zuschlagsentscheidung nicht dem Datum des Abschlusses des Auftrages
   entspricht. Der Abschluss ist noch nicht erfolgt. Der geplante
   Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB regelt dazu:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2)
   1 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   2 Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) 1 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   2 Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
   7. http://www.vm.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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