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Ausschreibung: Magnetometrische Untersuchungen - DE-Mannheim
Magnetometrische Untersuchungen
Untergrunduntersuchungen
Nebendienstleistungen im Bauwesen
Geophysikalische Untersuchungen
Dokument Nr...: 237487-2020 (ID: 2020052209104851760)
Veröffentlicht: 22.05.2020
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  DE-Mannheim: Magnetometrische Untersuchungen
   2020/S 99/2020 237487
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE297526680
   Postanschrift: E3, 2
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126
   Postleitzahl: 68159
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ausschreibung und Vergabe
   E-Mail: [6]buga2023.vergabe@mannheim.de
   Telefon: +49 6212936215
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.buga23.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-171a75a513b-7c8d6531a253e08f
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.auftragsboerse.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung sowie Aufbau,
   Durchführung und Abwicklung einer Bundesgartenschau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kampfmittelerkundung Neckar
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-001-D-OV-IN-10
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71352300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung einer Kampfmittelerkundung im Neckarvorland bei Mannheim
   zwischen Neckar-km 4,600 und 8,000.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71352000
   71326000
   71351710
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126
   Hauptort der Ausführung:
   Neckarvorland des Altneckars zwischen Neckar-km 4,600 und 8,000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen sind die
   (1) technische, geophysikalische Sondierung der ausgewiesenen
   Maßnahmenbereiche der bezeichneten Fläche und
   (2) die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für den Maßnahmenbereich
   bis zu einer Tiefe von mindestens 3,00 m unter GOK bzw. Gewässersohle.
   Im Anschluss an Sondierung und Gefährdungsanalyse wird in enger
   Zusammenarbeit mit AG und KMBD BW ein
   (3) Räumkonzept erstellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 15/09/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
   Bewerber:
    nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
    die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllt;
    in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der
   Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle
   eingetragen ist;
    bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen
   Versicherungsträger angemeldet ist;
    eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
   Bewerber:
    Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
   Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches
   Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde;
    sich nicht in Liquidation befindet;
    seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
    in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2
   Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
   Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
   Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
    eine Bescheinigung über den Abschluss einer
   Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 500 000,00
   EUR für Personenschäden sowie 1.000.000,00 EUR für Sach-, Vermögens-
   und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im
   Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung
   von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass dem
   Bewerber:
    keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
   Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn
   der Bewerber in die engere Wahl kommt:
    Angaben des Unternehmens über 3 vergleichbare Referenzprojekte aus
   den letzten 3 Jahren;
    Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den
   letzten 3 Jahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Vorlage der firmenbezogenen Erlaubnis gemäß § 7 SprengG
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/06/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/06/2020
   Ortszeit: 10:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
   GWB:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist
   beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag ab-zuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 umfäßt den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/05/2020
References
   6. mailto:buga2023.vergabe@mannheim.de?subject=TED
   7. http://www.buga23.de/
   8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171a75a513b-7c8d6531a2
53e08f
   9. http://www.auftragsboerse.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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