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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Bremen
Elektrizität
Dokument Nr...: 235621-2020 (ID: 2020052009260949825)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
DE-Bremen: Elektrizität
2020/S 98/2020 235621
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bremer Straßenbahn AG
Postanschrift: Flughafendamm 12
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [6]oliverwalter@bsag.de
Telefon: +49 4215596308
Fax: +49 4215596496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bsag.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung elektrischer Energie für Fahrstrom und Betriebshöfe für den
Zeitraum 2021 bis 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2020-0021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ist der führende Dienstleister im ÖPNV
im Großraum Bremen. Ca. 100 Millionen Fahrgäste befördert die BSAG
jährlich. Um diesen Bedarf decken zu können, setzt die BSAG ca. 210
Busse und 121 elektrische Straßenbahnen in ihrem Netz ein, welches sich
über das gesamte Stadtgebiet Bremens erstreckt. Versorgt wird dieser
Fuhrpark über 5 Betriebshöfe, die sich über das Stadtgebiet verteilen
sowie über derzeit 29 Gleichrichterwerke, die die Stromversorgung der
elektrischen Straßenbahn sicherstellen. Veränderungen der
Abnahmestellen während der Vertragslaufzeit sind zu berücksichtigen.
Aufgrund von Neubauarbeiten am Betriebshof Gröpelingen, ist dieser
derzeit nicht im Betrieb. Der Ausfall dieses Betriebshofes wird
voraussichtlich bis in das erste Halbjahr 2023 andauern. Die dort
bisher ausgeführten Arbeiten werden für diesen Zeitraum von den 3
übrigen BSAG-Standorten Flughafendamm, Kurt-Huber-Straße und
Sebaldsbrücker Heerstraße übernommen. Dies hat Auswirkungen auf die
Abnahmestrukturen an diesen Standorten auf den Energieverbrauch.
Insofern sind die zur Verfügung gestellten Lastgänge für die o. g.
Abnahmestellen nicht als repräsentativ zu werten. Lediglich der
Standort Ermlandstraße wird sich im üblichen Rahmen seiner bisherigen
Energieverbräuche bewegen. Der jährliche Bedarf an Wirkarbeit liegt in
der Größenordnung von rund 35 GWh pro Jahr. Die Spannungsebene liegt
bei 10 kV Mittelspannung.
Eine sichere und günstige Versorgung mit elektrischer Energie in der
Mittelspannungsversorgung (MSV) für die Jahre 2021 bis 2023 hat diese
Ausschreibung als Ziel.
Alle Einspeisepunkte der Mittelspannungsversorgung (10 kV) verfügen
über eigene Leistungsmessung je Abnahmestelle. Die Einspeisepunkte
befinden sich im Netzgebiet der Wesernetz GmbH (33 Stück) und der
Osterholzer Stadtwerke (1 Stück) und sind an das Netz der allgemeinen
Versorgung angeschlossen. Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind
die Netznutzungs- und Netzanschlussverträge mit den jeweiligen
Netzbetreibern.
Die BSAG besitzt grundsätzlich die Möglichkeit zwischen Termin- und
Spotmarkt-Beschaffung zu wählen. Beide Möglichkeiten sind von den
Bietern anzubieten. Nähere Einzelheiten zum Beschaffungsvorhaben
enthalten die Vertragsunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501
Hauptort der Ausführung:
Die Einspeisepunkte befinden sich im Netzgebiet der Wesernetz GmbH (33
Stück) und der Osterholzer Stadtwerke (1 Stück) und sind an das Netz
der allgemeinen Versorgung angeschlossen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
3 Jahre mit je ca. 35 Gwh p. A.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die BSAG behält sich das Recht vor den Auftrag gem. § 15 Abs. 4 Sekt-VO
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
Bezug auf seine wirtschaftliche Lage zu machen, um am Wettbewerb
teilzunehmen. Werden die nachfolgend geforderten Kriterien nicht
erfüllt, so kann der Bewerber an dieser Ausschreibung nicht weiter
teilnehmen.
1. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizufügen, aus der
hervorgeht, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit
anderen Unternehmen, die an der Leistungserbringung beteiligt sind,
verbunden ist.
2. Ferner hat der Teilnahmeantrag eine Selbstdarstellung (z. B.
Unternehmenspräsentation, umgesetzte Projekte, Vertriebsstrategie,
Philosophie) des Bewerbers zu enthalten. Diese darf 5 DIN A4 Seiten
nicht überschreiten.
3. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen (siehe
Formular 1 des Teilnahmeantrags), aus der hervorgeht, dass die
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Bewerber nicht zutreffen, dass
keine Eintragung im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegt
oder ihm eine Eintragung droht, kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers
eröffnet wurde oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in der Liquidation befindet,
keine sonstigen schweren Verfehlungen durch den Bewerber begangen
wurden,
Die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen und der Bewerber
keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung
abgegeben hat. Des Weiteren hat der Bewerber zu erklären, dass er bei
Rückfragen oder weiterem Klärungsbedarf des Auftraggebers zur Eignung
des Bewerbers, die vom Auftraggeber gewünschten Angaben zu machen hat
sowie den Auftraggeber bei Änderungen im Hinblick auf die Eignung des
Bewerbers während des Vergabeverfahrens den Auftraggeber unverzüglich
zu informieren und aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben hat. Die
Richtigkeit der Angaben des Bewerbers zu seiner Eignung hat dieser zu
versichern.
Zum Nachweis der Eignung des Bewerbers sind die nachfolgenden
Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Ein aktueller, vollständiger Auszug aus dem Handelsregister oder ein
vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU für den
Bewerber. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom
Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags, sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
Bezug auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu
machen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Werden die nachfolgend
geforderten Kriterien nicht erfüllt, so kann der Bewerber an dieser
Ausschreibung nicht weiter teilnehmen.
1. Angaben über den erzielten Umsatz durch Lieferung elektrischer
Energie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind. In Arbeitsgemeinschaften erzielte Umsätze sind gesondert mit dem
Beteiligungsanteil aufzuführen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen
müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst
und nicht lediglich auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter -oder
Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn
entsprechende Erklärungen der Unternehmen vorgelegt werden, durch die
sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bewerber bezogen
hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
des Bewerbers vollumfänglich einzustehen, und soweit von
konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese
tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung
des Auftrags notwendig sind, verfügen können.
2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung eines in der
EU ansässigen Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers beizubringen,
dass diese Ihm im Auftragsfall eine selbstschuldnerische
Vertragserfüllungsbürgschaft nach deutschem Recht ausstellen über 350
000 EUR für die Vertragsdauer von 3 Jahren.
Das entsprechende Formular Nr. 10 ist vom
Kreditinstitut/Kreditversicherer unterschrieben als Bestätigung den
Teilnahmeunterlagen beizufügen.
3. Sollte das Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahre bestehen, sind
nur Erklärungen für die Jahre abzugeben, die das Unternehmen besteht.
Es ist dann aber weiterhin gesondert zu erklären, dass das Unternehmen
erst seit einem entsprechenden kürzeren Zeitraum besteht.
4. Vorlage der Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates,
in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
5. Soweit für den Bewerber keine rechtliche Verpflichtung zur
Erstellung eines Jahresabschluss bestand und auch freiwillig kein
Jahresabschluss erstellt wurde: es ist eine Eigenerklärung vorzulegen,
dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder
gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zu Erstellung eines
Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss
erstellt wurde. In diesem Fall ist die Vorlage von Vermögensübersichten
sowie Einnahmen Überschussrechnungen des Bewerbers für die letzten 3
Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen, die
folgende Angaben enthalten müssen:
a) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit
der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
b) Eigenkapital,
c) Gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse
Verbindlichkeiten,
d) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder
Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
e) Belastungen des Betriebsvermögens, insbesondere mit Pfandrechten,
Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
f) Ergebnis des Unternehmens,
g) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus Vermögensübersichten sowie Einnahmen und
Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das
jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche
zusätzliche Angaben zu machen.
Sind der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht des Bewerbers über ein Geschäftsjahr noch nicht
fertiggestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung
mitzuteilen. In diesem Fall ist die Vorlage der in den Ziffern 3 und 4
genannten Unterlagen entbehrlich. Allerdings hat der Bewerber in einer
Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für dieses Geschäftsjahr
mitzuteilen.
Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie
geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie
ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für die geltenden
gesellschaftsrechtlichen Regelungen und der oben dargestellten
Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
Eine Pflicht zur Vorlage mit Sitz im Ausland besteht auch, soweit diese
freiwillig erstellt werden.
6. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen
Unternehmens oder eines Nachunternehmers), so ist in diesem Fall die
finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der oben
verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zudem hat sich der
Dritte zu Gunsten des Bewerbers zu verpflichten, für sämtliche
finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers für diesen Auftrag
einzustehen; diese Verpflichtung, die der Dritte nicht einseitig
widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss/müssen
in den letzten 3 Geschäftsjahren einen gemeinschaftlichen Gesamtumsatz
von mindestens 40 Mio. EUR pro Geschäftsjahr erzielt haben. Die
vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch
Einzelnachweise oder durch Eigenerklärung erbracht werden.
8. Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen
Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung
mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
Mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach-
und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2 000 000 EUR für Personen-,
Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage des
Nachweises ist in unbeglaubigter Kopie zulässig. Falls eine
Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht
eine in Textform eingereichte, unwiderrufliche und unbedingte
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich im Auftragsfall verpflichtet
eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers
abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass
dieser sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
Auftragsfall mit dem Bewerber verpflichtet. Die Vorlage der
Bereitschaftserklärung des Versicherers ist in unbeglaubigter Form
zulässig.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit zu machen, um am
Wettbewerb teilzunehmen. Werden die nachfolgend geforderten Kriterien
nicht erfüllt, so kann der Bewerber an dieser Ausschreibung nicht
weiter teilnehmen:
1. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung für die
Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des
Bewerbers.
Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden,
soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die
Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im
Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die
vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1. bis III
2.3. verlangten Angaben, Erklärungen, und Unterlagen sinngemäß (soweit
einschlägig und bezogen auf die zu erbringenden Teilleistung) auch von
den Nachunternehmern einzureichen. Die Verfügbarkeit des
Nachunternehmers ist durch eine geeignete Verpflichtungserklärung zu
erbringen, in dem der Nachunternehmer nachweist, dass sie im Berufs-
oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,
der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
sind, in dem sie ansässig sind. Die vorgenannten Angaben sind mit der
Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch
Eigenerklärungen beigebracht werden.
2. Der Bewerber hat eine Referenzliste mit mindestens einer Referenz
aus den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) über die Ausführung von
Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
vorzulegen, wobei die jeweilige Referenz folgende Mindestanforderungen
erfüllen muss:
Versorgung eines Kunden für die Dauer von mindestens 1 Jahr, d. h.
mindestens 20 GWh Jahresbedarf mit mindestens 10 Abnahmestellen.
3. Der Bewerber muss pro Geschäftsjahr insgesamt mindestens 200 GWh im
Zeitraum 2017 bis 2019 an elektrischer Energie geliefert haben und dies
durch Vorlage entsprechender Nachweise belegen. Der Gesamtumfang kann
mit beliebig vielen Kunden nachgewiesen werden. Als Nachweis reicht
diesbezüglich z. B. die Übersendung der entsprechenden
Geschäftsberichte, sofern diese die konkret gelieferte
Jahres-Gesamtmenge enthalten.
4. Der Bewerber hat mittels Herkunftsnachweisen, die der deutschen
Stromkennzeichnungsverordnung entsprechen, und beim
Herkunftsnachweisregister des Bundesumweltamtes verwaltet werden
nachzuweisen, dass der zu liefernde Strom aus regenerativen Quellen
stammt. Das Alter der Erzeugungsanlagen darf 6 Jahre nicht
überschreiten. Ein exemplarischer Entwertungsnachweis zu einem
Herkunftsnachweis auf/Namen des Bewerbers ist vorzulegen.
5. Der Bewerber hat anhand eines Beispiels ein nachvollziehbares
Abrechnungskonzept für:
a) Spotmarktbeschaffung bei 34 Abnahmestellen;
b) Terminmarktbeschaffung bei 34 Abnahmestellen.
Zu liefern, das eine gesonderte Abrechnung des Fahrstroms
berücksichtigt, da die BSAG die Härtefallklausel nach §§ 63 ff. EEG
2017 in Anspruch nimmt.
6. Eignungsnachweise eines Bewerbers dürfen sich grundsätzlich nur auf
das Unternehmen des Bewerbers selbst beziehen und nicht auf sonstige
konzernzugehörige Unternehmen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn
entsprechende Erklärungen der konzernzugehörigen Unternehmen vorgelegt
werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich
der Bewerber bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers vollumfänglich einzustehen.
Des Weiteren müssen die konzernzugehörigen Unternehmen nachweisen, dass
diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur
Ausführung des Auftrags notwendig sind, verfügen können.
Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied entsprechende
Nachweise vorgelegt werden. Die Bewerbergemeinschaften müssen die
Eignung für jedes Mitglied vollständig belegt werden. Die
Eignungskriterien gemäß III.2.1. bis III.2.3. muss für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden
die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
D. h. entscheidend für das Bestehen des Teilnahmewettbewerbs ist, dass
die Erfüllung aller geforderten Kriterien durch die
Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt wird; eine Erfüllung aller
Kriterien durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist
nicht erforderlich.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat der Bieter eine
selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach deutschem Recht
eines in der EU zugelassenen Kreditversicherers bzw. Kreditinstitutes
in Höhe von 350 000 EUR vorzulegen für die Vertragslaufzeit von 3
Jahren.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Die Rechnungsstellung für Fahrstrom und die Versorgung der Betriebshöfe
hat getrennt zu erfolgen, da die BSAG die Härtefallregelungen nach §§
63 ff. des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017)
nutzt.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Die Rechtsform einer Bietergemeinschaft muss sicherstellen, dass die
Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/06/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ablauf des Verfahrens:
Die Zulassung zur Angebotsabgabe erfolgt nach den unter III.2. dieser
Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien.
1. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur vom Auftraggeber (AG)
beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung
("Strombeschaffung 2021-2023") bis spätestens 15 Kalendertage
schriftlich über die Plattform des Deutschen Ausschreibungsblattes vor
Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei dem AG
gestellt werden.
Der AG wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen bis 7
Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere
Mitteilungen des AG werden, soweit sie Informationen enthalten, die für
alle Bewerber von Interesse sind, auf der Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Alle Bewerber sind gehalten sich selbständig über
den aktuellen Inhalt der Ausschreibung über die Vergabeplattform zu
informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zur
Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes auftreten, hat
sich der betroffene Bewerber unverzüglich bei den entsprechenden
Kontaktdaten unter I.1. dieser Bekanntmachung zu melden.
2. Alle Eigenerklärungen sind vom Bewerber in Textform zu bestätigen
und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die sonstigen unter den Abschnitten
III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem
Teilnahmeantrag beigefügt werden.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher
Sprache beizufügen. Soweit Nachweise bzw. Erklärungen nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
4. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden
vom AG nicht erstattet.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder
sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen
oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine
derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der
Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträgen
vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die die
geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat
der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise
und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den
Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen
und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der
Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen
vor.
6. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft
zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von
allen Mitgliedern in Textform erstellte Bewerbergemeinschaftserklärung
gem. Formular 1.5 des Teilnahmeantrags mit dem nachfolgenden Inhalt mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft
beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und
Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss
und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, Erklärung,
dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haften und auf Nachfrage die Kartell-, wettbewerbs- und
vergaberechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft nachweisen.
7. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei
Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass
der Entschluss zur
Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf.
Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im
Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft
ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige
Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur
zulässig, sofern objektiv ein jedes der beteiligten Unternehmen für
sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer
Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch
für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich,
sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist
der Auftraggeber berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern,
zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiv
Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
8. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für
Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise,
Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt
III.2.1.) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe
oben, Abschnitt III.2.2.) und die technische Leistungsfähigkeit (siehe
oben, Abschnitt III.2.3.) müssen lediglich für mindestens ein Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend,
wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder
gemeinsam erfüllt werden.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs
die Anzahl der Bewerber so weit zu verringern (auf bis 3 Bewerber),
dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des
Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand
sichergestellt ist (gem. § 45 Abs.3 SEKT-VO) und nur diese zu
Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei
Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das entscheidende
Auswahlkriterium die technische Leistungsfähigkeit. Die Bewerber die
der ausgeschriebenen Leistung in ihren Referenzen am nächsten kommen,
erhalten einen Wertungsvorteil. Im Falle gleichwertiger Bewerbungen
gilt als Stichkriterium die höchste Anzahl der nachgewiesenen
Referenzen zur Versorgung von mindestens 1 Jahr von vergleichbaren
Kunden, d. h. mindestens 20 GWh Jahresbedarf bei mindestens 10
Abnahmestellen je Kunde.
10. Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die die formelle und
materielle Eignungsprüfung des Teilnahmeantrags im Teilnahmewettbewerb
bestehen, werden von der Vergabestelle, separat zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
11. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem
Teilnahmewettbewerb nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche
Submission findet nicht statt. Die sonstige Kommunikation (z. B.
Bewerber- bzw. Bieterfragen) muss ausschließlich über die
Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes erfolgen.
12. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer
formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält
sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in
Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu
stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem.§
51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf
nicht verzögert wird.
13. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot
abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in
der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot
ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art
erörtert werden.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auf der Grundlage
der Erstanagebote zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen
einzutreten gem. § 15 (4) SEKT-VO.
14. Die Bieter werden ggfls. aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse
der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten.
Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten
mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen
Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden
Ausführungen gefordert werden. Ansonsten können die überarbeiteten
Angebote als endgültige Angebote gewertet werden. Von dem Ergebnis der
Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen
Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant,
Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der
jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere
Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote
berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder
mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die
verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen
ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung
für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält
sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller Bieter zu
ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten
ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 4213612487
Fax: +49 42149632311
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 1 34 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2020
References
6. mailto:oliverwalter@bsag.de?subject=TED
7. http://www.bsag.de/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
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