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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Bremen
Elektrizität
Dokument Nr...: 235621-2020 (ID: 2020052009260949825)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
  DE-Bremen: Elektrizität
   2020/S 98/2020 235621
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bremer Straßenbahn AG
   Postanschrift: Flughafendamm 12
   Ort: Bremen
   NUTS-Code: DE501
   Postleitzahl: 28199
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]oliverwalter@bsag.de
   Telefon: +49 4215596308
   Fax: +49 4215596496
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bsag.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung elektrischer Energie für Fahrstrom und Betriebshöfe für den
   Zeitraum 2021 bis 2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2020-0021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ist der führende Dienstleister im ÖPNV
   im Großraum Bremen. Ca. 100 Millionen Fahrgäste befördert die BSAG
   jährlich. Um diesen Bedarf decken zu können, setzt die BSAG ca. 210
   Busse und 121 elektrische Straßenbahnen in ihrem Netz ein, welches sich
   über das gesamte Stadtgebiet Bremens erstreckt. Versorgt wird dieser
   Fuhrpark über 5 Betriebshöfe, die sich über das Stadtgebiet verteilen
   sowie über derzeit 29 Gleichrichterwerke, die die Stromversorgung der
   elektrischen Straßenbahn sicherstellen. Veränderungen der
   Abnahmestellen während der Vertragslaufzeit sind zu berücksichtigen.
   Aufgrund von Neubauarbeiten am Betriebshof Gröpelingen, ist dieser
   derzeit nicht im Betrieb. Der Ausfall dieses Betriebshofes wird
   voraussichtlich bis in das erste Halbjahr 2023 andauern. Die dort
   bisher ausgeführten Arbeiten werden für diesen Zeitraum von den 3
   übrigen BSAG-Standorten Flughafendamm, Kurt-Huber-Straße und
   Sebaldsbrücker Heerstraße übernommen. Dies hat Auswirkungen auf die
   Abnahmestrukturen an diesen Standorten auf den Energieverbrauch.
   Insofern sind die zur Verfügung gestellten Lastgänge für die o. g.
   Abnahmestellen nicht als repräsentativ zu werten. Lediglich der
   Standort Ermlandstraße wird sich im üblichen Rahmen seiner bisherigen
   Energieverbräuche bewegen. Der jährliche Bedarf an Wirkarbeit liegt in
   der Größenordnung von rund 35 GWh pro Jahr. Die Spannungsebene liegt
   bei 10 kV Mittelspannung.
   Eine sichere und günstige Versorgung mit elektrischer Energie in der
   Mittelspannungsversorgung (MSV) für die Jahre 2021 bis 2023 hat diese
   Ausschreibung als Ziel.
   Alle Einspeisepunkte der Mittelspannungsversorgung (10 kV) verfügen
   über eigene Leistungsmessung je Abnahmestelle. Die Einspeisepunkte
   befinden sich im Netzgebiet der Wesernetz GmbH (33 Stück) und der
   Osterholzer Stadtwerke (1 Stück) und sind an das Netz der allgemeinen
   Versorgung angeschlossen. Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind
   die Netznutzungs- und Netzanschlussverträge mit den jeweiligen
   Netzbetreibern.
   Die BSAG besitzt grundsätzlich die Möglichkeit zwischen Termin- und
   Spotmarkt-Beschaffung zu wählen. Beide Möglichkeiten sind von den
   Bietern anzubieten. Nähere Einzelheiten zum Beschaffungsvorhaben
   enthalten die Vertragsunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE501
   Hauptort der Ausführung:
   Die Einspeisepunkte befinden sich im Netzgebiet der Wesernetz GmbH (33
   Stück) und der Osterholzer Stadtwerke (1 Stück) und sind an das Netz
   der allgemeinen Versorgung angeschlossen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   3 Jahre mit je ca. 35 Gwh p. A.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die BSAG behält sich das Recht vor den Auftrag gem. § 15 Abs. 4 Sekt-VO
   auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
   einzutreten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
   Bezug auf seine wirtschaftliche Lage zu machen, um am Wettbewerb
   teilzunehmen. Werden die nachfolgend geforderten Kriterien nicht
   erfüllt, so kann der Bewerber an dieser Ausschreibung nicht weiter
   teilnehmen.
   1. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizufügen, aus der
   hervorgeht, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit
   anderen Unternehmen, die an der Leistungserbringung beteiligt sind,
   verbunden ist.
   2. Ferner hat der Teilnahmeantrag eine Selbstdarstellung (z. B.
   Unternehmenspräsentation, umgesetzte Projekte, Vertriebsstrategie,
   Philosophie) des Bewerbers zu enthalten. Diese darf 5 DIN A4 Seiten
   nicht überschreiten.
   3. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen (siehe
   Formular 1 des Teilnahmeantrags), aus der hervorgeht, dass die
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Bewerber nicht zutreffen, dass
   keine Eintragung im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegt
   oder ihm eine Eintragung droht, kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers
   eröffnet wurde oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
   sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in der Liquidation befindet,
   keine sonstigen schweren Verfehlungen durch den Bewerber begangen
   wurden,
   Die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen und der Bewerber
   keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung
   abgegeben hat. Des Weiteren hat der Bewerber zu erklären, dass er bei
   Rückfragen oder weiterem Klärungsbedarf des Auftraggebers zur Eignung
   des Bewerbers, die vom Auftraggeber gewünschten Angaben zu machen hat
   sowie den Auftraggeber bei Änderungen im Hinblick auf die Eignung des
   Bewerbers während des Vergabeverfahrens den Auftraggeber unverzüglich
   zu informieren und aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben hat. Die
   Richtigkeit der Angaben des Bewerbers zu seiner Eignung hat dieser zu
   versichern.
   Zum Nachweis der Eignung des Bewerbers sind die nachfolgenden
   Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
   Ein aktueller, vollständiger Auszug aus dem Handelsregister oder ein
   vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU für den
   Bewerber. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom
   Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags, sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
   Bezug auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu
   machen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Werden die nachfolgend
   geforderten Kriterien nicht erfüllt, so kann der Bewerber an dieser
   Ausschreibung nicht weiter teilnehmen.
   1. Angaben über den erzielten Umsatz durch Lieferung elektrischer
   Energie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
   Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar
   sind. In Arbeitsgemeinschaften erzielte Umsätze sind gesondert mit dem
   Beteiligungsanteil aufzuführen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen
   müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst
   und nicht lediglich auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter -oder
   Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn
   entsprechende Erklärungen der Unternehmen vorgelegt werden, durch die
   sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bewerber bezogen
   hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
   des Bewerbers vollumfänglich einzustehen, und soweit von
   konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese
   tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung
   des Auftrags notwendig sind, verfügen können.
   2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung eines in der
   EU ansässigen Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers beizubringen,
   dass diese Ihm im Auftragsfall eine selbstschuldnerische
   Vertragserfüllungsbürgschaft nach deutschem Recht ausstellen über 350
   000 EUR für die Vertragsdauer von 3 Jahren.
   Das entsprechende Formular Nr. 10 ist vom
   Kreditinstitut/Kreditversicherer unterschrieben als Bestätigung den
   Teilnahmeunterlagen beizufügen.
   3. Sollte das Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahre bestehen, sind
   nur Erklärungen für die Jahre abzugeben, die das Unternehmen besteht.
   Es ist dann aber weiterhin gesondert zu erklären, dass das Unternehmen
   erst seit einem entsprechenden kürzeren Zeitraum besteht.
   4. Vorlage der Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates,
   in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
   5. Soweit für den Bewerber keine rechtliche Verpflichtung zur
   Erstellung eines Jahresabschluss bestand und auch freiwillig kein
   Jahresabschluss erstellt wurde: es ist eine Eigenerklärung vorzulegen,
   dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder
   gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zu Erstellung eines
   Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss
   erstellt wurde. In diesem Fall ist die Vorlage von Vermögensübersichten
   sowie Einnahmen Überschussrechnungen des Bewerbers für die letzten 3
   Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen, die
   folgende Angaben enthalten müssen:
   a) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit
   der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
   b) Eigenkapital,
   c) Gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse
   Verbindlichkeiten,
   d) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder
   Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
   e) Belastungen des Betriebsvermögens, insbesondere mit Pfandrechten,
   Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
   f) Ergebnis des Unternehmens,
   g) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und
   Bewertungsgrundsätze.
   Soweit sich aus Vermögensübersichten sowie Einnahmen und
   Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
   Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das
   jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche
   zusätzliche Angaben zu machen.
   Sind der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
   Vermögensübersicht des Bewerbers über ein Geschäftsjahr noch nicht
   fertiggestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung
   mitzuteilen. In diesem Fall ist die Vorlage der in den Ziffern 3 und 4
   genannten Unterlagen entbehrlich. Allerdings hat der Bewerber in einer
   Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für dieses Geschäftsjahr
   mitzuteilen.
   Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie
   geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie
   ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für die geltenden
   gesellschaftsrechtlichen Regelungen und der oben dargestellten
   Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
   Eine Pflicht zur Vorlage mit Sitz im Ausland besteht auch, soweit diese
   freiwillig erstellt werden.
   6. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen
   Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen
   Unternehmens oder eines Nachunternehmers), so ist in diesem Fall die
   finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der oben
   verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zudem hat sich der
   Dritte zu Gunsten des Bewerbers zu verpflichten, für sämtliche
   finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers für diesen Auftrag
   einzustehen; diese Verpflichtung, die der Dritte nicht einseitig
   widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   7. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss/müssen
   in den letzten 3 Geschäftsjahren einen gemeinschaftlichen Gesamtumsatz
   von mindestens 40 Mio. EUR pro Geschäftsjahr erzielt haben. Die
   vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch
   Einzelnachweise oder durch Eigenerklärung erbracht werden.
   8. Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen
   Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung
   mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
   Mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach-
   und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2 000 000 EUR für Personen-,
   Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage des
   Nachweises ist in unbeglaubigter Kopie zulässig. Falls eine
   Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht
   eine in Textform eingereichte, unwiderrufliche und unbedingte
   Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich im Auftragsfall verpflichtet
   eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers
   abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass
   dieser sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
   Auftragsfall mit dem Bewerber verpflichtet. Die Vorlage der
   Bereitschaftserklärung des Versicherers ist in unbeglaubigter Form
   zulässig.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in
   Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit zu machen, um am
   Wettbewerb teilzunehmen. Werden die nachfolgend geforderten Kriterien
   nicht erfüllt, so kann der Bewerber an dieser Ausschreibung nicht
   weiter teilnehmen:
   1. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung für die
   Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des
   Bewerbers.
   Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden,
   soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die
   Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im
   Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die
   vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1. bis III
   2.3. verlangten Angaben, Erklärungen, und Unterlagen sinngemäß (soweit
   einschlägig und bezogen auf die zu erbringenden Teilleistung) auch von
   den Nachunternehmern einzureichen. Die Verfügbarkeit des
   Nachunternehmers ist durch eine geeignete Verpflichtungserklärung zu
   erbringen, in dem der Nachunternehmer nachweist, dass sie im Berufs-
   oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,
   der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
   sind, in dem sie ansässig sind. Die vorgenannten Angaben sind mit der
   Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch
   Eigenerklärungen beigebracht werden.
   2. Der Bewerber hat eine Referenzliste mit mindestens einer Referenz
   aus den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) über die Ausführung von
   Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
   vorzulegen, wobei die jeweilige Referenz folgende Mindestanforderungen
   erfüllen muss:
    Versorgung eines Kunden für die Dauer von mindestens 1 Jahr, d. h.
   mindestens 20 GWh Jahresbedarf mit mindestens 10 Abnahmestellen.
   3. Der Bewerber muss pro Geschäftsjahr insgesamt mindestens 200 GWh im
   Zeitraum 2017 bis 2019 an elektrischer Energie geliefert haben und dies
   durch Vorlage entsprechender Nachweise belegen. Der Gesamtumfang kann
   mit beliebig vielen Kunden nachgewiesen werden. Als Nachweis reicht
   diesbezüglich z. B. die Übersendung der entsprechenden
   Geschäftsberichte, sofern diese die konkret gelieferte
   Jahres-Gesamtmenge enthalten.
   4. Der Bewerber hat mittels Herkunftsnachweisen, die der deutschen
   Stromkennzeichnungsverordnung entsprechen, und beim
   Herkunftsnachweisregister des Bundesumweltamtes verwaltet werden
   nachzuweisen, dass der zu liefernde Strom aus regenerativen Quellen
   stammt. Das Alter der Erzeugungsanlagen darf 6 Jahre nicht
   überschreiten. Ein exemplarischer Entwertungsnachweis zu einem
   Herkunftsnachweis auf/Namen des Bewerbers ist vorzulegen.
   5. Der Bewerber hat anhand eines Beispiels ein nachvollziehbares
   Abrechnungskonzept für:
   a) Spotmarktbeschaffung bei 34 Abnahmestellen;
   b) Terminmarktbeschaffung bei 34 Abnahmestellen.
   Zu liefern, das eine gesonderte Abrechnung des Fahrstroms
   berücksichtigt, da die BSAG die Härtefallklausel nach §§ 63 ff. EEG
   2017 in Anspruch nimmt.
   6. Eignungsnachweise eines Bewerbers dürfen sich grundsätzlich nur auf
   das Unternehmen des Bewerbers selbst beziehen und nicht auf sonstige
   konzernzugehörige Unternehmen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn
   entsprechende Erklärungen der konzernzugehörigen Unternehmen vorgelegt
   werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich
   der Bewerber bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der
   vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers vollumfänglich einzustehen.
   Des Weiteren müssen die konzernzugehörigen Unternehmen nachweisen, dass
   diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur
   Ausführung des Auftrags notwendig sind, verfügen können.
   Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied entsprechende
   Nachweise vorgelegt werden. Die Bewerbergemeinschaften müssen die
   Eignung für jedes Mitglied vollständig belegt werden. Die
   Eignungskriterien gemäß III.2.1. bis III.2.3. muss für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden
   die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
   D. h. entscheidend für das Bestehen des Teilnahmewettbewerbs ist, dass
   die Erfüllung aller geforderten Kriterien durch die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt wird; eine Erfüllung aller
   Kriterien durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist
   nicht erforderlich.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat der Bieter eine
   selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach deutschem Recht
   eines in der EU zugelassenen Kreditversicherers bzw. Kreditinstitutes
   in Höhe von 350 000 EUR vorzulegen für die Vertragslaufzeit von 3
   Jahren.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Die Rechnungsstellung für Fahrstrom und die Versorgung der Betriebshöfe
   hat getrennt zu erfolgen, da die BSAG die Härtefallregelungen nach §§
   63 ff. des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017)
   nutzt.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Die Rechtsform einer Bietergemeinschaft muss sicherstellen, dass die
   Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/06/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ablauf des Verfahrens:
   Die Zulassung zur Angebotsabgabe erfolgt nach den unter III.2. dieser
   Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien.
   1. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur vom Auftraggeber (AG)
   beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung
   ("Strombeschaffung 2021-2023") bis spätestens 15 Kalendertage
   schriftlich über die Plattform des Deutschen Ausschreibungsblattes vor
   Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei dem AG
   gestellt werden.
   Der AG wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen bis 7
   Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
   beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere
   Mitteilungen des AG werden, soweit sie Informationen enthalten, die für
   alle Bewerber von Interesse sind, auf der Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt. Alle Bewerber sind gehalten sich selbständig über
   den aktuellen Inhalt der Ausschreibung über die Vergabeplattform zu
   informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zur
   Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes auftreten, hat
   sich der betroffene Bewerber unverzüglich bei den entsprechenden
   Kontaktdaten unter I.1. dieser Bekanntmachung zu melden.
   2. Alle Eigenerklärungen sind vom Bewerber in Textform zu bestätigen
   und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die sonstigen unter den Abschnitten
   III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem
   Teilnahmeantrag beigefügt werden.
   3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei
   fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher
   Sprache beizufügen. Soweit Nachweise bzw. Erklärungen nicht in
   deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine Übersetzung in
   deutscher Sprache beizufügen.
   4. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden
   vom AG nicht erstattet.
   5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder
   sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen
   oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine
   derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der
   Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträgen
   vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die die
   geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
   enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat
   der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise
   und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den
   Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen
   und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
   geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
   Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der
   Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen
   vor.
   6. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft
   zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von
   allen Mitgliedern in Textform erstellte Bewerbergemeinschaftserklärung
   gem. Formular 1.5 des Teilnahmeantrags mit dem nachfolgenden Inhalt mit
   dem Teilnahmeantrag einzureichen:
    Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft
   beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und
   Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
    Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss
   und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, Erklärung,
   dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch
   haften und auf Nachfrage die Kartell-, wettbewerbs- und
   vergaberechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft nachweisen.
   7. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei
   Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass
   der Entschluss zur
   Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf.
   Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im
   Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
   Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft
   ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige
   Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur
   zulässig, sofern  objektiv  ein jedes der beteiligten Unternehmen für
   sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
   nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer
   Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
   versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch
   für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich,
   sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist
   der Auftraggeber berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern,
   zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiv
   Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
   8. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für
   Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise,
   Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt
   III.2.1.) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe
   oben, Abschnitt III.2.2.) und die technische Leistungsfähigkeit (siehe
   oben, Abschnitt III.2.3.) müssen lediglich für mindestens ein Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend,
   wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder
   gemeinsam erfüllt werden.
   9. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs
   die Anzahl der Bewerber so weit zu verringern (auf bis 3 Bewerber),
   dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des
   Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand
   sichergestellt ist (gem. § 45 Abs.3 SEKT-VO) und nur diese zu
   Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei
   Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das entscheidende
   Auswahlkriterium die technische Leistungsfähigkeit. Die Bewerber die
   der ausgeschriebenen Leistung in ihren Referenzen am nächsten kommen,
   erhalten einen Wertungsvorteil. Im Falle gleichwertiger Bewerbungen
   gilt als Stichkriterium die höchste Anzahl der nachgewiesenen
   Referenzen zur Versorgung von mindestens 1 Jahr von vergleichbaren
   Kunden, d. h. mindestens 20 GWh Jahresbedarf bei mindestens 10
   Abnahmestellen je Kunde.
   10. Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die die formelle und
   materielle Eignungsprüfung des Teilnahmeantrags im Teilnahmewettbewerb
   bestehen, werden von der Vergabestelle, separat zur Angebotsabgabe
   aufgefordert. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben
   stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   11. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem
   Teilnahmewettbewerb nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche
   Submission findet nicht statt. Die sonstige Kommunikation (z. B.
   Bewerber- bzw. Bieterfragen) muss ausschließlich über die
   Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes erfolgen.
   12. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer
   formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält
   sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in
   Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu
   stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem.§
   51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf
   nicht verzögert wird.
   13. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot
   abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in
   der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot
   ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art
   erörtert werden.
   Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auf der Grundlage
   der Erstanagebote zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen
   einzutreten gem. § 15 (4) SEKT-VO.
   14. Die Bieter werden ggfls. aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse
   der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten.
   Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten
   mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen
   Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden
   Ausführungen gefordert werden. Ansonsten können die überarbeiteten
   Angebote als endgültige Angebote gewertet werden. Von dem Ergebnis der
   Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen
   Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant,
   Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der
   jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere
   Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote
   berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder
   mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die
   verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen
   ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung
   für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält
   sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller Bieter zu
   ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten
   ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Senatorin für
   Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
   Postanschrift: Contrescarpe 72
   Ort: Bremen
   Postleitzahl: 28195
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4213612487
   Fax: +49 42149632311
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 1 34 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2020
References
   6. mailto:oliverwalter@bsag.de?subject=TED
   7. http://www.bsag.de/
   8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2020-0021
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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