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Ausschreibung: Archivierung - DE-Erfurt
Archivierung
Dokument Nr...: 234829-2020 (ID: 2020052009200749029)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
  DE-Erfurt: Archivierung
   2020/S 98/2020 234829
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   Thüringen
   Postanschrift: Augustinerstraße 38
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG
   Postleitzahl: 99084
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
   E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDL9F/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDL9F
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung für die Archivierung papierbasierter Unterlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79995100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Archivierung,
   Vernichtung und Entsorgung von papierbasierten Unterlagen (insbesondere
   von Papierakten und sonstigen analogen, nicht digitalisierten Medien).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79995100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   NUTS-Code: DEG
   Hauptort der Ausführung:
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Sternplatz 7
   01067 Dresden
   Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Erfassung,
   Übernahme und Lagerung von Papier-Akten und sonstigen analogen (nicht
   digitalisierten) Medien der AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen
   und Thüringen sowie deren Entsorgung und Vernichtung nach Ablauf der
   jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen.
   Der Auftragnehmer erfasst und übernimmt sukzessive bereits gelagerte
   Akten aus den Zentral- und Standortarchiven der Auftraggeberin zur
   weiteren Lagerung (initiale Übernahme). Darüber hinaus erfasst und
   übernimmt der Auftragnehmer zu archivierenden Akten aus dem laufenden
   Verwaltungsbetrieb (laufende Übernahme) sowie Archivgut, welches direkt
   von Dienstleistern der Auftraggeberin an den Auftragnehmer geliefert
   wird, zur Lagerung. Bei Bedarf stellt der Auftragnehmer archivierte
   Akten bzw. Akteninhalte auf Anforderung der Auftraggeberin sowohl in
   digitaler Form als auch in Papierform bereit und gliedert diese nach
   Ende der Nutzung wieder in sein Archiv ein. Nach Ablauf der
   Aufbewahrungsfrist hat die datenschutzgerechte Entsorgung und
   Vernichtung der Akten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
   Für sämtliche Vorgänge zur Verwaltung der archivierten Akten
   (Erfassung, Übernahme, Bereitstellung, Rücknahme, Ausgliederung und
   Vernichtung) unterhält der Auftragnehmer eine
   Aktenverzeichnis-Datenbank mit online- und browserbasiertem Zugang für
   Mitarbeiter der Auftraggeberin.
   Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als
   Anlage 1 nebst Anhängen 1 und 2 beigefügt.
   Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von
   Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die
   Auftraggeberin geht davon aus, dass im Rahmen der initialen Übernahme
   die Menge der zu erfassenden, übernehmenden und zu lagernden Akten von
   11 400 laufenden Metern am Ende des ersten Auslagerungsjahres auf 31
   400 laufende Meter am Ende des dritten Auslagerungsjahres steigt. Die
   geschätzte Menge der laufend zu erfassenden, zu übernehmenden und zu
   lagernden Akten können der als Anlage 1 den Vergabeunterlagen
   beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die
   voraussichtliche Anzahl der Anforderungen von digital und in Papierform
   bereitzustellenden Akten ist ebenfalls in der Leistungsbeschreibung
   dargestellt. Die voraussichtliche Menge der zu vernichtenden Akten wird
   in Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung detailliert ausgewiesen.
   Die Auftraggeberin schätzt, dass am Ende der Grundvertragslaufzeit von
   7 Jahren noch 25 900 laufende Meter Akten zu lagern sind und der
   gesamte Archivierungsbedarf während der weiteren Vertragslaufzeit
   aufgrund der zunehmenden Digitalisierung weiter sinkt.
   Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen
   kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Abweichungen sind bei sämtlichen
   in der Leistungsbeschreibung und in Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung
   enthaltenen Mengenangaben von jeweils bis zu 50 % möglich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2020
   Ende: 31/08/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Wird die Rahmenvereinbarung nicht 12 Monate vor Ablauf der vereinbarten
   Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sie sich jeweils um 24 Monate.
   Die Kündigungsfrist beträgt dann jeweils 12 Monate zum Ablauf des
   jeweiligen Verlängerungszeitraumes.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der
   Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3
   Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der
   Vergabeunterlagen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages
   lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3
   Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 800 000 EUR nachweisen können.
   Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde
   gelegt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art
   und Größe im Bereich Dokumentenarchivierung innerhalb der letzten 3
   Jahre unter Angabe
    des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines
   Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer;
    inhaltliche Beschreibung des Auftrages;
    Branche des Referenzauftraggebers;
    des Leistungszeitraumes;
    des Auftragsvolumens (Anzahl der laufenden Meter insgesamt und pro
   Jahr);
    des Rechnungswertes (soweit zulässig) unter Verwendung von Anlage 5
   der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.
   2) Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren,
   aufgesplittet pro Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 6 der
   Vergabeunterlagen,
   3) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder
   vergleichbar,
   4) Eigenerklärung zur Vernichtung gemäß DIN 66399, Schutzklasse 3 in
   der Sicherheitsstufe P4 (Anlage 7 der Vergabeunterlagen),
   5) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
   gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG oder vergleichbar.
   Hinweis zu Punkt 4) und 5): Soweit Teilleistungen durch einen
   Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, hat der Bieter eine
   Eigenerklärung des benannten Unterauftragnehmers zur Vernichtung gemäß
   DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P4 und den Nachweis
   einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52
   KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG oder vergleichbar für den benannten
   Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als
   geeignet, welche wenigstens 2 Referenzprojekte von vergleichbarer Art
   und vergleichbarem Umfang vorweisen können. Als vergleichbare
   Referenzauftraggeber werden alle öffentlichen Auftraggeber
   einschließlich Krankenversicherungen, Rentenversicherungen sowie andere
   Sozialversicherungsträger sowie Banken, Versicherungen und andere
   Finanzdienstleister angesehen. Das Referenzprojekt ist dann in seiner
   Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen in der Erfassung und Übernahme
   eines bestehenden Archivs (initiale Übernahme) sowie mit der Verwendung
   einer Aktenverzeichnis-Datenbank, die technisch vom Bieter
   administriert und nach Kundenanforderungen individuell angepasst wurde,
   nachweist. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der
   Aktenverzeichnis-Datenbank können auch durch separate Referenzprojekte
   nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang
   vergleichbar, wenn insgesamt wenigstens 20 000 laufende Meter, pro Jahr
   aber mindestens 10 000 laufende Meter Akten initial erfasst, übernommen
   und gelagert wurden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/06/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/06/2020
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw.
   Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
   auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([10]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
   g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
   werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
   für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
   eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen,
   2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
   Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch
   haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder
   der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in
   Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten
   Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von
   jedem Mitglied vorzulegen. Das gilt entsprechend für den unter Punkt
   III.1.3) geforderten Nachweis einer gültigen DIN ISO 9001 (oder
   vergleichbaren) Zertifizierung, die Eigenerklärung zur Vernichtung
   gemäß DIN 66399 sowie dem Nachweis einer gültigen Zertifizierung als
   Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG oder
   vergleichbar, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft die
   ausgeschriebenen Dienstleistungen erbringt. Die unter Punkt III.1.3)
   dieser Bekanntmachung genannten Referenzprojekte sowie die Darstellung
   der Mitarbeiterzahl sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
   gemeinschaftlich zu erbringen,
   3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen,
   die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den
   gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
   vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im
   Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B.
   Archivierung von weiteren papier- und nicht papierbasierten Medien,
   Aktenversand und -transporte) bis zu einem Auftragsvolumen von
   insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von
   dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen
   der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit
   Ausnahme des Preises vergeben werden,
   4) Die AOK PLUS ist während der Laufzeit des Vertrages zum Abruf aus
   dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Für die AOK PLUS service GmbH
   handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDL9F
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist ...
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/05/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   7. https://plus.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDL9F/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDL9F
  10. https://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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