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Ausschreibung: Dokumentenmanagement - DE-Dresden
Dokumentenmanagement
Dokument Nr...: 234681-2020 (ID: 2020052009192648905)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
DE-Dresden: Dokumentenmanagement
2020/S 98/2020 234681
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postanschrift: Landesgeschäftsstelle
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@kvsachsen.de
Fax: +49 351829600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kvsachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2253642/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (mit integriertem
Workflowmanagement) zur Nutzung in der Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen (KV Sachsen)
Referenznummer der Bekanntmachung: KVS-LGST-2020-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72512000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Alle Standorte und die zentrale IT der KV Sachsen sind über ein Virtual
Private Network (VPN) verbunden. Die Serverkomponenten der Anwendung
werden im zentralen Rechenzentrum am Standort der KV Sachsen (aktuell
am Standort in Dresden) betrieben.
Um die zunehmende Bearbeitung von Informationen auf elektronischem Weg
abzuwickeln und die standortübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern,
plant die KV Sachsen die landesweite Einführung eines ganzheitlichen
Dokumentenmanagementsystems (DMS) mit Funktionen zur Speicherung und
Archivierung von Dokumenten sowie deren Bereitstellung, zur Ablage von
Dokumenten in elektronischen Akten und einem integrierten
Workflowmanagement zur abteilungs- und standortübergreifenden
Vorgangsbearbeitung.
Die Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung des DMS,
Dienstleistungen, den Support sowie die Softwarepflege und -wartung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21
NUTS-Code: DED41
NUTS-Code: DED51
Hauptort der Ausführung:
Dresden
DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alle Standorte und die zentrale IT der KV Sachsen sind über ein Virtual
Private Network (VPN) verbunden. Die Serverkomponenten der Anwendung
werden im zentralen Rechenzentrum am Standort der KV Sachsen (aktuell
am Standort in Dresden) betrieben.
Um die zunehmende Bearbeitung von Informationen auf elektronischem Weg
abzuwickeln und die standortübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern,
plant die KV Sachsen die landesweite Einführung eines ganzheitlichen
Dokumentenmanagementsystems (DMS) mit Funktionen zur Speicherung und
Archivierung von Dokumenten sowie deren Bereitstellung, zur Ablage von
Dokumenten in elektronischen Akten und einem integrierten
Workflowmanagement zur abteilungs- und standortübergreifenden
Vorgangsbearbeitung.
Die Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung des DMS,
Dienstleistungen, den Support sowie die Softwarepflege und -wartung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der sich aus der Ausschreibung ergebende Vertrag ist unbefristet. Er
hat eine fest vereinbarte (initiale) Laufzeit bis zum 31.12.2023.
Beide Seiten können den Vertrag nach Ablauf der festen Laufzeit jeweils
zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss der anderen Seite
spätestens am 31. Oktober des betreffenden Jahres zugehen. Das
Kündigungsrecht besteht erstmals zum 31.12.2023.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistungen beauftragt der Auftraggeber nur optional:
1. Anbindung der Software Wilken Entire (Wilken Software Group),
2. Anbindung des KVAIPro QAIP Qualitäts-, Archivierungs-, Interface-
und Prozess-managementsystem (management systems GmbH),
3. Anbindung einer Übertragungssoftware zum Versand von Daten über ein
besonderes elektronisches Behördenpostfaches (beBPo),
4. Bereitstellen eines QES-Moduls im DMS, um Dokumente qualifiziert
elektronisch zu signieren und zu siegeln.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. unterzeichnete Erklärungen über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen_Anlage 7 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts,
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des
Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr
alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung
bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen,
3. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1. -2.) Abgabe der gültigen
Eintragungsbescheinigung in das AVPQ,
4. Soweit möglich, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie),
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zusätzlich eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen;
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist;
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt;
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
aus der hervorgeht, welche Leistungsteile welches Mitglied der
Bietergemeinschaft übernimmt.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die
fachliche Eignung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft
insgesamt nachweisen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die gemäß III.1.1. Punkt 1)-4) verlangten Unterlagen
mit dem Angebot vorlegen.
6. Falls der Bieter Kapazitäten Dritter in Anspruch nimmt, gilt
folgendes:
1) Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen
werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind
Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem
Angebot anzugeben. Mit dieser Formulierung ist der normale
Subunternehmer gemeint, den der Bieter eventuell einsetzen möchte.
Also mit anderen Worten ist der Bieter selbst geeignet, möchte aber
aus welchen Gründen auch immer einen Subunternehmer einsetzen.
Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung
stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht
vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise
gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und
behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von Ihnen zu
erbringenden Leistungen zu überprüfen.
2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen
Mitgliedern) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit
dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder
einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches
Nachunternehmers berufen möchte(n). Mit dieser Formulierung ist
gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser
Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich
die Eignung (z. B. die Referenz) über einen Subunternehmer verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass
ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen,
beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der
Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass
der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt,
auf die sich der Bieter beruft.
3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei
Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem
Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen
berufen möchten. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter
(ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom
Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B.
die Referenz) im Wege der Eignungsleihe (d. h. nicht über einen
Subunternehmer) verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass
ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen,
beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der
Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass
das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt,
auf die sich der Bieter beruft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Entfällt
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Projektreferenz_Anlage 6 - gemäß Pkt. 4.4. des Leistungs- u.
Anforderungskatalogs.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss nachweisen, dass er ein Dokumentenmanagementsystem mit
integriertem Workflowmanagement mit mindestens 250 Nutzerlizenzen in
den letzten 3 Jahren realisiert hat.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/06/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise
zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter
eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3.
Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und
der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und
Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf
einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und
vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [11]www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein
Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter
Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff.
VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020
References
6. mailto:vergabestelle@kvsachsen.de?subject=TED
7. http://www.kvsachsen.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2253642/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
11. http://www.lds.sachsen.de/
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