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Ausschreibung: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - DE-Baden-Baden
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 234669-2020 (ID: 2020052009191648873)
Veröffentlicht: 20.05.2020
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DE-Baden-Baden: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2020/S 98/2020 234669
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe-it@swr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.swr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/814a8631f6975436f2a433a0b35b73
66
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tonbanddigitalisierung und Kassation für den Südwestrundkfunk (TobaK
IV)
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der SWR als Auftraggeber befindet sich in einer Umstrukturierungsphase,
bedingt durch die finanzielle Lage und die zunehmende Digitalisierung.
Dies hat Auswirkungen nicht nur auf das Programm sondern auch auf die
Ausstattung und Ausrichtung seiner Funkhäuser und Regionalstudios.
Aufgrund beschlossener Maßnahmen müssen Archivlagerflächen abgebaut
werden, dabei sollen Anteile des Hörfunk-Programmvermögens
digitalisiert werden. Im Anschluss an vorhergehende Projekte zur
Digitalisierung von Tonbändern TobaK I bis TobaK III und zur Sicherung
der Bestände des Hörfunks sollen in diesem Projekt ca. 2,2 Millionen
Minuten Audiomaterial auf ca. 107 000 Tonbändern digitalisiert und im
Audiomassenspeicher archiviert werden. Der SWR verfügt weder über
räumliche u. personelle noch über technische Ressourcen in Form eines
Maschinenparks an Bandmaschinen, um die Räumung der Lagerflächen in dem
kurzen Zeitfenster selbst durchführen zu können, noch um die
Digitalisierung und Kassation zu leisten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 068 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13
NUTS-Code: DE14
NUTS-Code: DE126
NUTS-Code: DEC01
Hauptort der Ausführung:
Freiburg, Tübingen, Mannheim und Saarbrücken
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausräumen und Verpacken der Tonbänder an den Standorten FR, MA, SB, TÜ:
Anforderungen an die Transportbehälter;
Anfertigen von Packlisten.
Transport der Tonbänder von den Archivlagern an den Standorten FR, MA,
SB, TÜ in den Lagerbereich des Auftragnehmers:
Anforderungen an das Transportfahrzeug;
Sicherheit während des Transports (Transportkontrolle).
Sachgemäße Einlagerung der Tonbänder beim Auftragnehmer:
Anforderungen an den Lagerbereich;
Bedienen von ad hoc-Anforderungen.
Durchführen einer Pilotphase zur Qualitätskontrolle
Digitalisierung der Tonbänder:
Anforderungen an den Maschinenpark;
Anforderungen an den lokalen Massenspeicher beim Auftragnehmer;
Anforderungen an die Digitalisierung von ca. 107 000 Tonbändern mit
einer durchschnittlichen Bandlänge von 20,5 Minuten, insgesamt 2 200
000 Minuten, und deren Ergebnis;
Digitalisierung von einbändigen Produktionen;
Digitalisierung und Montage von mehrbändigen Produktionen;
Versenden von Tonbändern zur regelmäßigen Qualitätsüberprüfung;
sicherer digitaler Transfer zum Auftraggeber;
Berichtswesen.
Kassation und Entsorgung:
Die Räumung der Regale und Abholung der Tonbänder ist geplant für:
Standort Freiburg: 09.11.-20.11.2020;
Standort Mannheim: 09.11.-20.11.2020;
Standort Saarbrücken: 11.01.-15.1.2021 oder 27.01.-29.1.2021;
Standort Tübingen: 02.11.-6.11.2020.
Spätester Termin für das Ende der Tonbanddigitalisierung ist
31.12.2024.
Einlagerung der digitalisierten Tonbänder bis 31.12.2025.
Kassation ab 2.1.2026.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 068 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/11/2020
Ende: 02/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42
VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4 Bieterauskunft
mit Eigenerklärung ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen
beigefügt sein.
A1.2 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise
für die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt
nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft
eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten
Nachweise unter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen
vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in
Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
(LTMG) und Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
Unterauftragnehmer eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
folgenden Deckungssummen:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je
Schadensereignis gem. Ziffer 11. der Anlage 12 Allgemeine
Einkaufsbedingungen des SWR. Der Versicherungsschutz muss auch
Tätigkeitsschäden umfassen.
Oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
bestehenden De-ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
werden.
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger
Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der
Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt
statt:
B3.2 Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den
letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder
Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung:
3 Punkte Niedriger Zielerfüllungsgrad (ZEG): Eigenkapitalquote < 10
%;
6 Punkte Mittlerer ZEG: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 % 9
Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30
%;
12 Punkte Sehr hoher ZEG: Eigenkapitalquote >= 30 %.
B3.3 Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei
(Creditreform, CRIF Bürgel):
2 Punkte Niedriger ZEG: Schwache Bonität;
4 Punkte Mittlerer ZEG: Mittlere Bonität;
6 Punkte Hoher ZEG: Gute Bonität;
8 Punkte Sehr hoher ZEG: Sehr gute und hervorragende Bonität.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A4.1 Eigenerklärung, dass der vom Bieter vorgesehene Projektleiter
die deutsche oder englische Sprache fließend in Wort u. Schrift
beherrscht.
A4.2 Ein Referenzprojekt aus dem Bereich Digitalisierung von
Tonbandbeständen in vergleichbarer Art in den vergangenen 5
Jahren/Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zu:
Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner;
Auftragsvolumen;
Projektzeitraum (von-bis);
Eingesetzter Maschinenpark zur Digitalisierung;
Durchführung von Transport und Logistik.
A4.3 Beschreibung der Prozesse zur Wartung des beim Bieter für
Digitalisierungszwecke eingesetzten Maschinenparks.
A4.4 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
hinsichtlich der Lagerung von Tonbändern.
A4.5 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der
IT-Sicherheit hinsichtlich der Digitalisierung von Tonbändern und der
Speicherung der Digitalisierungsergebnisse.
A4.6 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt
vorgenommen:
B4.2 Bewertung des Referenzprojekts in Form einer vergleichenden
Bewertung. Es wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach
Projektlaufzeit, Projektinhalt, Ausstattung des Maschinenparks sowie
Transport- und Logistikprozessen bewertet. Die Bewertung erfolgt
dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der
ausgeschriebenen Leistung (ZEG) nahe kommt:
8 Punkte Niedriger ZEG: Die Referenz kommt nur in einem der
vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen
Leistung nahe;
16 Punkte Mittlerer ZEG: in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem
;
24 Punkte Hoher ZEG: in 3 der vorgegebenen Teilbereiche dem ;
32 Punkte Sehr hoher ZEG: in allen vier Teilbereichen dem .
B4.3 Bewertung der Prozesse zur Wartung des beim Bieter für
Digitalisierungszwecke eingesetzten Maschinenparks in Form
vergleichender Bewertung.
4 Punkte Geringer ZEG Geringe Prozesstiefe + ausreichende
Wartungsprozesse;
8 Punkte Mittlerer ZEG Mittlere Prozesstiefe + befriedigend
umgesetzte Wartungsprozesse;
12 Punkte Hoher ZEG Hohe Prozesstiefe + gut umgesetzte
Wartungsprozesse;
16 Punkte Sehr hoher ZEG Sehr hohe Prozesstiefe, ausgereifte +
sehr gut umgesetzte Wartungsprozesse.
B4.4 Bewertung der beim Bieter implementierten Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich der Lagerung von Tonbändern
in Form einer vergleichenden Bewertung hinsichtlich Maßnahmen wie
Perimterschutz, Einbruchschutz, Brandmeldung, Brandlöschung, Meldung
von Gefahren, etc.:
2 Punkte Geringer ZEG Beim Bieter sind mehr als 40 % der für eine
Lagerung empfohlenen Maßnahmen implementiert;
4 Punkte Mittlerer ZEG mehr als 60 % der implementiert;
6 Punkte Hoher ZEG mehr als 80 % der implementiert;
8 Punkte Sehr hoher ZEG mehr als 90 % der implementiert.
B4.5 Bewertung der beim Bieter implementierten Maßnahmen und Prozesse
zur Gewährleistung der IT-Sicherheit hinsichtlich der Digitalisierung
von Tonbändern und der Speicherung der Digitalisierungsergebnisse.
2 Punkte Geringer ZEG Beim Bieter sind mehr als 40 % der
erforderlichen Maßnahmen und Prozesse zur Erfüllung des Schutzbedarfs
implementiert;
4 Punkte: Mittlerer ZEG mehr als 60 % der implementiert;
6 Punkte Hoher ZEG mehr als 80 % der implementiert.;
8 Punkte Sehr hoher ZEG mehr als 90 % der implementiert.
B4.6 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für
Qualitätsmanagement:
4 Punkte Geringer ZEG QM befriedigend umgesetzt;
8 Punkte Mittlerer TEG QM gut ein- und umgesetzt;
12 Punkte Hoher ZEG QM sehr gut ein und umgesetzt;
16 Punkte Sehr hoher ZEG QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie
geprüft (Zertifikat).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung:
Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG);
Formaler Teil A der VU's gem. Kapitel 3.4 Verpflichtung auf
Vertraulichkeit ff.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene
Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5/6 2 Tariftreueerklärung)
oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter
beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem
Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt
sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/07/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2020
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird
ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020
References
6. mailto:vergabe-it@swr.de?subject=TED
7. http://www.swr.de/
8. https://www.swr.de/ausschreibungen
9. https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/814a8631f6975436f2a433a0b35b7366
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