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Ausschreibung: Münzen - DE-Berlin
Münzen
Dokument Nr...: 233145-2020 (ID: 2020052009073647379)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
DE-Berlin: Münzen
2020/S 98/2020 233145
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
oder Vertreter im Amt
E-Mail: [6]Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de
Telefon: +49 228-99358681398
Fax: +49 228-99358681645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bva.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328741
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328741
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung von 2-Euro-Sammlermünzsets 2021 Sachsen-Anhalt aus der
Serie Bundesländer in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz
(Münze Deutschland)
Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-163/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18512100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Herstellung von 2-Euro-Sammlermünzsets 2021 Sachsen-Anhalt aus der
Serie Bundesländer in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz
(Münze Deutschland).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18512100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin
München
Stuttgart
Karlsruhe und Hamburg und die Deutsche Post AG
92637 Weiden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für den Auftraggeber, das Bundesverwaltungsamt, sind 25.000 Exemplare
mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 30 000 Stück eines
2-Euro-Sammlermünzensets 2021 Sachsen-Anhalt in der Prägequalität
Stempelglanz und 30 000 Exemplare mit der Option der Erhöhung bis auf
maximal 40 000 Stück eines 2-Euro-Sammlermünzensets 2021
Sachsen-Anhalt in der Prägequalität Spiegelglanz herzustellen und zu
konfektionieren. Die hierfür zu verwendenden Sammlermünzen werden
Von den 5 deutschen Prägestätten hergestellt und dem AN geliefert. Nach
der Fertigstellung sind die 2-Euro- Sammlermünzensets zur Abholung für
den Dienstleister Deutsche Post AG, 92637 Weiden, bereit zu stellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/08/2020
Ende: 30/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es sind 25.000 Exemplare mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 30
000 Stück eines 2-Euro-Sammlermünzensets 2021 Sachsen-Anhalt in der
Prägequalität Stempelglanz und 30.000 Exemplare mit der Option der
Erhöhung bis auf maximal 40 000 Stück eines 2-Euro-Sammlermünzensets
2021 Sachsen-Anhalt in der Prägequalität Spiegelglanz herzustellen
und zu konfektionieren.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
auf die Herstellung von Münzronden,
Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss
ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere
hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen
Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den
Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer
akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2020) in Kopie,
Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot
abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer
Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung
ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen,
die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur
die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im
Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum
vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen
Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015
in Bezug auf den Herstellungsprozess;
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich
des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
auf die Herstellung von Münzronden.
Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
sollen (Eigenerklärung)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche
Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die
konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der
Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die
konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden
(§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis
der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars
für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom
06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten
Nachweisen inhaltlich entsprechen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/06/2020
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die
bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten
lesbar t>eivorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind.
Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die
Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende
Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen
und berunichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten
anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der
Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in
Anspruch genommen werden die im Auftragsfall die konkrete Leistung
erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).lm
FAii der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen
eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die
Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die
erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der
Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise
nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitaten zur Verfügung
stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
(einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst
Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der
Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen,
die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche
Übersetzung beizufügen!
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2020
References
6. mailto:Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de?subject=TED
7. http://www.bva.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328741
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328741
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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