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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Garmisch-Partenkirchen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 146191-2020 (ID: 2020032609161639656)
Veröffentlicht: 26.03.2020
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  DE-Garmisch-Partenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2020/S 61/2020 146191
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Markt Garmisch-Partenkirchen
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Garmisch-Partenkirchen
   NUTS-Code: DE21D
   Postleitzahl: 82467
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]hochbau@gapa.de
   Telefon: +49 88219100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://buergerservice.gapa.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Realisierungswettbewerb Wohnanlage Burgrain Bezahlbarer Wohnraum
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer
   Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Garmisch-Partenkirchen,
   Ortsteil Burgrain sowie die Planung der dazugehörigen Freianlagen.
   Die Marktgemeinde plant auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei an
   der Steigfeldstraße im Ortsteil Burgrain eine Wohnanlage im kommunalen
   Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) zu errichten. Entstehen sollen
   vorwiegend Zwei- und Dreizimmerwohnungen in einem oder mehreren
   Gebäuden. Das Grundstück, das bebaut werden soll, ist knapp 4 000 m^2
   groß. Es wird keine genaue Vorgabe gemacht, wie viele Wohnungen bzw.
   welche Brutto-Grundfläche (BGF) geschaffen werden sollen  eine
   geeignete Dichte für den Standort zu finden ist Teil der
   Wettbewerbsaufgabe.
   Die Gemeinde erwartet sich durch den Wettbewerb nicht nur einen Ausbau
   des Wohnraumangebots, sondern auch eine Stärkung des Standorts.
   Entstehen sollen Gebäude und Freiflächen, die das nachbarschaftliche
   Miteinander fördern und einen Beitrag zur Baukultur leisten. Dabei gilt
   es, das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen zu
   verlieren und nachhaltig und kostengünstig zu bauen.
   Insgesamt möchte die Gemeinde mit dem Projekt ihrer Vorbildfunktion
   gerecht werden und ein kostengünstiges, lebenswertes Wohnen im
   Ortsgebiet ermöglichen.
   Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den
   Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Beginn der Planung ist unmittelbar
   nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr.
   8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens vorgesehen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Städtebauliche Qualität;
    Qualität der Freianlagen und Nebenanlagen;
    Architektonische und gestalterische Qualität;
    Effizienz der inneren und äußeren Erschließung;
    Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms;
    Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 186-452953
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   13/03/2020
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 13
   Anzahl der beteiligten KMU: 13
   Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Offizielle Bezeichnung: hirNer & Riehl Architekten und Stadplaner
   PartmbB mit Lex Kerfers Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner, Bockhorn
   Postanschrift: Herzog-Heinrich-Str. 20
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]info@hirnerundriehl.de
   Telefon: +49 89218984430
   Internet-Adresse: [10]https://www.hirnerundriehl.de/
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Offizielle Bezeichnung: Michels Architekturbüro GmbH mit Schönherr
   Landschaftsarchitekten PartmbB, Berlin (früher Herrburg
   Landschaftsarchitekten)
   Postanschrift: Karl-Marx-Allee 90a
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10243
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]mail@mic-arc.de
   Telefon: +49 30440104390
   Internet-Adresse: [12]https://mic-arc.de/de
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Offizielle Bezeichnung: Hahn Wensch Architekten mit NMM [Nicole M.
   Meier] Landschaftsarchitektur, München
   Postanschrift: Aberlestr. 18
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 81371
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]mail@hahnwensch.de
   Internet-Adresse: hahnwensch.de
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die
   Vergabeplattform zu stellen. Fragen zur Bewerberauswahl, die nicht 10
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr
   beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden
   ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung
   Vergabeplattform
   [14]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=1755
   82 eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die
   Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform
   selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der
   Bewerbungsunterlagen zu informieren.
   Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14
   Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des
   Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Der Markt
   Garmisch-Partenkirchen schließt mit dem Sieger des
   Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren
   Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Im Falle
   einer Realisierung werden mindestens die Leistungsphasen 2 bis
   einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe
   entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht
   nicht.
   Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen
   vorgesehen:
    Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9;
    Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9;
   Eignungskriterien
   Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das
   Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die
   Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
   Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische
   Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den
   Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage
   eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes
   Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft) und
   Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im
   Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung
   im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang
   XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig
   ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
   Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die
   Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
   Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden
   Mindestdeckungssummen:
   Architekt: 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach-
   und Vermögensschäden;
   Landschaftsarchitekt: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR
   für Sach- und Vermögensschäden; die Deckung muss für das Objekt über
   die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [16]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/03/2020
References
   6. mailto:hochbau@gapa.de?subject=TED
   7. https://buergerservice.gapa.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:452953-2019:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:info@hirnerundriehl.de?subject=TED
  10. https://www.hirnerundriehl.de/
  11. mailto:mail@mic-arc.de?subject=TED
  12. https://mic-arc.de/de
  13. mailto:mail@hahnwensch.de?subject=TED
  14. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=175582
  15. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
  16. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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