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Ausschreibung: Chipkarten - DE-Bergisch Gladbach
Chipkarten
Datenverarbeitung
Druckereidienste
Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 143201-2020 (ID: 2020032509060936590)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
DE-Bergisch Gladbach: Chipkarten
2020/S 60/2020 143201
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK eGK-Beschaffung GbR
Postanschrift: Kölner Str. 3
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3,
51429 Bergisch Gladbach, z.Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred
Neu
E-Mail: [6]sabine.altenhain@telematikk.de
Telefon: +49 2204/912344021
Fax: +49 2204/912344399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.subreport-elvis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E17389464
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E17389464
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen
Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30162000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S.
1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet,
für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und
zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine
NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die
erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum
Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der
Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den
Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR
beteiligten Krankenkassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72310000
79810000
75122000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion,
Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer
Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie
die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen für die an der IKK
eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden
Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich
insgesamt 8 761 920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu
personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt
sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
2020: 244 400 eGK G2,
2021: 1 579 100 eGK G2,
2022: 2 893 577 eGK G2,
2023: 3 029 443 eGK G2,
2024: 1 015 400 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der
Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406
PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte
Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die
Vertragslaufzeit:
2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe,
2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe,
2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe,
2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe,
2024: 1 045 400 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die
tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können
davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des
vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des
Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen
aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C 1
beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich
entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu
haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre
Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die
Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die
Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die
Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem
Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf
Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK
eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem
Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten
Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen
auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen
Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.11.2020. Alle
Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der
Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der
organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die
wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei
der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3)
dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den
Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und
vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen)
kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese
müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE
TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic
(Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von
Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine
Übermittlung/ Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen.
In Umschlägen übersandte/ übergebene Arbeitsproben werden nicht
akzeptiert.
Auf der Vorderseite des Päckchens/ Paketes muss deutlich erkennbar
folgender Hinweis angebracht sein.
Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR
Nicht vor dem 15.5.2020, 12.00 Uhr öffnen! Die Arbeitsproben sind
darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu
kennzeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des
jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter
als 12 Monate).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die
Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht
älter als 12 Monate);
2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR pro Schadensfall
jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und
rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass
eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die
geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende
Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen
wird (nicht älter als 12 Monate);
3) Sofern in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die
Veröffentlichung von Geschäftsberichten gesetzlich vorgegeben ist, sind
die Berichte der letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen;
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz
für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen
jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben
für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2.: Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder
abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000 EUR pro
Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang,
Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss
vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von
mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12
Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich
vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom
jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen;
2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den
jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und
Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den
Druck der Begleitschreiben/ Kartentransportbogen und den Versand der
elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/ PUK-Briefe vorgesehen
sind.
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem
Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2 500 000 Mikroprozessorkarten in
einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die
Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der Karten bilden die zum
Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen
der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt
gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. Änderungen zur eGK
Spezifikation) der gematik. Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens im Supplement zum EU-Amtsblatt
geltenden Spezifikationen und weiteren Dokumente der gematik zur eGK
G2, die auch im Fachportal auf der Internetseite [10]www.gematik.de
veröffentlicht sind, sind der Leistungsbeschreibung als Zusätzliche
Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Spezifikationen und ergänzenden
Dokumente der gematik sind in der jeweils gültigen und aktuellen
Version zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die laufende Prüfung und
Beschaffung der aktuellsten Versionen selbst verantwortlich.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere
Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung
der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich
aus allgemeinen datenschutzrechtlichen, den
sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik
ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und
Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen
sind vor Leistungsbeginn bis zum 1.7.2020 durch ein
Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters
nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit
fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu
gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau
sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf
Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von
jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen
zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden (Teil D 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3)
aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen
Mindestanforderungen an die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem
Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und
Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der
Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung
seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die
aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen
vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur
auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht
werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur
Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1
S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der
Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist
ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter durch
eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu
führen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und
Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters
durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen
zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der
Auftraggeber auch die Vorlage einer mit den entsprechenden Angaben
ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind soweit vorgesehen die den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den
in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link
gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes
und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise
oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht
vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung
einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert
werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs.
3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb
der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach
Absendung der Nachforderung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des
Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im
Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach
dieser Veröffentlichung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des
Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2020
References
6. mailto:sabine.altenhain@telematikk.de?subject=TED
7. http://www.subreport-elvis.de/
8. https://www.subreport.de/E17389464
9. https://www.subreport.de/E17389464
10. http://www.gematik.de/
11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
12. http://www.bundeskartellamt.de/
13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
14. http://www.bundeskartellamt.de/
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