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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 138984-2020 (ID: 2020032309144332058)
Veröffentlicht: 23.03.2020
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  DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 58/2020 138984
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
   Postanschrift: Arcisstraße 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hr. Markus Haggenmiller
   E-Mail: [6]haggenmiller@zv.tum.de
   Telefon: +49 8928922141
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.tum.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
   Postanschrift: Brienner Str. 29
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Christoph Richter
   E-Mail: [9]richter@lutzabel.com
   Telefon: +49 895441470
   Fax: +49 8954414799
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.lutzabel.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Universität
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   TUM Wohnungsbörse
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10366/2019 (1/2020)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Pflege einer digitalen
   Wohnungsbörse für die Technische Universität München (TUM).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Technische Universität München
   Arcisstraße 21
   80333 München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Wohnungsbedarf an der Technischen Universität München (TUM) von
   unterschiedlichsten Zielgruppen ist enorm. Eine zentrale
   Wohnraumdatenbank soll der problematischen Wohnungssituation in München
   begegnen und alle TUM-Angehörigen auf Wohnungssuche erheblich
   unterstützen. Zudem soll die Attraktivität der TUM für potenzielle
   Studierende (die aus Wohnungsnot bisher nicht kommen können) sowie als
   Arbeitgeber (speziell auch für internationale Wissenschaftler) durch
   eine optimierte Wohnraumvermittlung gesteigert werden. Hierfür soll
   eine umfassende digitale Plattform entstehen, die neben einer
   öffentlichen (für TUM-Angehörige sichtbar) und nicht-öffentlichen (nur
   für TUM Verwaltung sichtbar) Angebotsdatenbank auch das
   Wohnungsanfragemanagement und die Vermieterverwaltung umfasst. Diese
   Plattform soll von dem künftigen Auftragnehmer individuell für die TUM
   erstellt, implementiert, betrieben und gepflegt werden. Die Bieter
   sollen in Ansehung der vorgenannten Zielsetzung auf der Grundlage einer
   funktionalen Leistungsbeschreibung, d. h. einer rahmenartigen
   Beschreibung der Leistungs- und Funktionsanforderungen sowie
   technischen Spezifikationen, eine Lösung in Gestalt eines
   Durchführungskonzepts erarbeiten und ein Angebot für dessen
   Realisierung unterbreiten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um
   (weitere) 24 Monate zu verlängern. Es besteht diesbezüglich keine
   Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung der
   Verlängerungsoption erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des
   Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform.
   Der Auftraggeber wird sich bemühen, die optionale Vertragsverlängerung
   frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und
   abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs der optionalen
   Vertragsverlängerung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt
   angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine
   Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass
   zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit
   und/oder Umfang vorab nicht absehbar war. Derartige Leistungen werden
   durch den Auftraggeber optional abgerufen. Es besteht diesbezüglich
   keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung einer
   Option erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers
   gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber
   wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4
   Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im
   Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den
   im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem
   Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der
   Auftragnehmer muss zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen
   personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung
   zumindest einplanen.
   1. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Implementierung zusätzlicher
   Funktionen zur Ergänzung der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung
   dargestellten Hauptleistungen abrufen. Dies betrifft Funktionen, die
   nicht bereits unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung als
   Hauptleistung benannt sind und für deren Erbringung nicht andere
   bereits benannte Funktionen gestrichen werden können (i. S. e. Change
   Requests), sondern die zusätzlich implementiert werden sollen (bspw.
   eine zusätzliche Schnittstelle, die nicht bereits in dieser
   Leistungsbeschreibung benannt ist). Der zeitliche Umfang zur
   Implementierung derartiger zusätzlichen Funktionen ist auf maximal 20
   Personentage á 8 Zeitstunden begrenzt. Da, abgesehen von dem
   vorgenannten zeitlichen Höchstumfang, seitens des Auftraggebers noch
   nicht absehbar ist, welche zusätzlichen Funktionen im Einzelnen
   gegebenenfalls erforderlich sein können und welchen zeitlichen Umfang
   deren Implementierung umfassen wird, erfolgt die diesbezügliche
   Vergütung nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu
   dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
   2. Im Bereich der Anwenderunterstützung wird es gegebenenfalls
   erforderlich sein, als optionale Leistungen Schulungen in folgendem
   Höchstumfang durchzuführen: Durchführung von 3 x 3 Stunden
   Anwenderschulung, mit jeweils max. 12 Teilnehmer/innen, in den
   Räumlichkeiten der TUM. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer
   im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro Schulung.
   3. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Weiterentwicklung der gemäß
   Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung zu erstellenden Individualsoftware
   als optionale Leistung abrufen. Die Vergütung für eine
   Weiterentwicklung der Individualsoftware erfolgt nach dem tatsächlich
   anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im
   Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
   4. Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um
   (weitere) 24 Monate zu verlängern. Im Falle der optionalen
   Vertragsverlängerung sind in dem zusätzlichen Leistungszeitraum der
   Betrieb, die Wartung und Pflege der Individualsoftware fortzuführen.
   Die Vergütung erfolgt über eine monatliche Pauschale.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S.
   d. §§ 123, 124 GWB,
   II) Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik
   Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des
   Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine
   Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
   Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen
   ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand
   wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum
   Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist.
   Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des
   Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden,
   dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand
   wiedergibt/wiedergeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs-
   bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang
   mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig
   versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
   250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für
   Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei
   einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
   mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
   Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine
   Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
   abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung
   abzuschließen.
   II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die
   jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
   und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
   Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs-
   bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang
   mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig
   versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
   250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für
   Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei
   einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
   mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
   Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine
   Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
   abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung
   abzuschließen.
   II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die
   jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
   und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
   Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur
   Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
   1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6
   festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit
   im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der
   ausschreibungsgegenständliche Bereich ist die konzeptionelle und
   IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie
   deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich
   nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie
   eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst
   sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in
   konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
   2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen
   werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche
   Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
   3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und
   Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der
   Auftragsbekanntmachung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie
   bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular /
   React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum
   Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
   II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete
   Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von
   Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer
   Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen
   (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim
   Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss
   klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied
   zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte
   der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von
   einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend
   genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
   Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an
   vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
   Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt
   werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.
   ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen
   vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen
   gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen
   sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils
   vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für
   die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
   1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte
   des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder,
   im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung
   desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das
   Referenzprojekt erbracht hat.
   2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum
   31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch
   fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
   3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der
   Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen
   ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang
   sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei
   der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen
   für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt)
   aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige /
   einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert
   worden ist.
   4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung
   und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege
   und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
   III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete,
   geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung
   vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
   jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
   Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung
   der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
   Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines
   Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der
   Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle
   jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
   werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen
   des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an
   diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen)
   Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des
   Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle
   im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen)
   Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters
   gelten folgende Mindestanforderungen:
   1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche
   Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter
   namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das
   Referenzprojekt erbracht hat.
   2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017
   bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum
   31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
   3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in
   der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen)
   Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar
   ist.
   Dies ist der Fall, wenn
   (I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt,
   in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu
   diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine
   funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt
   und implementiert worden ist;
   (II) der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem
   Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur
   Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
   1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6
   festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit
   im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der
   ausschreibungsgegenständliche Bereich ist die konzeptionelle und
   IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie
   deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich
   nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie
   eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst
   sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in
   konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
   2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen
   werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche
   Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
   3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und
   Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der
   Auftragsbekannt-machung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie
   bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular /
   React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum
   Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
   II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete
   Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von
   Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer
   Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen
   (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim
   Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss
   klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied
   zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte
   der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von
   einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend
   genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
   Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an
   vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
   Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt
   werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.
   ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen
   vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen
   gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen
   sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils
   vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für
   die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
   1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte
   des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder,
   im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung
   desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das
   Referenzprojekt erbracht hat.
   2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum
   31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch
   fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
   3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der
   Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen
   ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang
   sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei
   der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen
   für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt)
   aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige /
   einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert
   worden ist.
   4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung
   und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege
   und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
   III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete,
   geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung
   vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
   jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
   Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung
   der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
   Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines
   Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der
   Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle
   jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
   werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen
   des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an
   diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen)
   Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des
   Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle
   im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen)
   Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters
   gelten folgende Mindestanforderungen:
   1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche
   Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen
   Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter
   namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das
   Referenzprojekt erbracht hat.
   2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017
   bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum
   31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
   3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in
   der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen)
   Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar
   ist.
   Dies ist der Fall, wenn
   (I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt,
   in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu
   diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine
   funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt
   und implementiert worden ist;
   (II)  der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem
   Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/04/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wird
   darauf hingewiesen, dass ein mit dem Vergabeverfahren vorbefasstes
   Unternehmen, welches die TUM bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
   beraten hat (sog. Projektant), gegenüber der TUM sein Interesse an
   einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren bekundet hat.
   Vor diesem Hintergrund hat die TUM folgende Maßnahmen ergriffen, um für
   den Fall einer Teilnahme einen etwaig bestehenden Wissensvorsprung des
   Projektanten auszugleichen:
   Erstens werden Unterlagen, die der Projektant im Rahmen der
   Vorbereitung erstellt hat, im Einzelnen die Dateien
   Projektant_Überblick (Anlage 7), Projektant_Nutzerbefragung (Anlage
   8) und Projektant_Fachkonzept (Anlage 9), den Vergabeunterlagen
   beigefügt (Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt
   der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung
   unterscheiden; für die Angebotserstellung ist allein die
   Leistungsbeschreibung maßgeblich!).
   Zweitens werden längere Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen
   eingeräumt, als gesetzlich mindestens vorgesehen, um allen Unternehmen
   ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Vergabeunterlagen
   vertraut zu machen.
   Drittens wird das gesamte Vergabeverfahren ohne die Beteiligung des
   Projektanten durchgeführt; dies betrifft insbesondere Wertungs- und
   Auswahlentscheidungen.
   Viertens ist in technischer Hinsicht sichergestellt, dass der
   Projektant spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung
   keinen (auftraggeberseitigen) Zugriff auf den Projektraum dieses
   Vergabeverfahrens und/oder Netzlaufwerke / Ordner der TUM hat, auf bzw.
   in denen Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
   abgelegt sind oder werden, und/oder auch nicht auf sonstigem Weg
   Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen / Unterlagen
   erhalten kann.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD47E
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern  Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [13]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
   mmer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2
   GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10
   Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über
   das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2020
References
   6. mailto:haggenmiller@zv.tum.de?subject=TED
   7. http://www.tum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents
   9. mailto:richter@lutzabel.com?subject=TED
  10. http://www.lutzabel.com/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E
  12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  13. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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