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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 138984-2020 (ID: 2020032309144332058)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 58/2020 138984
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Postanschrift: Arcisstraße 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Markus Haggenmiller
E-Mail: [6]haggenmiller@zv.tum.de
Telefon: +49 8928922141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.tum.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Brienner Str. 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Christoph Richter
E-Mail: [9]richter@lutzabel.com
Telefon: +49 895441470
Fax: +49 8954414799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.lutzabel.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
TUM Wohnungsbörse
Referenznummer der Bekanntmachung: 10366/2019 (1/2020)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Pflege einer digitalen
Wohnungsbörse für die Technische Universität München (TUM).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Technische Universität München
Arcisstraße 21
80333 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Wohnungsbedarf an der Technischen Universität München (TUM) von
unterschiedlichsten Zielgruppen ist enorm. Eine zentrale
Wohnraumdatenbank soll der problematischen Wohnungssituation in München
begegnen und alle TUM-Angehörigen auf Wohnungssuche erheblich
unterstützen. Zudem soll die Attraktivität der TUM für potenzielle
Studierende (die aus Wohnungsnot bisher nicht kommen können) sowie als
Arbeitgeber (speziell auch für internationale Wissenschaftler) durch
eine optimierte Wohnraumvermittlung gesteigert werden. Hierfür soll
eine umfassende digitale Plattform entstehen, die neben einer
öffentlichen (für TUM-Angehörige sichtbar) und nicht-öffentlichen (nur
für TUM Verwaltung sichtbar) Angebotsdatenbank auch das
Wohnungsanfragemanagement und die Vermieterverwaltung umfasst. Diese
Plattform soll von dem künftigen Auftragnehmer individuell für die TUM
erstellt, implementiert, betrieben und gepflegt werden. Die Bieter
sollen in Ansehung der vorgenannten Zielsetzung auf der Grundlage einer
funktionalen Leistungsbeschreibung, d. h. einer rahmenartigen
Beschreibung der Leistungs- und Funktionsanforderungen sowie
technischen Spezifikationen, eine Lösung in Gestalt eines
Durchführungskonzepts erarbeiten und ein Angebot für dessen
Realisierung unterbreiten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um
(weitere) 24 Monate zu verlängern. Es besteht diesbezüglich keine
Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung der
Verlängerungsoption erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform.
Der Auftraggeber wird sich bemühen, die optionale Vertragsverlängerung
frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und
abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs der optionalen
Vertragsverlängerung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt
angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine
Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass
zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit
und/oder Umfang vorab nicht absehbar war. Derartige Leistungen werden
durch den Auftraggeber optional abgerufen. Es besteht diesbezüglich
keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung einer
Option erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers
gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber
wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4
Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im
Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den
im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem
Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der
Auftragnehmer muss zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen
personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung
zumindest einplanen.
1. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Implementierung zusätzlicher
Funktionen zur Ergänzung der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung
dargestellten Hauptleistungen abrufen. Dies betrifft Funktionen, die
nicht bereits unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung als
Hauptleistung benannt sind und für deren Erbringung nicht andere
bereits benannte Funktionen gestrichen werden können (i. S. e. Change
Requests), sondern die zusätzlich implementiert werden sollen (bspw.
eine zusätzliche Schnittstelle, die nicht bereits in dieser
Leistungsbeschreibung benannt ist). Der zeitliche Umfang zur
Implementierung derartiger zusätzlichen Funktionen ist auf maximal 20
Personentage á 8 Zeitstunden begrenzt. Da, abgesehen von dem
vorgenannten zeitlichen Höchstumfang, seitens des Auftraggebers noch
nicht absehbar ist, welche zusätzlichen Funktionen im Einzelnen
gegebenenfalls erforderlich sein können und welchen zeitlichen Umfang
deren Implementierung umfassen wird, erfolgt die diesbezügliche
Vergütung nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu
dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
2. Im Bereich der Anwenderunterstützung wird es gegebenenfalls
erforderlich sein, als optionale Leistungen Schulungen in folgendem
Höchstumfang durchzuführen: Durchführung von 3 x 3 Stunden
Anwenderschulung, mit jeweils max. 12 Teilnehmer/innen, in den
Räumlichkeiten der TUM. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer
im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro Schulung.
3. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Weiterentwicklung der gemäß
Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung zu erstellenden Individualsoftware
als optionale Leistung abrufen. Die Vergütung für eine
Weiterentwicklung der Individualsoftware erfolgt nach dem tatsächlich
anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im
Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
4. Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um
(weitere) 24 Monate zu verlängern. Im Falle der optionalen
Vertragsverlängerung sind in dem zusätzlichen Leistungszeitraum der
Betrieb, die Wartung und Pflege der Individualsoftware fortzuführen.
Die Vergütung erfolgt über eine monatliche Pauschale.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S.
d. §§ 123, 124 GWB,
II) Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des
Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine
Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen
ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand
wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum
Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist.
Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des
Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden,
dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand
wiedergibt/wiedergeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs-
bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang
mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig
versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für
Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei
einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine
Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung
abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die
jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs-
bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang
mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig
versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für
Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei
einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine
Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung
abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die
jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur
Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6
festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit
im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der
ausschreibungsgegenständliche Bereich ist die konzeptionelle und
IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie
deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich
nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie
eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst
sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in
konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen
Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen
werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche
Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und
Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der
Auftragsbekanntmachung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie
bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular /
React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum
Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete
Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von
Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer
Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen
(der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim
Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss
klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied
zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte
der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von
einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend
genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an
vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt
werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.
ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen
vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen
gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen
sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils
vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für
die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte
des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder,
im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung
desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das
Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum
31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch
fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang
sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei
der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen
für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt)
aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige /
einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert
worden ist.
4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung
und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege
und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen
Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete,
geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung
vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung
der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines
Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der
Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der
Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle
jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom
Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen
des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an
diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen)
Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des
Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle
im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen)
Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters
gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche
Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen
Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter
namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das
Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017
bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum
31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in
der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen)
Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar
ist.
Dies ist der Fall, wenn
(I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt,
in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu
diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine
funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt
und implementiert worden ist;
(II) der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem
Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur
Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6
festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit
im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der
ausschreibungsgegenständliche Bereich ist die konzeptionelle und
IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie
deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich
nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie
eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst
sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in
konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen
Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen
werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche
Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und
Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der
Auftragsbekannt-machung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie
bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular /
React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum
Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete
Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von
Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer
Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen
(der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim
Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss
klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied
zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte
der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von
einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend
genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an
vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt
werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.
ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen
vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen
gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen
sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils
vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für
die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte
des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder,
im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung
desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das
Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum
31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch
fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang
sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei
der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen
für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt)
aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige /
einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert
worden ist.
4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung
und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege
und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen
Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete,
geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung
vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung
der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines
Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der
Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der
Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle
jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom
Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen
des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an
diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen)
Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des
Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle
im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen)
Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters
gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche
Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen
Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter
namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das
Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017
bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum
31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in
der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen)
Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar
ist.
Dies ist der Fall, wenn
(I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt,
in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu
diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine
funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt
und implementiert worden ist;
(II) der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem
Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wird
darauf hingewiesen, dass ein mit dem Vergabeverfahren vorbefasstes
Unternehmen, welches die TUM bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
beraten hat (sog. Projektant), gegenüber der TUM sein Interesse an
einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren bekundet hat.
Vor diesem Hintergrund hat die TUM folgende Maßnahmen ergriffen, um für
den Fall einer Teilnahme einen etwaig bestehenden Wissensvorsprung des
Projektanten auszugleichen:
Erstens werden Unterlagen, die der Projektant im Rahmen der
Vorbereitung erstellt hat, im Einzelnen die Dateien
Projektant_Überblick (Anlage 7), Projektant_Nutzerbefragung (Anlage
8) und Projektant_Fachkonzept (Anlage 9), den Vergabeunterlagen
beigefügt (Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt
der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung
unterscheiden; für die Angebotserstellung ist allein die
Leistungsbeschreibung maßgeblich!).
Zweitens werden längere Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen
eingeräumt, als gesetzlich mindestens vorgesehen, um allen Unternehmen
ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Vergabeunterlagen
vertraut zu machen.
Drittens wird das gesamte Vergabeverfahren ohne die Beteiligung des
Projektanten durchgeführt; dies betrifft insbesondere Wertungs- und
Auswahlentscheidungen.
Viertens ist in technischer Hinsicht sichergestellt, dass der
Projektant spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung
keinen (auftraggeberseitigen) Zugriff auf den Projektraum dieses
Vergabeverfahrens und/oder Netzlaufwerke / Ordner der TUM hat, auf bzw.
in denen Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
abgelegt sind oder werden, und/oder auch nicht auf sonstigem Weg
Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen / Unterlagen
erhalten kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD47E
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[13]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
mmer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2
GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10
Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über
das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/03/2020
References
6. mailto:haggenmiller@zv.tum.de?subject=TED
7. http://www.tum.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents
9. mailto:richter@lutzabel.com?subject=TED
10. http://www.lutzabel.com/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
13. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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