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Ausschreibung: Netzwerkinfrastruktur - DE-Hannover
Netzwerkinfrastruktur
Dokument Nr...: 138867-2020 (ID: 2020032309133831928)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
  DE-Hannover: Netzwerkinfrastruktur
   2020/S 58/2020 138867
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Klinikum Region Hannover GmbH
   Postanschrift: Stadionbrücke 6
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929
   Postleitzahl: 30459
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zentrale.vergabestelle@krh.eu
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.krh.eu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: öffentliches Krankenhaus
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Spracherkennungssoftware inkl. Lizenzen und Softwarepflege
   Referenznummer der Bekanntmachung: BEK-2020-0001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32424000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die KRH  Klinikum Region Hannover GmbH hat für den Betrieb ihrer
   Firewall als Dienstleister die Firma T-Systems International GmbH unter
   Vertrag.
   Da sich die Bedrohungslage schädlicher Software in den letzten Jahren
   erheblich weiterentwickelt hat, ist es erforderlich, zusätzliche
   Firewall Komponenten zu integrieren. Die jetzige einstufige Architektur
   mit der WATCHGUARD FIREBOX M500 kann die Anforderungen an eine
   zeitgemäße Gefahrenabwehr nicht mehr abbilden, um das erforderliche
   Sicherheitsniveau des KRH weiterhin im Betrieb bereitzustellen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Folgende Komponenten werden benötigt:
    Firewall Stufe 1;
    Redundante Fortinet FortiGate-501E Firewall;
    Mit FortiCare and FortiGuard, 2 AC-Netzteile;
    Bestellbezeichnung der Hauptkomponente: FG-501E-BDL-950-36,
   Hersteller Fortinet, inkl. Herstellersupport und Hardwarereplacement;
    Firewall Stufe 2;
    Redundantes Palo Alto PA-5220 Firewall System bis 18 Gbps;
    Mit Palo Alto Threat Prevention und mit 2x AC Netzteil;
    Bestellbezeichnung der Hauptkomponente: PAN-PA-5220-AC, Hersteller
   PaloAlto;
    Inkl. Herstellersupport, Hardwarereplacement und Zubehör;
    Firewall-Switche;
    Catalyst 4 500xm Hersteller Cisco;
    Inkl. Herstellersupport und Hardwarereplacement;
    Management-Hardware;
    Syslog-, Console-Server, VPN-Router;
    Inkl. Herstellersupport und Hardwarereplacement;
    Dienstleistung einmalig zur Herstellung der Betriebsbereitschaft;
    Dienstleistung Firewallmanagement für das redundante 2-stufige
   System.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die aktuelle KRH  Firewall wird betrieben von Firma T  Systems
   International GmbH.
   Der Vertrag mit der Firma T  Systems International GmbH läuft bis
   31.12.2021.
   Da sich die Bedrohungslage schädlicher Software in den letzten Jahren
   erheblich weiterentwickelt hat, ist es laut KRH Abteilung
   Informationstechnologie erforderlich, um weiterhin Schutz zu
   gewährleisten, zusätzliche Hard  und Softwarekomponente in die
   T-Systems Firewall zu integrieren.
   Die Firma T-Systems International GmbH gibt schriftlich am 29.1.2020
   an, dass der sichere Betrieb der Firewall als Dienstleistung nur
   gewährleistet werden kann, wenn zusätzliche Komponenten integriert
   werden, die in Abschnitt II.2.4) näher erläutert werden.
   Weiterhin können die aufgeführten Komponenten aufgrund
   software-spezifischer Voraussetzung nur durch T-Systems International
   GmbH bereitgestellt und in die T-Systems Firewall integriert werden.
   Die jetzige einstufige Architektur mit der WATCHGUARD FIREBOX M500 kann
   die Anforderungen an eine Zeitgemäße Gefahrenabwehr nicht mehr
   abbilden, um das erforderliche Sicherheitsniveau des KRH weiterhin im
   Betrieb bereitzustellen.
   Die Firewall-Umgebung des KRH ist daher dringend auf die angebotene
   moderne Architektur und Technologie zu migrieren, um wieder das
   Schutzniveau zu erreichen, wie es bei Einführung der vorhandenen
   Firewall-Architektur der Fall war.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/03/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH
   Postanschrift: Bonner Talweg 100
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22
   Postleitzahl: 53113
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Wert des Auftrags wird zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheiminisse des Auftragnehmers nicht Bekanntgegeben. Der oben
   benannte Tag der Zuschlagsentscheidung ist der Tag, an dem beschlossen
   wurde, den Vertrag abzuschließen.
   Der Vertrag wird aber nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Tagen ab
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß
   §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.
   Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt
   ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU
   vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser
   Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
   nicht ein, wenn g) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass
   die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/03/2020
References
   6. mailto:zentrale.vergabestelle@krh.eu?subject=TED
   7. http://www.krh.eu/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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