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Ausschreibung: Stromversorgung - DE-Baden-Baden
Stromversorgung
Dokument Nr...: 76299-2020 (ID: 2020021409344566326)
Veröffentlicht: 14.02.2020
*
  DE-Baden-Baden: Stromversorgung
   2020/S 32/2020 76299
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Baden-Baden
   Postanschrift: Marktplatz 2
   Ort: Baden-Baden
   NUTS-Code: DE121
   Postleitzahl: 76530
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Zentrale Dienste, Fachgebiet Vergabe
   E-Mail: [6]vergabe@baden-baden.de
   Telefon: +49 7221-93-2530
   Fax: +49 7221-93-2535
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.baden-baden.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
   und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Stromversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionär wird durch den Abschluss der
   Stromkonzessionsvereinbarung berechtigt und verpflichtet, das
   Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt
   Baden-Baden für die Dauer der Konzession (20 Jahre) gemäß den jeweils
   gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben der
   Konzessionsvereinbarung zu betreiben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 364 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 364 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE121
   Hauptort der Ausführung:
   Baden-Baden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am
   16.12.2019 einstimmig beschlossen, die Konzession zur Nutzung
   öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
   Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
   Gebiet der Stadt Baden-Baden gehören, an den Eigenbetrieb Stadtwerke
   Baden-Baden zu vergeben. Die Konzessionsvereinbarung wurde am 12.2.2020
   unterzeichnet.
   Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen, das die Stadt Baden-Baden
   durch Bekanntmachungen im TED (Tenders Electronic Daily 
   Online-Version des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union"
   für das europäische öffentliche Auftragswesen) vom 23.6.2018 und vom
   28.6.2018 im elektronischen Bundesanzeiger eingeleitet hatte.
   Die mit den Stadtwerken Baden-Baden ausverhandelte
   Konzessionsvereinbarung gewährleistet eine sehr gute Erfüllung der
   Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG und wahrt zugleich die berechtigten
   Interessen der Stadt und ihrer Einwohner. Die Stadtwerke Baden-Baden
   haben ein auf die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG ausgerichtetes
   Netzbetriebskonzept vorgelegt, das verbindlicher Bestandteil der
   Konzessionsvereinbarung ist. Durch das Konzept wird eine sichere,
   preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
   umweltverträgliche leitungsgebundene Energieversorgung sichergestellt.
   Bestandteil der Konzessionsvereinbarung sind auch die Allgemeinen
   Bedingungen für die Benutzung der Straßen der Stadt Baden-Baden zur
   Verlegung und zum Betrieb von Leitungen (Allgemeinen
   Benutzungsbedingungen  ABB). Die ABB dienen der Koordination der
   Benutzung des Straßenraums durch verschiedene Leitungsträger, um zu
   gewährleisten, dass die öffentlichen Straßen ihre verschiedenen
   Funktionen bestmöglich erfüllen können.
   Die Konzessionsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung, frühestens
   jedoch am 1.7.2020, in Kraft und endet nach Ablauf von 20 Jahren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Tagen: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 119-271789
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   16/12/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Baden-Baden
   Ort: Baden-Baden
   NUTS-Code: DE121
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 364 000 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Mannheim
   Postanschrift: A1,1
   Ort: Mannheim
   Postleitzahl: 68159
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
   Telefon: +49 621-292-0
   Fax: +49 621-292-1314
   Internet-Adresse: [10]www.landgericht-mannheim.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine
   Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines
   transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1
   bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47
   Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Stadt zu
   erklären und zu begründen.
   Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
   EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung
   nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der
   Mitteilung der Kriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4
   EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren
   Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung,
   die aus der Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1 EnWG erkennbar
   sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
   Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist
   nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten
   Tag, an dem die Stadt die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
   Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die Stadt
   jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
   gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
   zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
   einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5 Satz 1
   EnWG zu stellen.
   Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15
   Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Gemeinde nach
   § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es
   gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf
   Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht
   glaubhaft gemacht zu werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Mannheim
   Postanschrift: A1,1
   Ort: Mannheim
   Postleitzahl: 68159
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
   Telefon: +49 621-292-0
   Fax: +49 621-292-1314
   Internet-Adresse: [12]www.landgericht-mannheim.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/02/2020
References
   6. mailto:vergabe@baden-baden.de?subject=TED
   7. https://www.baden-baden.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:271789-2018:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de?subject=TED
  10. http://www.landgericht-mannheim.de/
  11. mailto:poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de?subject=TED
  12. http://www.landgericht-mannheim.de/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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