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Ausschreibung: Öffentliche Fernsprechdienste - DE-Bad Tabarz
Öffentliche Fernsprechdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 76300-2020 (ID: 2020021409341066295)
Veröffentlicht: 14.02.2020
*
  DE-Bad Tabarz: Öffentliche Fernsprechdienste
   2020/S 32/2020 76300
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Tabarz
   Postanschrift: Theodor-Neubauer-Park 1
   Ort: Bad Tabarz
   NUTS-Code: DEG0C
   Postleitzahl: 99891
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Grit Köhler
   E-Mail: [6]koehler@tabarz.de
   Telefon: +49 36259564-28
   Fax: +49 36259564-60
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.tabarz.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von
   Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der
   Gemeinden Bad Tabarz und Leinatal
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64211000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt in den im Begleitdokument zu dieser
   Aussschreibung näher bezeichneten Teilgebieten, den Bau und Betrieb
   eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung
   von Endkundendienstleistungen, in Auftrag zu geben. Das Projektgebiet
   setzt sich aus den Gemeinden Leinatal und Bad Tabarz zusammen (Cluster
   Süd-West, Kreis Gotha). Die Gemeinde Bad Tabarz fungiert im Verfahren
   als Projektführerin.
   Der Auftraggeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes
   (Richtlinie Förderung zur Unterstützungdes Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland) einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger
   Höhe erhalten. Das Land Thüringen befürwortet die inhaltliche
   Stoßrichtung des Vorhabens und hat eine Kofinanzierung in Form eines
   Letter of Intent (LoI) in Aussicht gestellt.
   Der Auftrag wird gegebenenfalls unter Gewährung einer
   Investitionsbeihilfe gewährt. Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen
   des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 5 310 743.22 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG0C
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinden Bad Tabarz und Leinatal
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   s. Abschnitt II.1.4) und Begleitdokument zur Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 %
     * Kriterium: Technisches Konzept: 15 %
     * Kriterium: Endkundenpreise:10 %
     * Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 20 %
     * Kriterium: Einsatz innovativer Verlegemethoden: 5 %
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 187-423621
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von
   Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der
   Gemeinden Bad Tabarz und Leinatal.
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   18/10/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Netkom GmbH
   Ort: Weimar
   NUTS-Code: DEG05
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 5 310 743.22 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Postanschrift: Weimarplatz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 361/37737254
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
   die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
   GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
   ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
   GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Postanschrift: Weimarplatz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 361/37737254
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/02/2020
References
   6. mailto:koehler@tabarz.de?subject=TED
   7. https://www.tabarz.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:423621-2018:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
  10. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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