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Ausschreibung: Planung von Informationssystemen oder -technologie - DE-Berlin
Planung von Informationssystemen oder -technologie
Dokument Nr...: 73296-2020 (ID: 2020021309311463268)
Veröffentlicht: 13.02.2020
*
  DE-Berlin: Planung von Informationssystemen oder -technologie
   2020/S 31/2020 73296
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag
   Postanschrift: Platz der Republik 1
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 11011
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat ZR 5  Vergaben
   E-Mail: [6]vergabereferat@bundestag.de
   Telefon: +49 3022733234
   Fax: +49 3022730374
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bundestag.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Informationssysteme für europäische Vorgänge (EuDoX)
   Referenznummer der Bekanntmachung: ZR2/14/1310-2008-0155
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72222200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Informationssysteme für europäische Vorgänge (EuDoX)
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Informationssysteme für europäische Vorgänge (EuDoX).
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 06/07/2009
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Bei dem System EuDoX handelt es sich um eine hoch komplexe Software,
   für die ausschließlich die European Dynamics S. A. als Entwickler und
   Implementierer der Anwendung über die notwendigen Kenntnisse verfügt,
   Änderungen am System vorzunehmen. Darüber hinaus besteht wegen dieses
   Alleinstellungsmerkmals der Wartungsvertrag für diese Anwendung.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: ZR2/14-1310-2008-0155
   Bezeichnung des Auftrags:
   Informationssystem für europäische Vorgänge
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   06/07/2009
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: European Dynamics S. A.
   Postanschrift: 209 Kifissias Av. & Arkadiuo Str.
   Ort: Athen
   NUTS-Code: EL303
   Postleitzahl: 151 24
   Land: Griechenland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 194 010.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/94990
   Fax: +49 228/9499163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
   Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
   160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
   Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/02/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72222200
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nachtrag zum bestehenden Vertrag Informationssystem für europäische
   Vorgänge (EuDoX)" (ZR2/14-1310-2008-0155): Preisanpassung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2020
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 77 600.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: European Dynamics S.A.
   Postanschrift: 209 Kiffissias Av. & Arkadiuo Str.
   Ort: Athen
   NUTS-Code: EL
   Postleitzahl: 151 24
   Land: Griechenland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der Auftragnehmer bat um eine Preisanpassung, da die Preisangaben aus
   dem Jahr 2009 stammen und heute nicht mehr im angemessenen
   Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Der Vertrag selbst enthält keine
   Ausführungen zu einer Preisanpassung. So werden der Tagessatz und die
   monatliche Servicepauschale angepasst.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte der öffentliche Auftraggeber
   nicht absehen, dass die Leistung auch noch 10 Jahre nach
   Zuschlagserteilung erforderlich ist und abgerufen wird. Die technischen
   Voraussetzungen im IT-Bereich sind nicht für 10 Jahre vorausplanbar
   gewesen. Es war für den öffentlichen Auftraggeber zum Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung nicht absehbar, wie lange der Vertrag laufen würde
   und wie sich die Preise im IT-Bereich entwickeln würden. Zudem wurden
   2009 nicht standardmäßig in jeden IT-Vertrag Preisanpassungsklauseln
   aufgenommen. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich nicht, da
   die Leistung unverändert bleibt. Lediglich die Preise sollen angepasst
   werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 880 122.34 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 957 722.34 EUR
References
   6. mailto:vergabereferat@bundestag.de?subject=TED
   7. http://www.bundestag.de/
   8. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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