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Ausschreibung: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software - DE-Koblenz
Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Schulungsseminare
Software-Beratung
Software-Entwicklung
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Software-Wartung und -Reparatur
Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
Dokument Nr...: 73279-2020 (ID: 2020021309310863256)
Veröffentlicht: 13.02.2020
*
  DE-Koblenz: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
   2020/S 31/2020 73279
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das
   Landesamt für Finanzen
   Postanschrift: Hoevelstraße 10
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DEB1
   Postleitzahl: 56073
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]beihilfe-vergabe@lff.fin-rlp.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lff-rlp.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Systemarchitekt zur Unterstützung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz
   bei bestehenden und neuen elektronischen Verfahren zur
   Beihilfenabrechnung mit integriertem Regelwerk
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72232000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung,
   Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile für die
   Beihilfenbearbeitung sowie die fachlich-technische Beratung der
   Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens
   zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt
   BEIREFA (Beihilfe Redesign und Regelwerk, Fachverfahren) der Länder
   Hessen und Rheinland-Pfalz zur Entwicklung, Implementierung und
   Etablierung einer neuen IT-Systemlösung für die automatische Prüfung
   von medizinischem Beleggut nach Maßgabe des gesetzlichen Gebühren-,
   Krankenhaus- und/oder Beihilferechts) als auch die in der
   Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und
   Unterstützungsleistungen zur Realisierung des Projektes.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80522000
   72266000
   72262000
   79200000
   72267000
   72225000
   72224200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE73
   NUTS-Code: DEB1
   Hauptort der Ausführung:
   Rheinland-Pfalz, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
   Weitere(r) Ort(e):
   Hessen, Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des gemeinsamen Projekts BEIREFA haben sich die Länder der
   Auftraggebergemeinschaft (Hessen und Rheinland-Pfalz) zur Entwicklung,
   Implementierung und Etablierung einer neuen IT-Systemlösung für die
   automatisierte Prüfung von medizinischem Beleggut nach Maßgabe des
   gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts
   zusammengeschlossen. Im Jahr 2015 haben sie gemeinsam den Auftrag
   Systemarchitekt zur Unterstützung der Länder Hessen und
   Rheinland-Pfalz bei bestehenden und neuen elektronischen Verfahren zur
   Beihilfenabrechnung mit integriertem Regelwerk als erforderliche
   fachlich-technische Beratungs- und Unterstützungsleistung zu dem
   Projekt BEIREFA separat europaweit ausgeschrieben und in dem
   durchgeführten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wirksam
   den Zuschlag auf das Angebot des unter Ziffer V.2.3) genannten
   Unternehmens erteilt, welches seitdem für die Auftraggebergemeinschaft
   im Rahmen dieses Auftrages als Systemarchitekt und Qualitätsmanager
   beratend tätig ist. Der EVB-IT Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer
   läuft am 15.02.2020 aus.
   Seit dem Jahr 2016 ist das Projekt BEIREFA in der Entwicklungs- und
   Umsetzungsphase und unter anderem ist die Software BEIREFA in
   Rheinland-Pfalz eingeführt (roll out) worden. In Hessen wird die
   Software voraussichtlich noch im 1. Quartal 2020 für den Freigabetest
   zur Verfügung gestellt werden. Da im weiteren Verlauf des Projekts nach
   der aktuell noch zum 1. Juni 2020 in Hessen geplanten Produktivsetzung
   der Software eine Phase für ein sog. Refactoring der
   rheinland-pfälzischen Softwareversion zur Beschleunigung und Umstellung
   der Software auf eine andere Basis erforderlich ist, musste der
   Endtermin der Entwicklungsphase für das Projekt BEIREFA auf den 31.
   Dezember 2021 festgesetzt werden.
   Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggebergemeinschaft
   nunmehr eine über den 15.02.2020 hinausgehende Verlängerung des
   bestehenden EVB-IT Dienstvertrages mit dem bisherigen Auftragnehmer bis
   zum 31. März 2021 bzw. optional bis zum Projektabschluss am 31.
   Dezember 2021, um die kontinuierliche fach-technische Betreuung und
   Unterstützung der Auftraggebergemeinschaft in der für den Projekterfolg
   entscheidenden Roll-out Phase in Hessen und das Refactoring
   sicherzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es
   sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht
   werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz
   berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt
   werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Hinweis:
   Die vorstehende Angabe zur Verfahrensart erfolgte, weil eine
   entsprechende Auswahlvariante nicht gegeben war.
   Die beabsichtigte Verlängerung des bestehenden EVB-IT Dienstvertrages
   mit dem Auftragnehmer erfolgt auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1
   Nr. 2 Buchst. b) GWB.
   Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) GWB ist die Änderung eines
   öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens
   zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen
   erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen
   Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
   mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für
   den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Diese Voraussetzungen
   liegen hier vor. Denn die projektbezogene, erforderlich gewordene
   Neufestsetzung/Verschiebung des Endtermins der Entwicklungsphase für
   das Projekt BEIREFA auf den 31. Dezember 2021 sowie der Zweck der
   ursprünglichen Beauftragung des Auftragnehmers mit der
   projektbegleitenden, kontinuierlichen fachlich-technischen Beratung
   beider Länder im Zusammenhang mit diesem Projekt erfordern aus
   fachlich-technischer Sicht eine kontinuierliche Fortsetzung der
   bisherigen, aufgrund des EVB-IT Dienstvertrages zu erbringenden
   Leistungen des Auftragnehmers. Ein Wechsel des Auftragnehmers zum
   jetzigen Zeitpunkt und Projektstatus ist für die
   Auftraggebergemeinschaft aufgrund der/des ausschließlich beim
   bisherigen Auftragnehmer vorhandenen umfassenden, tiefen und speziellen
   Projektkenntnis/-verständnisses mit erheblichen Realisierungsrisiken
   für das Projekt BEIREFA, mit weiterem erheblichen
   Zeitaufwand/Verzögerungen und damit vor allem auch mit beträchtlichen
   Zusatzkosten in einer Größenordnung von deutlich mehr als 10 % des
   ursprünglichen (geschätzten) Auftragswertes verbunden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   06/02/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Thomas Brandauer  Brandauer IT-Consulting
   Postanschrift: Hauptstraße 2
   Ort: Freilassing
   NUTS-Code: DE215
   Postleitzahl: 83395
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
   II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund
   der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem
   Unternehmen Thomas Brandauer  Brandauer IT-Consulting abzuschließen.
   Im Übrigen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die
   (Pflicht-)Angabe unter Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung rein
   fiktiver Natur ist, da es sich um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
   Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der
   öffentliche Auftraggeber beschafft:
   Offizielle Bezeichnung:
   Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
   Postanschrift: Steinweg 6
   Ort: Kassel
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-16-2234
   Fax: +49 6131-16-2113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 135, 155 ff GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/02/2020
References
   6. mailto:beihilfe-vergabe@lff.fin-rlp.de?subject=TED
   7. http://www.lff-rlp.de/
   8. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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