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Ausschreibung: Chemische Erzeugnisse - DE-München
Chemische Erzeugnisse
Dokument Nr...: 69885-2020 (ID: 2020021209160659810)
Veröffentlicht: 12.02.2020
*
DE-München: Chemische Erzeugnisse
2020/S 30/2020 69885
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Universität München
Großhadern/Innenstadt, AöR
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
Fax: +49 894400-58432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-muenchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf von 100 Kg Wirkstoff
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin entwickelt seit 2015
gemeinsam mit dem Patentinhaber Leibniz Institut für
Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie Hans-Knöll Institut, Jena
(HKI) und der Firma HAPILA GmbH, Otto-Schott-Straße 9, 07552 Gera die
gegen M. tuberculosis aktive Substanz BTZ-043. Aktuell wird eine
klinische Phase IIa Studie durchgeführt, die bislang vielversprechende
Ergebnisse zeigt. Um den Zeitplan für die nachfolgenden Studien
einhalten zu können, muss die Neusynthese von 100 kg Wirkstoff zeitnah
initiiert werden.Der neu synthetisierte Wirkstoff muss von seiner
physikalisch-chemischen Beschaffenheit, insbesondere der
Partikelgrößenverteilung und dem Nebenproduktspektrum sowie dem
Syntheseweg mit den bisherigen Chargen vergleichbar sein. Dies ist
notwendig um Artefakte bei den Nebenwirkungen und andere
Sicherheitsrisiken auzuschließen. Zudem ist es auch im
Zulassungsverfahren essentiell, dass die Vergleichbarkeit der
Entwicklungs-Chargen gewährleistet ist.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alle bisherigen Entwicklungs-Chargen wurden von der HAPILA GmbH im
Rahmen unserer Entwicklungskooperation hergestellt. Hapila hat
begleitend zur bisherigen Entwicklung des Wirkstoffs einen GMP-(Good
Manufacturing Pracitse) konformen Herstellungsprozess etabliert. Ein
entsprechendes Zertifikat des Freistaats Thüringen liegt hierzu vor.
HAPILA stellt im Rahmen des Entwicklungsprogramms BTZ-043 unter Lizenz
des HKI her. Hapila ist derzeit der einzige Hersteller, der BTZ-043 in
GMP-Qualität bereitstellen kann. Dieser Qualitätsstandard ist eine
regulatorische Voraussetzung für die Anwendung eines Wirkstoffes am
Menschen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber hat sich
herausgestellt, dass nur der Wirkstoff der Fa. Hapila alle
erforderlichen Spezifikationen gemäß Ziffer II.2.4) erfüllt.
Aus der Sicht des Auftraggebers und nach bestem Wissen ist die
Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
gemäß § 14 Abs. (4) Nr. 2.b.) VgV erfüllt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HAPILA GmbH
Postanschrift: Otto-Schott-Straße 9
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02
Postleitzahl: 07552
Land: Deutschland
E-Mail: [8]mail@hapila.de
Telefon: +49 36520586910
Fax: +49 36520586939
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das unter V.2.1) genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
vorgesehene Auftragserteilung erfolgt ist. Der Vertragsschluss erfolgt
nach Ablauf der Wartezeit gemäß § 135 GWB.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung
eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169
Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von §
135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2020
References
6. mailto:Vergabestelle@med.uni-muenchen.de?subject=TED
7. http://www.klinikum.uni-muenchen.de/
8. mailto:mail@hapila.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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