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Ausschreibung: Chemische Erzeugnisse - DE-München
Chemische Erzeugnisse
Dokument Nr...: 69885-2020 (ID: 2020021209160659810)
Veröffentlicht: 12.02.2020
*
  DE-München: Chemische Erzeugnisse
   2020/S 30/2020 69885
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Universität München
   Großhadern/Innenstadt, AöR
   Postanschrift: Marchioninistraße 15
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 81377
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
   Fax: +49 894400-58432
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-muenchen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 100 Kg Wirkstoff
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   24000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin entwickelt seit 2015
   gemeinsam mit dem Patentinhaber Leibniz Institut für
   Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie  Hans-Knöll Institut, Jena
   (HKI) und der Firma HAPILA GmbH, Otto-Schott-Straße 9, 07552 Gera die
   gegen M. tuberculosis aktive Substanz BTZ-043. Aktuell wird eine
   klinische Phase IIa Studie durchgeführt, die bislang vielversprechende
   Ergebnisse zeigt. Um den Zeitplan für die nachfolgenden Studien
   einhalten zu können, muss die Neusynthese von 100 kg Wirkstoff zeitnah
   initiiert werden.Der neu synthetisierte Wirkstoff muss von seiner
   physikalisch-chemischen Beschaffenheit, insbesondere der
   Partikelgrößenverteilung und dem Nebenproduktspektrum sowie dem
   Syntheseweg mit den bisherigen Chargen vergleichbar sein. Dies ist
   notwendig um Artefakte bei den Nebenwirkungen und andere
   Sicherheitsrisiken auzuschließen. Zudem ist es auch im
   Zulassungsverfahren essentiell, dass die Vergleichbarkeit der
   Entwicklungs-Chargen gewährleistet ist.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alle bisherigen Entwicklungs-Chargen wurden von der HAPILA GmbH im
   Rahmen unserer Entwicklungskooperation hergestellt. Hapila hat
   begleitend zur bisherigen Entwicklung des Wirkstoffs einen GMP-(Good
   Manufacturing Pracitse) konformen Herstellungsprozess etabliert. Ein
   entsprechendes Zertifikat des Freistaats Thüringen liegt hierzu vor.
   HAPILA stellt im Rahmen des Entwicklungsprogramms BTZ-043 unter Lizenz
   des HKI her. Hapila ist derzeit der einzige Hersteller, der BTZ-043 in
   GMP-Qualität bereitstellen kann. Dieser Qualitätsstandard ist eine
   regulatorische Voraussetzung für die Anwendung eines Wirkstoffes am
   Menschen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
       genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
       Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber hat sich
   herausgestellt, dass nur der Wirkstoff der Fa. Hapila alle
   erforderlichen Spezifikationen gemäß Ziffer II.2.4) erfüllt.
   Aus der Sicht des Auftraggebers und nach bestem Wissen ist die
   Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   gemäß § 14 Abs. (4) Nr. 2.b.) VgV erfüllt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/02/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: HAPILA GmbH
   Postanschrift: Otto-Schott-Straße 9
   Ort: Gera
   NUTS-Code: DEG02
   Postleitzahl: 07552
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]mail@hapila.de
   Telefon: +49 36520586910
   Fax: +49 36520586939
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das unter V.2.1) genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
   Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
   vorgesehene Auftragserteilung erfolgt ist. Der Vertragsschluss erfolgt
   nach Ablauf der Wartezeit gemäß § 135 GWB.
   Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
   Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
   gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung
   eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169
   Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von §
   135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53113
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/02/2020
References
   6. mailto:Vergabestelle@med.uni-muenchen.de?subject=TED
   7. http://www.klinikum.uni-muenchen.de/
   8. mailto:mail@hapila.de?subject=TED
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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