(1) Searching for "2020021109371258149" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Dortmund
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dokument Nr...: 68269-2020 (ID: 2020021109371258149)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
DE-Dortmund: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
2020/S 29/2020 68269
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Versorgung von Versicherten mit chronischen Wunden und
Wundheilungsstörungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist eine optimierte Versorgung
von Versicherten mit Wundheilungsstörungen / chronischen Wunden inkl.
der preisgünstigen Versorgung ohne qualitative Einschränkungen mit
den erforderlichen Verbandmaterialien. Die Ziele liegen dabei in einer
gleichzeitigen und nachhaltigen Steigerung der Lebensqualität, dem
Erhalt der Mobilität, der Verbesserung des gesundheitsbezogenen
Selbstmanagements sowie in der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der
Therapie und Pflege. Qualitätsgrundlagen dieser besonderen Versorgung
nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind die
Standards und medizinischen Leitlinien in der jeweils aktuellsten
Fassung des Wundzentrums Hamburg
([8]http://www.wundzentrum-hamburg.de), des DNQP (Expertenstandard
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden;
[9]http://www.dnqp.de/38092.html) und dem AWMF-Leitlinien-Register
([10]http://www.awmf.org/leitlinien.html).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des §
140 a SGB V die Möglichkeit ein, Verträge über eine besondere
Versorgung ihrer Versicherten abzuschließen. Er ermöglicht eine
verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär
fachübergreifende Versorgung sowie unter Beteiligung vertragsärztlicher
Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften besondere ambulante
ärztliche Versorgung. Ziel solcher Verträge ist es, eine Verbesserung
der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten mit
zugelassenen Leistungserbringern zu erreichen. Die Wirtschaftlichkeit
der besonderen Versorgung muss spätestens 4 Jahre nach dem
Wirksamwerden des zugrundeliegenden Vertrages nachweisbar sein.
Dieser Versorgungsvertrag bildet ein Versorgungskonzept ab, das eine
Leistungserbringung über verschiedene Leistungssektoren sowie eine
interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung enthält. Die Behandlung
von Versicherten mit Wundheilungsstörungen bzw. chronischen Wunden
erweist sich in einem sektoral getrennten Versorgungssystem häufig als
problematisch und für die beteiligten Leistungserbringer, Krankenkassen
und betroffenen Patienten als intransparent. In der Folge erhalten die
betroffenen Versicherten oft keine optimal aufeinander abgestimmte
Versorgung. Damit sind nicht nur Einschränkungen der Lebensqualität
infolge längerer Heilungszeiträume, sondern auch negative
wirtschaftliche Effekte für die Versichertengemeinschaft verbunden. Die
adäquate Versorgung von Versicherten mit chronischen Wunden erfordert
ein abgestimmtes, sektorenübergreifendes und interdisziplinäres
Vorgehen.
In dieser Besonderen Versorgung wird dem bislang behandelnden Arzt ein
Pflegerischer Fachexperte für Menschen mit chronischen Wunden (PFE) von
OMD an die Seite gestellt. Dieser wird gemeinsam mit dem behandelnden
Arzt die Koordinierung und Planung eines sektoren-, professionen- und
disziplinenübergreifenden sowie untereinander und individuell auf den
Versicherten abgestimmten notwendigen Pflege- und Therapieablaufes
realisieren.
Bei Bedarf werden Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen zur
medizinischen Behandlung konsiliarisch hinzugezogen.Dies erfolgt auch
unter Nutzung von Videokonferenzen. Zur Optimierung insbesondere der
hygienischen und apparativen Bedingungen während der Wundversorgung
kann diese auch in speziell hierauf ausgerichteten Räumlichkeiten
(Pflege-Therapie Stützpunkt für Menschen mit chronischen Wunden (PTS))
stattfinden, um die Wundheilung zu sichern und zu beschleunigen. Des
Weiteren werden anlassbezogen bedarfsgerecht Pflegedienste,
Physiotherapeuten, Podologen und Lymphtherapeuten in die Versorgung
integriert und im Bedarfsfall mittels Videokonferenz informiert und
angeleitet..
Begleitend wird das Ziel verfolgt, das gesundheitsbezogene
Selbstmanagement der Versicherten entsprechend § 1 SGB V zu fördern und
zu stärken. Nur ein wissender Versicherter kann den Versorgungsprozess
aktiv unterstützen und kann verhindern, dass bei ihm neue Wunden
entstehen. Dies ist eine zentrale Aufgabe des PFE in der engen
Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der vorliegende Auftrag kann gem. § 14 Abs. 4 Nr.2 lit b) VgV im Rahmen
einer Verhandlungsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung vergeben
werden, da aus technischen Besonderheiten nur ein Unternehmen für die
Auftragsdurchführung in Betracht kommt. Nur die ORGAMed Dortmund GmbH
kann die Anforderungen der Auftraggeberin entsprechend erfüllen.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich in der Bestimmung des
Auftragsgegenstandes frei (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom
22.5.2013, Verg 16/12). Somit hat er grundsätzlich das Recht, wie
vorliegend, sich für eine bestimmte Leistung zu entscheiden. Er ist
nicht verpflichtet jede nur annähernd in Betracht kommende Leistungen
zu beauftragen, wo wesentliche Anforderungen gem. dem Bestimmungsbedarf
nicht erbracht werden können. Gemessen wird diese Bestimmungsfreiheit
jedoch anhand der vergaberechtlichen Grenzen, denn die Entscheidung des
öffentlichen Auftraggebers muss,
a) sachlich gerechtfertigt sein;
b) die Entscheidung muss willkürfrei getroffen worden sein und durch
nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe getragen werden;
c) solche Gründe müssen tatsächlich vorhanden sein;
d) die Entscheidung darf andere Wirtschaftsteilnehmer nicht
diskriminieren.
Vorliegend ergeben sich Alleinstellungsmerkmale insbesondere durch die
unabhängige Leistungserbringung von ORGAMed Dortmund. Anders als bei
anderen am Markt tätigen Dienstleistern, erfolgt vorliegend eine
Verbandmittelhersteller-unabhängige Erbringung, da diese ausschließlich
produktunabhängig erfolgt. Die Produktneutralität dient zusätzlich der
Vermeidung von Interessenskollision und richtet den Fokus
ausschließlich auf eine adäquate Versorgung und ist somit für die
Auftraggeberin zwingende Voraussetzung der Leistungserbringung. Anders
als bei anderen am Markt tätigen Dienstleistern, erfolgt vorliegend
eine kooperationsoffene Erbringung, da diese ausschließlich in
Abstimmung mit dem vom Versicherten frei gewählten Arzt,
Physiotherapeuten und Pflegediensten erfolgt; eine Beschränkung auf
einen oder wenige Ärzte und Leistungserbringer findet nicht statt.
Darüber hinaus ergibt sich eine Alleinstellung aus dem bestehenden
Netzwerk des Vertragspartners. Durch die Mitgliedschaften in
verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften (bspw. dgfw, ICW) und
der langjährigen Tätigkeit im Bereich der Versorgung von Menschen mit
chronischen Wunden bestehen bundesweit Netzwerke mit Fachärzten,
Kliniken und pflegerischen Institutionen, die im Rahmen des
Wund-Pflege-Managements gezielt genutzt werden können und einzigartig
für einen Anbieter in diesem Versorgungssegment sind. Dieses breite
Netzwerk ist zwingend erforderlich für die Akzeptanz und die Qualität
der Versorgung. Darüber hinaus setzt die ORGAMed Dortmund GmbH zur
flächendeckenden Versorgung Videosprechstunden ein, um mit Ärzten,
Pflegediensten und Patienten zu kommunizieren und diese ggf.
anzuleiten.
Darüber hinaus ist die ORGAMed Dortmund GmbH Autor eines Konzeptes mit
einer speziellen Dokumentation und aktuellen Lehrbriefen, deren Inhalt
auch zur Edukation im Rahmen des Wund-Pflege-Managements genutzt wird.
Dieses Konzept geht gezielt auf die besonderen Bedürfnisse und
Anforderungen der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden ein.
Darüber hinaus wurde das Konzept mit dem zweiten Platz des
Agnes-Karl-Pflegepreises 2012 normiert und erhält hierdurch eine breite
Akzeptanz. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die
Leistungserbringung unter Berücksichtigung des Konzeptes zu erbringen,
so dass auch bereits aus diesem Grund nur die ORGAMed Dortmund für die
Leistungserbringung in Betracht kommt.
Aus oben dargestellten Gründen kommt somit ausschließlich eine Vergabe
an die ORGAMed Dortmund GmbH in Betracht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ORGAMed Dortmund GmbH
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 168 GWB ...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. http://www.wundzentrum-hamburg.de/
9. http://www.dnqp.de/38092.html
10. http://www.awmf.org/leitlinien.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|