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Ausschreibung: Unternehmensorganisation - DE-Berlin
Unternehmensorganisation
Dokument Nr...: 68278-2020 (ID: 2020021109365658126)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Berlin: Unternehmensorganisation
   2020/S 29/2020 68278
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: degewo Süd Wohnungsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Potsdamer Str. 60
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10785 Berlin
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf - Vergabe
   E-Mail: [6]ausschreibung@degewo.de
   Fax: +49 3026485-1805
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.degewo.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: AG
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79996000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag für Beratungsleistungen bei der Ist-Analyse von
   Standardprozessen und Erarbeitung von Soll-Prozesse und deren Umsetzung
   für Teilbereiche im degewo-Konzern.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation
   des Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022.
   Folgende Projekte sollen strategisch betreut werden:
    Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,
    Projekt Optimus 2020 ff,
    Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,
    Kleinreparaturmanagement,
    Joint Venture Modernisierung,
    Mieterwechselprozess,
    Szenario Organisation bauWerk.
   Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten
   Prozessbegleitungen, wie z. B. Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse
   von Standardprozessen auf.
   Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von
   Teilprojekten im Rahmen des Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen
   ist notwendig.
   Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der
   Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll-Konzepte,
   Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen
   IT- Anbindungen für die jeweiligen Teilprojekte.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Unternehmensberatung Ritterwald betreut seit 2017 diverse
   Unternehmensprojekte. Darunter war der Einkaufsprozess, Optimus,
   strategische Themen im Bereich der Töchter und übergreifende Themen für
   das gesamte Unternehmen (Vorstandsberatung). Der Rahmenvertrag endete
   am 31.12.2019.
   Einige Unternehmensprojekte müssen noch weitergeführt werden:
    Projekt Optimus 2020 ff,
    Vorstandunterstützung für die Unternehmensstrategie.
   Hier war die Unternehmensberatung Ritterwald in den letzten Jahren
   aktiv eingebunden.
   Neue Unternehmensprojekte kommen dazu:
    Neuausrichtung dTD,
    Kleinreparaturmanagement,
    Joint Venture Modernisierung,
    Mieterwechselprozess,
    Szenario Organisation bauWerk.
   Diese neuen Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten
   Prozessbegleitungen, wie z. B. Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse
   von Standardprozessen auf.
   Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von
   Teilprojekten im Rahmen des Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen
   ist notwendig.
   Das Büro Ritterwald kennt die internen Abläufe im Unternehmen und hat
   die Projekte in der Vergangenheit bisher sehr gut begleitet. Die
   Ausschreibung dieser Leistung und ggf. Neubesetzung des Beraterteams,
   würde den Umstrukturierungsprozess erheblich verzögern und zusätzliche
   Kosten verursachen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beratungsleistungen Prozessorganisation
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   27/01/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Ritterwald Unternehmensberatung GmbH
   Postanschrift: Kurfürstendamm 22
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10719
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
   7. http://www.degewo.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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