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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Warendorf
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 68169-2020 (ID: 2020021109355258061)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Warendorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2020/S 29/2020 68169
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Warendorf, Der Bürgermeister
   Postanschrift: Lange Kesselstr. 4-6
   Ort: Warendorf
   NUTS-Code: DEA38
   Postleitzahl: 48231
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Warendorf, Herr Stock Raum F 127
   E-Mail: [6]hilmar.stock@warendorf.de
   Telefon: +49 2581-541653
   Fax: +49 2581-542653
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.warendorf.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.vergabe-westfalen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung Mariengymnasium in Warendorf (Kopie)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 65-050101-20/02 (Kopie)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines
   Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung des Mariengymnasiums
   und gleichzeitiger Neustrukturierung von Teilen des Bestandes.
   Die Schule steht vor der Wiedereinführung von G9, sie verfügt in der
   Sekundarstufe I über die Vierzügigkeit.
   In der Sekundarstufe II werden ca. 120 Schüler pro Jahrgangsstufe
   unterrichtet (EF-Q2).
   Verschiedene Bereiche im Bestandsgebäude gelten als
   optimierungsbedürftig.
   Die schulischen Funktionen werden zwar voll erfüllt, es fehlen jedoch
   Räume, für die derzeit Provisorien genutzt werden müssen.
   Der bestehende Klassen- und Kursraummangel wird durch die
   Wiedereinführung von G9 verschärft.
   Die Verlagerung bzw. Umorganisation von Räumen im Bestand führt
   notwendigerweise zu Veränderungen im Bestand.
   Aus diesem Grund wird ein Erweiterungsbauwerk projektiert, welches in
   der Lage ist, den Fehlbestand zu kompensieren; gleichzeitig soll im
   Bestandsbereich eine Verbesserung der baulichen und pädagogischen
   Struktur erfolgen.
   Der Bedarf an neuen Räumen beträgt etwa 1 500 m^2.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Eingang des Bewerbungsformulars spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00
   Uhr.
   Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist
   einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW
   2013 zugrunde.
   Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
   Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
   Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer
   begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
   Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme
   bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von
   der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden
   umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
   Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch
   über die Vergabeplattform über den
   Link: [11]www.vergabe-westfalen.de
   Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum
   Download zur Verfügung.
   Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen
   Anlagen spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00 Uhr elektronisch
   eingegangen sein.
   Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular
   verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht
   zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang
   hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen
   werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht
   nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein
   bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
   Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum
   Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
   Geforderte Nachweise:
    ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes
   Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
    Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch
   beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
   (Architekt),
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
    verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123
   und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architekten/-in
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Thomas Becker Architekten GmbH, Ennigerloh
   Fritzen  Müller-Giebeler Architekten GmbH & Co. KG, Ahlen
   Planungsbüro Göttker & Schöfbeck, Ostbevern
   Hartig Meyer Wömpner Architekten PartGmbB, Münster
   Klein, Riesenbeck & Assoziierte GmbH, Warendorf
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
    Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm,
   Wettbewerbsleistungen),
    städtebauliche Qualität,
    Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
    Erschließung, Funktion und Nutzung,
    Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und
   Unterhaltung,
    Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie
   organisatorische Belange.
   Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von
   Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen bzw. zu
   erarbeiten.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/03/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/03/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Gesamtpreissumme 44 000,00 EUR inkl. NK und MWSt.
   1. Preis 17 500,00 EUR;
   2. Preis 11 000,00 EUR;
   3. Preis 6 500,00 EUR;
   Für Anerkennungen (2) 9 000,00 EUR.
   Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der
   Preise vorzunehmen.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung
   (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
   Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen
   Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Axel Linke, Bürgermeister Stadt Warendorf (SP)
   Bernhard Ossege, Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss (SP)
   Wilhelm Schöning, Vorsitzender Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss
   (SP)
   Uta Schmitz-Molkewehrum, Schulleiterin Mariengymnasium (SP)
   Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster (FP)
   Peter Engländer, Architekt BDA, Münster (FP)
   Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus (FP)
   Peter Pesch, Baudezernent Stadt Warendorf (FP)
   Thimo Weitemeier, Stadtbaurat + Architekt, Nordhorn (FP)
   Dr. Martin Thormann, Erster Beigeordneter Stadt Warendorf (stv. SP)
   Günter Belt, stellvertretender Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss
   (stv. SP)
   Monika Walter-Kaiser, stellvertretende Vorsitzende Umwelt-, Planungs-
   und Verkehrsausschuss (stv. SP)
   Dr. Sabine Schöneich, stellvertretende Schulleiterin Mariengymnasium
   (stv.SP)
   Martin Behet, Architekt BDA, Münster (stv. FP)
   Christoph Schmitz, Sachgebietsleiter Gebäudewirtschaft und Tiefbau
   (stv. FP)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren
   Versand Auslobung: 20.3.20
   Kolloquium: 14. KW (30.3.-3.4.20)
   Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 15.5.20
   Abgabe Modelle: 29.5.20
   Preisgerichtssitzung: 26. KW (23.-26.6.20), voraussichtlich
   § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
   1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen
   Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder
   Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein
   Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
   erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
   diese Kapazitäten benötigt werden.
   2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber
   oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
   nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese
   auch die Angabenenthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1
   erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der
   Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende
   Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe
   nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der
   Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der
   öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist
   setzen.
   3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche
   Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des
   anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe verlangen.
   4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder
   Bietergemeinschaften.
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9KBN.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer
   Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-411-2165
   Fax: +49 251-411-1691
   Internet-Adresse: [12]http://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer
   Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-411-2165
   Fax: +49 251-411-1691
   Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-muenster.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
   6. mailto:hilmar.stock@warendorf.de?subject=TED
   7. http://www.warendorf.de/
   8. http://www.vergabe-westfalen.de/
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN/documents
  10. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN
  11. http://www.vergabe-westfalen.de/
  12. http://www.bezreg-muenster.de/
  13. http://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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