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Ausschreibung: Bedarfspersonenbeförderung - DE-Heinsberg
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 67621-2020 (ID: 2020021109283357529)
Veröffentlicht: 11.02.2020
*
  DE-Heinsberg: Bedarfspersonenbeförderung
   2020/S 29/2020 67621
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landrat des Kreises Heinsberg
   Postanschrift: Valkenburger Str. 45
   Ort: Heinsberg
   NUTS-Code: DEA29
   Postleitzahl: 52525
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-heinsberg.de
   Telefon: +49 2452-130
   Fax: +49 2452-131395
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.kreis-heinsberg.de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice
   /CXS0YYUYYUJ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notic
   e/CXS0YYUYYUJ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2020/7
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60140000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule
   Heinsberg, Förderschule mit den Förderschwerpunkten emotionale und
   soziale Entwicklung und zurück.
   Der Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) soll mit Kleinbussen und
   Personenkraftwagen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen
   aus dem Kreisgebiet Heinsberg zu folgender Förderschule erfolgen:
   Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
   Siemensstr. 2
   52525 Heinsberg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA29
   Hauptort der Ausführung:
   Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
   Siemensstr. 2
   52525 Heinsberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsverzeichnis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2020
   Ende: 31/07/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Schuljahren (2020/2021 bis
   2021/2022) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres
   Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2023/2024, falls er
   nicht spätestens bis zum 31.12.2021 für das Verlängerungsjahr bzw.
   31.12.2022 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei
   gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen.
   Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im
   Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet
   ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge,
   die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohn nach § 2 TVgG -NRW
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Kreisverwaltung Heinsberg
   Z. 127
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es sind keine Bieter zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen können beim Vergabeportal der Wirtschaftregion
   Aachen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:
   [11]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
   Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die
   gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses
   Verfahrens sind nicht gestattet.
   Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und
   bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu
   Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die
   Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht
   reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen
   bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr
   erfolgen kann.
   Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der
   Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und
   Angebotsversendung werden nicht vergütet.
   Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise,
   es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
   Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
   Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei
   Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von
   6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen.
   Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der
   Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin
   unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion des
   Vergabeportals darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon
   vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
   unverzüglich, spätestens bis zum 9.3.2020, bei dem zuvor genannten
   Portal eingegangen sein.
   Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden
   Stelle, Montag  Donnerstag von 8:30-15:30 Uhr, Freitag 8:30-11:30 Uhr,
   schriftlich (nicht telefonisch) über die Kommunikationsfunktion des
   zuvor genannten Portals.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYUJ
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYUJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
   Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
   Gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   S. 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/02/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@kreis-heinsberg.de?subject=TED
   7. https://www.kreis-heinsberg.de/
   8. https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
   9. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYUYYUJ/documents
  10. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYUYYUJ
  11. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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