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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Starnberg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 67454-2020 (ID: 2020021109260657312)
Veröffentlicht: 11.02.2020
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  DE-Starnberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2020/S 29/2020 67454
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
   Postanschrift: Strandbadstraße 2
   Ort: Starnberg
   NUTS-Code: DE21L
   Postleitzahl: 82319
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Starnberg  Team 12.21
   E-Mail: [6]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
   Telefon: +49 8151148-985
   Fax: +49 8151148-11985
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lk-starnberg.de/landkreis/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDB17
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projektsteuerungsleistungen für den Neubau Gymnasium Herrsching
   Referenznummer der Bekanntmachung: NGH_EU_63/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
   Projektsteuerungsleistungen (stufenweise) für den Neubau Gymnasium
   Herrsching nach den Leistungsstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9
   jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn,
   soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der
   aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll
   ausgenommen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71541000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21L
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Starnberg/Gemeindegebiet Herrsching Landkreis
   Starnberg/Gemeindegebiet Herrsching
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
   Projektsteuerungsleistungen (stufenweise) für den Neubau Gymnasium
   Herrsching nach den Leistungsstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9
   jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn,
   soweit einzelne Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und/der
   aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll
   ausgenommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 45
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt,
   insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe
   bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
   keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
   Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
   erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
   Kündigung.
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber
   zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von
   Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
   Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt,
   behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem
   fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die
   geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
   Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen
   und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen
   entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der
   Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu
   der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an
   Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird
   auf höchstens 8 festgelegt.
   Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts der Referenzprojekte wie
   folgt:
   Auftragswert (netto)  Honorar des Projektsteuerers Punkte:
    >= 600 000 EUR 6 Punkte,
    >= 400 000 EUR < 600 000 EUR 4 Punkte,
    >= 200 000 EUR < 400 000 EUR 2 Punkte,
    < 200 000 EUR 0 Punkte.
   Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu maximal 30
   Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
   Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
   vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften
   Punktgleichheit auf dem Rang 8 liegen, und der Auftraggeber die
   maximale Anzahl an 8 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte,
   entscheidet das Los, welcher dieser Bewerber/welche dieser
   Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
   damit die Höchstzahl von 8 Bietern nicht überschritten wird.
   Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer) haben das Formblatt Referenzprojekte (Anlage TW6)
   für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte
   auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 1 einseitig
   bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes
   gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
   Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
   Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese darin
   enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt,
   insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe
   bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
   keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
   Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
   erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
   Kündigung berechtigen würden.
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf
   die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen
   und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft
   er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags
   und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV
   ausschließen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle
   geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten.
   Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge
   ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen,
   insbesondere:
    Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind,
   es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs.
   1 Nr. 1 VgV),
    Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
   Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
    Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen
   Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
    Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den
   Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4
   VgV).
   Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen,
    die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
   Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
   insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den
   Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist
   vorzulegen.
   Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht
   nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung
   der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen
   enthalten, werden ausgeschlossen.
   Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
    dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
   Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
   Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
   Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
   Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als
   Anlage TW3 beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaft" zu verwenden und
   dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
    weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
    das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
   das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
   a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für
   Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR
   für sonstige Schäden;
   b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. -b. sind Mindestanforderungen
   an die Berufshaftpflichtversicherung.
   Die Bewerber haben daher das Formblatt
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage TW4) auszufüllen und
   als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2017-2019) ersichtlich sind.
   Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m/d) und
   Führungskräfte (w/m/d) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder
   sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum
   staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2
   Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein
   Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
   Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr
   (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der
   Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für
   die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der
   vorgenannten Mindestanforderung.
   Die Bewerber haben daher das Formblatt Technische Fachkräfte (Anlage
   TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher
   ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Projektsteuerungsleistungen 
   Projektstufe 1 bis 5) in Form einer Liste der in den letzten höchstens
   3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:
    Auftragswerts (Honorar des Projektsteuerers),
    Erbringungszeitpunkts sowie
    öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der
    Name des Referenznehmers,
    Projektbezeichnung und
    Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2
   VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn es sich um
   Projektsteuerungsleistungen hinsichtlich der Planung und Errichtung
   eines Neubaus der Gebäudeklasse 3, 4 oder 5 im Sinne des Art. 2 Abs. 3
   der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als auch um einen Sonderbau im Sinne
   des Art. 2 Abs. 4 BayBO gehandelt hat und
   Mit der Projektstufe 2 dieser Projektsteuerungsleistungen nicht älter
   als zum 1.1.2015 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens
   zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen
   Vergabeverfahren begonnen worden ist.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
   ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
   zugerechnet.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mit Vertragsschluss auszufüllende Niederschrift und Erklärung über die
   Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes
   (Verpflichtungserklärung)
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
   Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem
   Landratsamt Starnberg abschließen.
   Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
   Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
   sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
   nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
   Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
   Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
   bestätigen.
   Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
   Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
   gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
   Auftragnehmer vorbehalten.
   Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
   Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
   jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
   Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
   zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
   die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
   Datenverarbeitungsprogramme.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/03/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDB17
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/02/2020
References
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