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Ausschreibung: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks - DE-Troisdorf
Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 65695-2020 (ID: 2020021009350355551)
Veröffentlicht: 10.02.2020
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DE-Troisdorf: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
2020/S 28/2020 65695
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@bwfuhrpark.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[7]https://www.bwfuhrpark.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]https://www.dtvp.de/Center/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[9]https://www.dtvp.de/Center/
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Mobilitätsdienstleistungen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung: DB FuhrparkService GmbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 169
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn Connect GmbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 169
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrages für die Erbringung von Fahrzeuguntersuchungen,
Begutachtungen sowie sicherheitstechnische Dienste durch eine
Prüforganisation
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb
Europas.
NUTS-Code DEA2C
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 92 000 000,00 EUR
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für den Fuhrparkbetrieb der Unternehmen benötigen die BwFuhrparkService
GmbH, die DB FuhrparkService GmbH und die Deutsche Bahn Connect GmbH
nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Leistungen an Fahrzeugen/Objekten:
Prüfungen, Begutachtungen und Untersuchungen nach gesetzlichen,
militärischen und arbeitssicherheitstechnischen Vorgaben,
Gutachten nach Schadenfällen (Haftpflicht/Kasko),
Fahrzeugrücknahmen und Fahrzeugzustandsbewertungen nach marktüblichen
Leasingrücknahmestandards.
Die Leistungen sind zu erbringen:
an Fahrzeugen aller Art (z. B. PKW, Transporter, LKW, KOM, Anhänger,
Sonderfahrzeuge, Flurförderzeuge, Baumaschinen),
an Objekten, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen und deren Nutzung
stehen (Wechselaufbauten wie z. B. Container, Pritschenaufbauten,
mobile Werkstätten, Stromerzeuger, Kompressoren etc., sowie zugehörigen
Komponenten wie z. B. Werkzeuge, Hebevorrichtungen, Aggregate;
Anbaugeräte wie z. B. Schneepflüge, Kehrbesen etc.), die in der
Verfügungsgewalt der BwFuhrparkService GmbH, der DB FuhrparkService
GmbH und der Deutsche Bahn Connect GmbH befindlich sind.
Die Deckung dieses Bedarfes muss im Inland und mindestens auch im
europäischen Ausland möglich sein.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50111110, 71630000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 92 000 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsziel: 30 Tage netto
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Es besteht keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Für die Ausführung des Auftrags gelten die Bedingungen des
Geheimhaltungsgrades VS Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).
Verschlusssachen dürfen dadurch nur Personen zugänglich gemacht werden,
die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder bei der
Auftragsanbahnung Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz Kenntnis nur,
wenn nötig").
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind
zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu
verwenden und ausgefüllt über die Vergabeplattform DTVP einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen sind bis zum Ablauf der unter Ziff. IV. 3.3
genannten Fristen über die Vergabeplattform abrufbar.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Teilnahmeantragsabgabe nicht
beiliegende bzw. den Anforderungenformal bzw. inhaltlich nicht
genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende
Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III. 2.2) und III.
2.3) zu beachten.
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied einen aktuelle
Handelsregisterauszug vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben eine
vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann.
Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die
Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Gesamtjahresumsätze für die Jahre 2016, 2017
und 2018,
Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
Ausschreibungs-Gegenstandes für die Jahre 2016, 2017, 2018,
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
schließen, mit ausreichender Deckung. Alternativ ist auch die Vorlage
der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen
entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen,
mit ausreichender Deckung, ausreichend.
Ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis
vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im
Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro
Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2016,
Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2018.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende
Deckungssummen beinhalten:
Sachschäden je Ereignis: 10 000 000 EUR,
Personenschäden je Ereignis: 10 000 000 EUR,
Vermögensschäden je Ereignis: 3 000 000 EUR..
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung über die uneingeschränkte Zulassung für die
Durchführung von Prüfdienstleistungen und Begutachtungen gemäß
KfSachVG, DGUV und militärischen Vorschriften,
Eigenerklärung, dass keine Verfahren wegen grundsätzlicher Verstöße
gegen das KfSachVG,
Eigenerklärung, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein
flächendeckendes Stationsnetz zur Durchführung von Prüfungen,
Begutachtungen und Fahrzeugrücknahmen nach den Standards von
Leasingrücknahmen für alle Fahrzeugarten betrieben wird,
Eigenerklärung über die Anzahl an festangestellten und freien
Gutachtern, die Begutachtungsleistungen für Bewertungen im Rahmen der
Rücknahme von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen durchführen,
Eigenerklärung über die für die Durchführung von Begutachtungen
eingesetzten Gutachter im Sinne der VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Bl.1,
Das eingesetzte Prüfpersonal muss je nach Art der Leistung die
Qualifikation gemäß KfSachVG bzw. StVZO, Anlage VIII b, Ziffer 3
erfüllen und, wo nach militärischen Vorschriften gefordert, zusätzlich
die Zulassung zur Durchführung der Technischen Materialprüfung (TMP)
besitzen. Für die Durchführung von Prüfungen nach §13 EG-FGV, §21 und
§19(3) StVZO muss das Personal zusätzlich nach DIN ISO 17020
akkreditiert sein. Für die Durchführung sicherheitstechnischer
Prüfungen nach DGUV muss das eingesetzte Prüfpersonal (Sachkundige)
ausgebildet und durch die DGUV akkreditiert sein,
Eigenerklärung zur Anzahl der Bewertungen durch Gutachter im
Rücknahmeprozess von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen,
Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestanforderung an das flächendeckende Stationsnetz:
Frankfurt: Mindestens 2 Rückgabestationen,
Berlin: Mindestens 2 Rückgabestationen,
Hamburg: Mindestens 2 Rückgabestationen,
München: Mindestens 2 Rückgabestationen,
Dresden: Mindestens 1 Rückgabestation,
Karlsruhe: Mindestens 1 Rückgabestation,
Hannover: Mindestens 1 Rückgabestation,
Leipzig: Mindestens 1 Rückgabestation,
Nürnberg: Mindestens 1 Rückgabestation,
Erfurt: Mindestens 1 Rückgabestation,
Magdeburg: Mindestens 1 Rückgabestation,
Stuttgart: Mindestens 1 Rückgabestation.
Die Gutachter im Sinne der VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Bl.1. müssen
mindestens durch das IfS (Institut für Sachverständigenwesen e. V.)
oder eine vergleichbare Institution akkreditiert sein,
In Bezug auf die Eigenerklärung zur Anzahl der Bewertungen durch
Gutachter im Rücknahmeprozess von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen sind zum
Nachweis der Leistungsfähigkeit folgende Mindestanzahlen an
Rücknahmebewertungen pro Geschäftsjahr für die nachstehend aufgeführten
Jahre erforderlich:
Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2016,
Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2017,
Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2018.
In Bezug auf das Qualitätsmanagementsystem: Zertifizierung gemäß DIN
EN ISO 9000 ff. oder ein eingeführtes gleichwertiges Zertifikat.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Anzahl der Sachverständigen und Prüfer (Stand 1.1.2020):
Anzahl fest angestellte Sachverständige (aaS),
Anzahl fest angestellte Sachverständige Technischer Dienst,
Anzahl freie Sachverständige (aaS),
Anzahl fest angestellte Prüfer (PI),
Anzahl freie Prüfer (PI).
Anzahl der Prüfungen gemäß StVZO (HU, SP) im Jahr in der
Bundesrepublik Deutschland
Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2016,
Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2016,
Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
in 2016,
Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2017,
Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2017,
Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
in 2017,
Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2018,
Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2018,
Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
in 2018.
Anzahl Gutachter (Stand 1.1.2020)
Anzahl festangestellte Gutachter,
Anzahl freie Gutachter.
Anzahl der Bewertungen durch Gutachter im Rücknahmeprozess von
Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen:
Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2016,
Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2017,
Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2018.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien
1. Preis. Gewichtung 75
2. Qualität. Gewichtung 25
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
20/Technische Prüfung/04
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 9.3.2020 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
9.3.2020 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Dienstleistungsumfang ist in der Summe aller Auftraggeber auf eine
maximale Auftragssumme von 92 000 000,00 EUR netto über die gesamte
Laufzeit begrenzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD4Y1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der
BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8,
ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch
dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
5.2.2020
References
6. mailto:vergabestelle@bwfuhrpark.de?subject=TED
7. https://www.bwfuhrpark.de/
8. https://www.dtvp.de/Center/
9. https://www.dtvp.de/Center/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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