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Ausschreibung: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks - DE-Troisdorf
Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 65695-2020 (ID: 2020021009350355551)
Veröffentlicht: 10.02.2020
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  DE-Troisdorf: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
   2020/S 28/2020 65695
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
   Postanschrift: Postfach 3195
   Ort: Troisdorf
   Postleitzahl: 53831
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@bwfuhrpark.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]https://www.bwfuhrpark.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]https://www.dtvp.de/Center/
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [9]https://www.dtvp.de/Center/
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Mobilitätsdienstleistungen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Offizielle Bezeichnung: DB FuhrparkService GmbH
   Postanschrift: Mainzer Landstraße 169
   Ort: Frankfurt am Main
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn Connect GmbH
   Postanschrift: Mainzer Landstraße 169
   Ort: Frankfurt am Main
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Rahmenvertrages für die Erbringung von Fahrzeuguntersuchungen,
   Begutachtungen sowie sicherheitstechnische Dienste durch eine
   Prüforganisation
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   BwFuhrparkService GmbH
   Postfach 3195
   53831 Troisdorf
   Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik
   Deutschland, im europäischen Ausland und nach Möglichkeit außerhalb
   Europas.
   NUTS-Code DEA2C
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 7
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt:
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 92 000 000,00 EUR
   Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Für den Fuhrparkbetrieb der Unternehmen benötigen die BwFuhrparkService
   GmbH, die DB FuhrparkService GmbH und die Deutsche Bahn Connect GmbH
   nachfolgend aufgeführte Leistungen:
   Leistungen an Fahrzeugen/Objekten:
    Prüfungen, Begutachtungen und Untersuchungen nach gesetzlichen,
   militärischen und arbeitssicherheitstechnischen Vorgaben,
    Gutachten nach Schadenfällen (Haftpflicht/Kasko),
    Fahrzeugrücknahmen und Fahrzeugzustandsbewertungen nach marktüblichen
   Leasingrücknahmestandards.
   Die Leistungen sind zu erbringen:
    an Fahrzeugen aller Art (z. B. PKW, Transporter, LKW, KOM, Anhänger,
   Sonderfahrzeuge, Flurförderzeuge, Baumaschinen),
    an Objekten, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen und deren Nutzung
   stehen (Wechselaufbauten wie z. B. Container, Pritschenaufbauten,
   mobile Werkstätten, Stromerzeuger, Kompressoren etc., sowie zugehörigen
   Komponenten wie z. B. Werkzeuge, Hebevorrichtungen, Aggregate;
   Anbaugeräte wie z. B. Schneepflüge, Kehrbesen etc.), die in der
   Verfügungsgewalt der BwFuhrparkService GmbH, der DB FuhrparkService
   GmbH und der Deutsche Bahn Connect GmbH befindlich sind.
   Die Deckung dieses Bedarfes muss im Inland und mindestens auch im
   europäischen Ausland möglich sein.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50111110, 71630000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 92 000 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Zahlungsziel: 30 Tage netto
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Es besteht keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten die Bedingungen des
   Geheimhaltungsgrades VS  Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).
   Verschlusssachen dürfen dadurch nur Personen zugänglich gemacht werden,
   die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder bei der
   Auftragsanbahnung Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz Kenntnis nur,
   wenn nötig").
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind
   zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu
   verwenden und ausgefüllt über die Vergabeplattform DTVP einzureichen.
   Die Teilnahmeunterlagen sind bis zum Ablauf der unter Ziff. IV. 3.3
   genannten Fristen über die Vergabeplattform abrufbar.
   Der Auftraggeber behält sich vor, bei Teilnahmeantragsabgabe nicht
   beiliegende bzw. den Anforderungenformal bzw. inhaltlich nicht
   genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
   Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende
   Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III. 2.2) und III.
   2.3) zu beachten.
    Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate.
   Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied einen aktuelle
   Handelsregisterauszug vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben eine
   vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe
   der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann.
   Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die
   Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
    Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
    Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Gesamtjahresumsätze für die Jahre 2016, 2017
   und 2018,
    Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
   Ausschreibungs-Gegenstandes für die Jahre 2016, 2017, 2018,
    Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
   Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
   einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
   schließen, mit ausreichender Deckung. Alternativ ist auch die Vorlage
   der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen
   entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen,
   mit ausreichender Deckung, ausreichend.
   Ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis
   vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im
   Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
   Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro
   Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
    Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2016,
    Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
    Mindestens 10 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2018.
   Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende
   Deckungssummen beinhalten:
    Sachschäden je Ereignis: 10 000 000 EUR,
    Personenschäden je Ereignis: 10 000 000 EUR,
    Vermögensschäden je Ereignis: 3 000 000 EUR..
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Eigenerklärung über die uneingeschränkte Zulassung für die
   Durchführung von Prüfdienstleistungen und Begutachtungen gemäß
   KfSachVG, DGUV und militärischen Vorschriften,
    Eigenerklärung, dass keine Verfahren wegen grundsätzlicher Verstöße
   gegen das KfSachVG,
    Eigenerklärung, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein
   flächendeckendes Stationsnetz zur Durchführung von Prüfungen,
   Begutachtungen und Fahrzeugrücknahmen nach den Standards von
   Leasingrücknahmen für alle Fahrzeugarten betrieben wird,
    Eigenerklärung über die Anzahl an festangestellten und freien
   Gutachtern, die Begutachtungsleistungen für Bewertungen im Rahmen der
   Rücknahme von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen durchführen,
    Eigenerklärung über die für die Durchführung von Begutachtungen
   eingesetzten Gutachter im Sinne der VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Bl.1,
    Das eingesetzte Prüfpersonal muss je nach Art der Leistung die
   Qualifikation gemäß KfSachVG bzw. StVZO, Anlage VIII b, Ziffer 3
   erfüllen und, wo nach militärischen Vorschriften gefordert, zusätzlich
   die Zulassung zur Durchführung der Technischen Materialprüfung (TMP)
   besitzen. Für die Durchführung von Prüfungen nach §13 EG-FGV, §21 und
   §19(3) StVZO muss das Personal zusätzlich nach DIN ISO 17020
   akkreditiert sein. Für die Durchführung sicherheitstechnischer
   Prüfungen nach DGUV muss das eingesetzte Prüfpersonal (Sachkundige)
   ausgebildet und durch die DGUV akkreditiert sein,
    Eigenerklärung zur Anzahl der Bewertungen durch Gutachter im
   Rücknahmeprozess von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen,
    Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Mindestanforderung an das flächendeckende Stationsnetz:
    Frankfurt: Mindestens 2 Rückgabestationen,
    Berlin: Mindestens 2 Rückgabestationen,
    Hamburg: Mindestens 2 Rückgabestationen,
    München: Mindestens 2 Rückgabestationen,
    Dresden: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Karlsruhe: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Hannover: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Leipzig: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Nürnberg: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Erfurt: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Magdeburg: Mindestens 1 Rückgabestation,
    Stuttgart: Mindestens 1 Rückgabestation.
    Die Gutachter im Sinne der VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Bl.1. müssen
   mindestens durch das IfS (Institut für Sachverständigenwesen e. V.)
   oder eine vergleichbare Institution akkreditiert sein,
    In Bezug auf die Eigenerklärung zur Anzahl der Bewertungen durch
   Gutachter im Rücknahmeprozess von Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen sind zum
   Nachweis der Leistungsfähigkeit folgende Mindestanzahlen an
   Rücknahmebewertungen pro Geschäftsjahr für die nachstehend aufgeführten
   Jahre erforderlich:
    Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2016,
    Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2017,
    Mindestens 20 000 Rücknahmebewertungen im Geschäftsjahr 2018.
    In Bezug auf das Qualitätsmanagementsystem: Zertifizierung gemäß DIN
   EN ISO 9000 ff. oder ein eingeführtes gleichwertiges Zertifikat.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    Anzahl der Sachverständigen und Prüfer (Stand 1.1.2020):
    Anzahl fest angestellte Sachverständige (aaS),
    Anzahl fest angestellte Sachverständige Technischer Dienst,
    Anzahl freie Sachverständige (aaS),
    Anzahl fest angestellte Prüfer (PI),
    Anzahl freie Prüfer (PI).
    Anzahl der Prüfungen gemäß StVZO (HU, SP) im Jahr in der
   Bundesrepublik Deutschland
    Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2016,
    Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2016,
    Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
   in 2016,
    Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2017,
    Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2017,
    Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
   in 2017,
    Anzahl der Prüfungen HU gemäß StVZO in 2018,
    Anzahl der Prüfungen SP gemäß StVZO in 2018,
    Anzahl der Prüfungen TMP/TMP (HU) gemäß militärischen Vorschriften
   in 2018.
    Anzahl Gutachter (Stand 1.1.2020)
    Anzahl festangestellte Gutachter,
    Anzahl freie Gutachter.
    Anzahl der Bewertungen durch Gutachter im Rücknahmeprozess von
   Fuhrpark-/Leasingfahrzeugen:
    Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2016,
    Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2017,
    Anzahl der Rücknahmebewertungen in 2018.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
   Kriterien
   1. Preis. Gewichtung 75
   2. Qualität. Gewichtung 25
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   20/Technische Prüfung/04
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 9.3.2020 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   9.3.2020 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Dienstleistungsumfang ist in der Summe aller Auftraggeber auf eine
   maximale Auftragssumme von 92 000 000,00 EUR netto über die gesamte
   Laufzeit begrenzt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD4Y1
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der
   BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016,
   veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8,
   ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
   In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
   GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung
   per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
   Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
   die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
   Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch
   dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   5.2.2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bwfuhrpark.de?subject=TED
   7. https://www.bwfuhrpark.de/
   8. https://www.dtvp.de/Center/
   9. https://www.dtvp.de/Center/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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