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Ausschreibung: Lizenzverwaltungssoftwarepaket - DE-Berlin
Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Dokument Nr...: 64528-2020 (ID: 2020021009172754327)
Veröffentlicht: 10.02.2020
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  DE-Berlin: Lizenzverwaltungssoftwarepaket
   2020/S 28/2020 64528
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Toll Collect GmbH
   Postanschrift: Linkstraße 4
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10785
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf und Interne Services
   E-Mail: [6]Heike.pulzer@toll-collect.de
   Telefon: +49 30740779448
   Fax: +49 30740771445
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.toll-collect.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verlängerung Nutzungsrechte für das MS-Architect Enterprise
   (1.1.2020-31.12.2020)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48218000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verlängerung Nutzungsrechte für das MS-Architect Enterprise
   (1.1.2020-31.12.2020)
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) besteht seit
   Dezember 2012 ein Auftragsverhältnis hinsichtlich des Erwerbs von
   MS-Architect-Lizenzen sowie entsprechenden befristeten Nutzungsrechten.
   Der Gegenstand dieses Auftrages waren diverse Leistungen zur
   Softwareüberlassung, Support und Services für einen Zeitraum
   20.12.2020-31.12.2019. Der Auftrag sieht keine automatische
   Verlängerung vor; die Nutzungsrechte im Rahmen der auf einander
   folgenden Folgebeauftragungen verlängert.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 20/12/2012
   Ende: 31/12/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 4500040631
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/12/2012
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Andato GmbH & Co. KG
   Ort: Ilmenau
   NUTS-Code: DEG0F
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [9]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
    § 135 GWB Unwirksamkeit,
    § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   Besonders hervorzuheben ist dabei:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der
   Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfas-sen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/02/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   48218000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Regelungen des bestehenden Vertrages müssen erweitert werden. Der
   Grund ist der Ablauf der Nutzungsrechte für die am 20.12.2012
   erworbenen MS-Architect-Lizenzen. Die Nutzungsrechte sollen um weitere
   12 Monate verlängert werden (1.1.2020-31.12.2020).
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2020
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Andato GmbH & Co. KG
   Ort: Ilmenau
   NUTS-Code: DEG0F
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Regelungen des bestehenden Vertrages müssen erweitert werden. Der
   Grund ist der Ablauf des einjährigen Supports für die am 20.12.2012
   erworbenen MS-Architect-Lizenzen. Die Nutzungsrechte sollen um weitere
   12 Monate verlängert werden (1.1.2020-31.12.2020).
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Wechsel des AN kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Dieser
   wäre mit erheblichen Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Software
   verbunden, da die modifizierten Leistungen eng mit Leistungen des
   Hauptauftrages, also der spezifischen Entwicklungsleistungen verbunden
   sind. Die einzelnen Leistungen des Hauptauftrags sind untrennbar
   miteinander verbunden und müssen daher durch dasselbe Unternehmen
   erbracht werden. Das beruht insbesondere darauf, dass der Auftragnehmer
   der Entwickler der MS-Architect-Software ist. Der AN verfügt durch die
   bisher erbrachten Leistungen über Wissens- und Kenntnisstand, den es
   gilt für den AG aufrecht zu erhalten. Das beruht insbesondere darauf,
   dass dieser Entwickler und Hersteller von MS-Architect ist. Ein Wechsel
   des AN ist unmöglich, da der AG Hersteller der Software ist und es
   keine Möglichkeit gibt, die Software von einem anderen AN zu beziehen.
   Der Austausch der kompletten Infrastruktur muss in jedem Fall vermieden
   werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:Heike.pulzer@toll-collect.de?subject=TED
   7. https://www.toll-collect.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. https://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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