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Ausschreibung: Werkzeugmaschinen zum Bohren oder Fräsen von Metallen - DE-Hagen
Werkzeugmaschinen zum Bohren oder Fräsen von Metallen
Dokument Nr...: 15882-2020 (ID: 2020011409094579372)
Veröffentlicht: 14.01.2020
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DE-Hagen: Werkzeugmaschinen zum Bohren oder Fräsen von Metallen
2020/S 9/2020 15882
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu
Hagen
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
E-Mail: [6]nicola.ohrtmann@aulinger.eu
Telefon: +49 2019598655
Fax: +49 2019598699
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.sihk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359FB33B-6
A55-481B-8B79-5A6A0835595F
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359FB33B-6
A55-481B-8B79-5A6A0835595F
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
CNC-Fräsmaschine inkl. Software
Referenznummer der Bekanntmachung: A 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42637000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer-SIHK vertritt die
Interessen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks (Hagen, Märkischer
Kreis und Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Witten und Hattingen). In dieser
Funktion ist die SIHK Partner ihrer Mitglieder für eine zukunftsfähige
und praxisnahe Aus- und Weiterbildung. Seit der Gründung ihrer ersten
Bildungsstätte 1929 hat die SIHK ihr Angebot kontinuierlich ausgebaut.
Heute gehören zu ihren Dienstleistungen neben der Kern- und
Fachqualifikation im Metallbereich auch die Berufs- und
Prüfungsvorbereitung. Zur Modernisierung der Ausstattung der
technischen Bildungsstätte Hemer hat die SIHK im Rahmen des Programms
Förderung der Digitalisierung in überbetrieblichen Bildungsstätten
(ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung) eine
Zuwendung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung erhalten. Auf Grundlage des Zuwendungsbescheides beschafft
die SIHK vorliegend die CNC-Fräsmaschine inkl. Software.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42637000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Modernisierung der Ausstattung der technischen Bildungsstätte
Hemer beschafft die SIHK auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen des Programms
Förderung der Digitalisierung in überbetrieblichen Bildungsstätten
(ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung) die
Leistung CNC-Fräsmaschine inkl. Software (nachfolgend Gesamtanlage
(bestehend aus 5-Achs CNC Fräsmaschine mit einer B-C Kinematik und
Palettenhandling-System) inkl. Software). In der Technischen
Bildungsstätte Hemer werden derzeit 96 Auszubildende geschult. Die
Gesamtanlage inkl. Software ist Bestandteil der geförderten
Modernisierung der Ausstattung der Technischen Bildungsstätte Hemer.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die Gesamtanlage (bestehend
aus 5-Achs CNC Fräsmaschine mit einer B-C Kinematik und
Palettenhandling-System) inkl. Software. Die B-C Kinematik wird von der
Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK im Rahmen
der Abschlussprüfung verwendet. Vor dem Hintergrund einer geförderten
nachhaltigen digitalen Beschaffung durch das Sonderprogramm
ÜBS-Digitalisierung und der gegenwärtigen prüfungs- und
ausbildungstechnischen Erfordernisse ist eine Steuerung der
Fräsmaschine über Apps geboten, wobei diese über die Steuerung ins
Firmennetzwerk eingebunden sind. Darüber hinaus muss es
ausbildungstechnisch gewährleistet sein, dass die Fräsmaschine und die
Schulungs-PC´s über eine einheitliche Bedienoberfläche verfügen. Es
wird darauf hingewiesen, dass dem Angebot zwingend die Bestätigung über
die Besichtigung der Technischen Bildungsstätte Hemer beizufügen ist
(Mindestbedingung Formular 9).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 7
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können müssen aber nicht von der
Auftraggeberin nachgefordert werden. Die Auftraggeberin behält sich
vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu
verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise
wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff.
III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei
Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern
vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick
auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog.Eignungsleihe), so
sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3
(Formulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher
beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind
diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise
sind:
1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das
Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung
bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im
Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslandes, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens
(Formular 1);
2) im Fall einer Bietergemeinschaft Angaben der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular 2);
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe
und denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular 3 Hinweis: Maßnahmen
des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers
zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit
dem Angebot einzureichen;
4) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular 4);
5) ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Formular
10);
6) ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular 11).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung
angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der
Bietergemeinschaft vom Verfahren.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftlicheund finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen soweit sie
von dem Eignungsverleiher abzudecken sind von diesem beizubringen/zu
erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen
können müssen aber nicht von der Auftraggeberin nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise. Produkthaftpflichtversicherung mit
folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss 5
000 000 EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und
Vermögensschäden 5 000 000 EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular
5).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die
Deckungssumme für Personenschäden muss 5 000 000 EUR pro
Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
5 000 000 EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular 5).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog.
Eignungsleihe), so sind die Erklärungen soweit sie von einem
Eignungsverleiher abzudecken sind von diesem beizubringen/zu erklären
und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können
müssen aber nicht von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im
Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte
Erklärungen/Nachweise sind:
1) Erklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Formular
6);
2) Erklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 4
Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen, die die
Lieferung einer 5-Achs-CNC-Fräsmaschine inkl. Software umfassen. Die
Lieferung im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages muss bei
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Lieferung
darf zudem bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht länger als 4
Jahre zurückliegen. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die
Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht
zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines
Referenzauftrags, die ein Bieter/ein Mitglied der
Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der
Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen (Formular 7).
3) Erklärung über die Verfügbarkeit der notwendigen technischen
Ausstattung (Formular 8).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es sind mindestens 4
Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen, die die
Lieferung einer 5-Achs-CNC-Fräsmaschine inkl. Software umfassen. Die
Lieferung im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages muss bei
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Lieferung
darf zudem bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht länger als 4
Jahre zurückliegen. Der Bieter/Das Mitglied derBietergemeinschaft/Die
Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht
zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines
Referenzauftrags, die ein Bieter/ein Mitglied der
Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der
Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen (Formular 7).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/02/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/02/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Das Öffnungsverfahren erfolgt elektronisch unter Beachtung der Vorgaben
des § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Das Verfahren führt die Auftraggeberin auf freiwilliger Basis durch.
Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der
VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer
Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben
aus dem Zuwendungsbescheid des BIBB. Die Auftraggeberin erfüllt diese
ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen
Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der
Vergabekammer;
2) Die für die Angebotserstellung erforderlichen Formulare und
Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-
6a55-481b-8b79-5a6a0835595F heruntergeladen werden;
3) Die Angebote sind bis zum 14.2.2020, 12:00 Uhr (Eingang!)
ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter
[12]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-
6a55-481b-8b79-5a6a0835595F einzureichen. Ein verspäteter Eingang des
Angebots führt zum Ausschluss;
4) Auskunftsersuchen der Interessenten/Bieter sind ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform unter
[13]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-
6a55-481b-8b79-5a6a0835595F an den Auftraggeber zu richten. Andere
Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte
Auskünfte sind unbeachtlich;
5) Die Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand sind zwingend
einzuhalten. Mindestbedingungen an den Leistungsgegenstand sind
insbesondere folgende:
a) Spätestmöglicher Liefertermin für die Gesamtanlage (bestehend aus
5-Achs CNC Fräsmaschine mit einer B-C Kinematik und
Palettenhandling-System) inkl. Software ist der 30.9.2020;
b) Die vom Bieter angebotene Gewährleistungsfrist muss ab fehlerfreier
Inbetriebnahme der Gesamtanlage (bestehend aus 5-Achs CNC Fräsmaschine
mit einer B-C Kinematik und Palettenhandling-System) inkl. Software
mindestens 18 Monaten betragen. Bei Nichteinhaltung dieser
Mindestanforderungen wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Weitere
Mindestbedingungen ergeben sich insbesondere aus der
Leistungsbeschreibung.
6) Wir weisen darauf hin, dass wir für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, den/die etwaig eingebundenen Unterauftragnehmer und
den/die etwaigen eingebundenen Verleiher von Arbeitskräften einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesminister der Justiz
anfordern werden oder uns eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands
vorlegen lassen werden. Mögliche Eintragungen dürfen einer
Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen;
7) Sollte ungeachtet Ziffer VI.3)1) gegen dieses Vergabeverfahren
dennoch ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden, steht den
Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zu. Aus wichtigen Gründen
(z. B. Geheimnisschutz oder Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen) kann dieses Recht jedoch eingeschränkt werden.
Wir bitten daher alle Bieter, die Teile ihrer Angebote, die aus
wichtigen Gründen nicht zur Akteneinsicht freigegeben werden sollen,
entsprechend als Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu
kennzeichnen und die Gründe hierfür mitzuteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2020
References
6. mailto:nicola.ohrtmann@aulinger.eu?subject=TED
7. http://www.sihk.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359FB33B-6A55-481B-8B79-5A6A0835595F
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359FB33B-6A55-481B-8B79-5A6A0835595F
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-6a55-481b-8b79-5a6a0835595F
12. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-6a55-481b-8b79-5a6a0835595F
13. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/359fb33b-6a55-481b-8b79-5a6a0835595F
14. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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