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Ausschreibung: Bau von Bahnhöfen - DE-Stuttgart
Bau von Bahnhöfen
Dokument Nr...: 15670-2020 (ID: 2020011409065879144)
Veröffentlicht: 14.01.2020
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DE-Stuttgart: Bau von Bahnhöfen
2020/S 9/2020 15670
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: [7]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[9]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS
West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 137-211193
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS
West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Los-Nr.: VE01
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
S21, PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS
West und Canstatter Str. Düker Nessenbach.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/02/2011
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "TranseuropäischenNetze"
(TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2012/S 216-356149
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEC 5/10/243929
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.1, VE 01: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle,
Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
22/03/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45213321
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Sicherstellung der Termine wird ein 2-Schichtbetrieb für die
Bewehrungsarbeiten an dem Restkelch R6 durchgeführt. Hierdurch wird ein
frühzeitiger Beginn des benachbarten Innenkelches K12 sichergestellt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/12/2019
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Av0553 2-Schichtbetrieb Restkelch R6
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Eine Änderung des Gesamtcharakters läge vor, wenn sich das Wesen des
gesamten Auftrages verändern würde indem beispielsweise die originäre
Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung durch andersartige
Leistungen ersetzt werden würde oder indem sich die Art der Erbringung
der Leistung grundlegend ändern würde. Dies ist gegenständlich nicht
der Fall, weil die Bewehrungsverlegung im 2-Schichtbetrieb lediglich
eine Beschleunigung der vertraglich geschuldeten Leistung darstellt.
Somit wird diese im Umfang nicht verändert.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/
9. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:356149-2012:TEXT:DE:HTML
11. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
12. http://www.bundeskartellamt.de/
13. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
14. http://www.bundeskartellamt.de/
15. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
16. http://www.bundeskartellamt.de/
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