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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Leonberg
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 13936-2020 (ID: 2020011309195077070)
Veröffentlicht: 13.01.2020
*
  DE-Leonberg: Verpflegungsdienste für Schulen
   2020/S 8/2020 13936
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Leonberg
   Postanschrift: Belforter Platz 1
   Ort: Leonberg
   NUTS-Code: DE112
   Postleitzahl: 71229
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt,  Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@leonberg.de
   Telefon: +49 7152-990-3118
   Fax: +49 7152-99017-3118
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.leonberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16f89b30ab1-
   4ffb165f7eb5b29c
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betreib Mensa August-Lämmle-Schule
   Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2020-0003
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55524000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Betrieb der Mensa an der August-Lämmle-Schule.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE112
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Leonberg
   Gerlinger Straße 43-47
   71229 Leonberg
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die geforderten Leistungen umfassen im wesentlichen:
    Herstellung, Lieferung, Einlagerung, Vor- und Zubereitung,
   Regeneration und Ausgabe von Mittagessen,
    Reinigung des Küchenbereichs,
    ein bargeldloses Abbuchungssystem,
    Bereitstellung und Reinigung der Kleidung des Küchenpersonals,
    alle damit verbundenen Dienstleistungen, die in der
   Leistungsbeschreibung konkretisiert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 18/05/2020
   Ende: 09/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich über die Erstlaufzeit hinaus um ein
   weiteres Jahr bis maximal zum 8.9.2023 sofern nicht vor dem 13.5.2022
   vom Auftraggeber gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln
   folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei
   jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss,
   den es übernehmen soll.
   Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht
   erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter
   Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei
   Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise
   nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß
   vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren
   Mitglieder sich mehrfach  sei es als einzelnes Unternehmen,
   Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem Vergabeverfahren
   beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip
   ausgeschlossen werden.
   Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen
   gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit)
   Anwendung.
   Geforderte Nachweise:
   1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das
   Berufsregister (Handelsregister,Handwerkskammer etc.);
   2) Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung
   der Beiträge;
   3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und
   Krankenkasse;
   4) Nachweis der EU-Zulassung gem. 853/2004 oder schriftliche
   Eigenerklärung sollte keine Verpflichtungeiner EU-Zulassung bestehen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Nennung eines definierten Ansprechpartners oder Darstellung des
   Stellenprofils mit fachlicher Erfahrung in der Schulverpflegung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Richtigerweise müsste der CPV-Code 15894210-6 Schulmahlzeiten
   angegeben werden; dieser CPV-Code wird allerdings vom Vergabeportal
   nicht akzeptiert!
   Bieterfragen sind bis spätestens 10.2.2020, 12:00 Uhr ausschließlich
   über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die
   Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
   Die Besichtigung der Einrichtung ist gefordert.
   Ca. in der KW 9/2020 findet ein Probeessen statt, an dem die 3
   bestplatzierten Bieter teilnehmen, welche die höchste Wertungspunktzahl
   aus Presi und Qualitätskonzept erreicht haben.
   Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote
   mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg
   stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform vergabe24
   des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für
   Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen
   wollen:
    download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System,
    download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg,
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
    telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg unter +49 711 66601-476,
    elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform vergabe24 des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist
   eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
   vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur
   Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der
   Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
   haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
   Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten
   Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-926-0
   Fax: +49 721-926-3985
   Internet-Adresse: [11]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/01/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@leonberg.de?subject=TED
   7. http://www.leonberg.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16f89b30ab1-4ffb165f7eb5b29c
   9. https://www.vergabe24.de/
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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